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pelotte 18.12.2016 08:33

Mitteilungspflicht Pflegeheim
 
Hallo,
ist es richtig das die Pflegeheime keine Informationen von der Pflegekasse bekommen Bezüglich
der Umstellung der Pflegegrade und sie nicht von der Pflegekasse informiert werden.


Ich habe als Betreuer das Pflegeheim angeschrieben das ich den neuen EA benötige,dort bekam ich die Antwort das ich ihnen die Unterlagen der Überleitung des Pflegegrade von der Pflegekasse zukommen lassen muss, da sie keine Einsicht hätten.
Das wusste ich so nicht,und wenn es richtig ist was für Unterlagen muss ich an das Pflegeheim sonst noch weiterleiten.
Gruß Pelotte

michaela mohr 18.12.2016 10:11

Zitat:

ist es richtig das die Pflegeheime keine Informationen von der Pflegekasse bekommen Bezüglich
der Umstellung der Pflegegrade und sie nicht von der Pflegekasse informiert werden.
Ja, das ist ähnlich wie bei der (jährlichen) Rentenänderung.

Die KV`s schicken gerade Bescheide rum in welcher Stufe der Betroffene jetzt geführt wird. Das muss man ans Pflegeheim weiterreichen. Sonst nichts.

pelotte 18.12.2016 13:15

Mitteilungsfrist Pflegeheim
 
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Habe die Mitteilung vor einer Woche nachgereicht mit bitte um EA da Selbszahler. Was wenn nicht rechtzeitig die Info vom Pflegeheim kommt. Immer nachfragen will ich auch nicht.

Gruß,Pelotte

michaela mohr 18.12.2016 14:47

Zitat:

Was wenn nicht rechtzeitig die Info vom Pflegeheim kommt.
Welche Info denn?
Das Heim braucht die neue Einstufung für die Erstellung der Rechnung. Was möchtest du denn nachfragen oder meinst zu verpassen?

Was ist denn ein EA?

pelotte 18.12.2016 16:17

Mitteilungspflicht Pflegeheim
 
Hallo,
Was ist der EA?
Damit der Eigenanteil für die Pflege, Betreuung und Behandlungspflege in vollstationären
Pflegeeinrichtungen ab dem 01.01.2017 nicht mehr steigt, wenn sich der Pflegegrad
erhöht, wird für jedes Pflegeheim ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EA)
ermittelt. Das bedeutet, alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5
bezahlen den gleichen Eigenanteil.
Somit verändert sich doch mein jetziger Eigenanteil zu 2017.
Vorher Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz,Anteil Pflegekasse 1064,00 EUR:

jetzt Pflegegrad 3 mit Pflegegeld von der Pflegekasse Anteil Pflegekasse 1262,00: EUR.

Oder habe ich jetzt alles falsch verstanden.

Betreute ist Selbszahler.
Und zudem interresiert mich noch

wie hoch die Pflegesätze nach Pflegegraden ab dem 01.01.2017 in dem Pflegeheim sind
Die Info wieviel ich Überweisen soll.
Oder sollte ich danach verfahren keine Rechnung kein Geld.

Gruß Pelotte

agw 18.12.2016 22:27

Zitat:

Oder sollte ich danach verfahren keine Rechnung kein Geld.
So solltest du grundsätzlich immer verfahren. :winke:

Das Heim muss dir erst einmal die notwendigen Kostenangaben liefern.

michaela mohr 19.12.2016 06:37

Zitat:

Und zudem interresiert mich noch
wie hoch die Pflegesätze nach Pflegegraden ab dem 01.01.2017 in dem Pflegeheim sind
Das bekommst du normalerweise zusammen mit dem Heimvertrag automatisch zugeschickt und bei jeder Erhöhung noch einmal.

Zitat:

Die Info wieviel ich Überweisen soll.
Info? Nix "Info".
Warte bis die Heimrechnung da ist! Dort ist immer alles genau aufgeschlüsselt und dann kannst du überweisen.


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