Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld ständig eingefroren, keine ausreichende Betreuung im Heim im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ein Bekannter von mir (35) wohnt in einem Heim. Er bekommt ein Taschengeld von ca. 100€ im Monat. In dem ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.01.2017
Beiträge: 9
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Ein Bekannter von mir (35) wohnt in einem Heim. Er bekommt ein Taschengeld von ca. 100€ im Monat. In dem Heim herrscht nicht nur Alkohlverbot sondern die Bewohner dürfen auch nicht ausserhalb Alkohol trinken. Das wird auch immer wieder durch pusten überprüft. Mein Bekannter hat kein Alkoholproblem, er trinkt halt gerne am Abend mal ein Bier. Wann immer er also bei Rückkunft noch 0,1 Promille hatte, hat man ihm sein Taschengeld für einen Monat eingefroren. Da er aber in jedem Monat mindestes 1 x ein Bier trinkt hat er praktisch nie Taschengeld. Ist das rechtens?? Ich weiß, daß das in der Jugendhilfe nicht zulässig ist, selbst dann nich,t wenn sich die Jugendlichen davon Drogen oder Alkohol kaufen. Mein Bekannter ist 35 und wird behandelt wie ein Kindergartenkind. Ich habe den in 13 Jahren noch nie betrunken gesehen.
In dem Monat wo er sich das eine Bier verkniffen hat, haben sie ihm das Taschengeld gestrichen weil er vergessen hatte seine Tabletten wieder abzugeben als er von einem verlängerten Wochenende zurückkehrte. Hätte gerne eine Einschätzung dazu. Er lebt nur im Heim weil er zur Verwahrlosung neigt und die Betreuerin in versorgt sehen wollte. Er hat Schlafprobleme und schläft oft tagsüber. Leider oft zu den Essenszeiten und so verpasst er mindestes 2 Mahlzeiten am Tag. Sie stellen ihm das auch nicht zurück sondern werfen es weg. Genauso seine Medikamente, wenn er die nicht pünktlich am Büro abholt fliegen die in den Müll. So hat er meist nur eine Mahlzeit am Tag und nur ein Drittel seiner Medis. Wenn er dann Angstzustände bekommt und vor Unruhe nicht in den Schlaf findet hilft ihm niemand, dabei kann man ihn einfach mit einer Schlaftablette ins Bett begleiten und dann ist er am nächsten Morgen wieder ganz normal. Wenn er bei mir ist, klappt das jedes Mal. Anstelle dessen, warten die jedes Mal bis er psychotisch wird und stecken ihn dann 6 Wochen in die geschlossene Psychiatrie. Da sitzt er dann nach einer geschlafenen Nacht genesen, 6 Wochen nur dumm rum. So werden sie ihn monatelang los und beide Einrichtungen können dran verdienen. Brauche mal eine rechtliche Einschätzung all dieser Dinge da ich nicht glauben kann und will, daß das alles mit rechten Dingen zugeht. Obendrein hat er mich letztes Jahr darum gebeten, online einige Sachen für ihn zu bestellen. Das habe ich gemacht und bin in Vorkasse getreten. Obwohl ich dem Heim 2 mal eine Quittung vorgelegt habe und er denen gesagt hat, daß sie mir das Geld überweisen sollen (von seinem Taschengeldkonto, auf dem ausreichend Geld war), tun die das einfach nicht und wollen von ihm, daß er mehrere Unterschriften in der Verwaltung zusammensammelt. Das kann er aber nicht, dafür ist er zu beeinträchtigt. Ist das nicht deren Aufgabe? Die haben meine Quittung und seinen Segen. Warum übernehmen die nicht die Bürokratie, deshalb ist er da, weil er das nicht kann. Weil es jedes Mal wenn er hier auf Besuch kam vollkommen abgerissen rumlief, keine ausreichende Kleidung hatte und die Schuhe zerlöchert mit sich ablösender Sohle), habe ich ihn mehrfach mit Schuhen und Kleidung ausgestattet und das zu Flohmarktpreisen auf einer Quittung zusammengestellt weil ihm ja auch Bekleidungsgeld zusteht und sich dort auch darum keiner kümmert. Jetzt sagen die, die wollen eine andere Quittung vom Laden. Ist das nicht möglich sich privat gegen Quittung ein Bekleidungspaket zu kaufen. So hat er hochwertige, wenn auch gebrauchte, Kleidung und Schuhe die er sich für das bescheidene Bekleidungsgeld in dem Umfang nie leisten könnte. Gibt es eine rechtsverbindliche Vorgabe, die denen das zubilligt zu verlangen in einem gewerblichen Neuwarengeschäft einzukaufen? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
Erst mal dachte ich, das sind ja gar keine betreuungsrechtliche Fragen und eigentlich braucht er einen Betreuer, aber dann kam ja, dass es da eine Betreuerin gibt. Zitat:
Der Umgang mit Taschengeld <-> Alkohol ist durchaus verbreitet. Das TG bleibt aber nach wie vor Eigentum des Bewohners. Das Heim darf es nicht einfach einsacken. Zitat:
Zitat:
Man hätte ihn mindestens nach den Medikamenten fragen müssen und nicht auf unaufgeforderte Freiwilligkeit setzen dürfen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Einfache Null-Servicementalität geht bei einer Prüfung nicht durch. Zitat:
Wenn es so läuft, wie du es schilderst, dann würde ich mir sehr überlegen, ob ich da einen meiner Betreuten (selbst mit passender Problematik) dort unterbringen würde. Zitat:
Es ist nicht Deine Aufgabe, die Klamotten zu beschaffen. Du kannst es tun, solltest das aber VORHER mit dem Heim und besser auch mit der Betreuerin absprechen, damit es hinterher kein Problem wg. der Knete gibt. Insgesamt würde sich der Kontakt zu der Betreuerin mal lohnen, um mit ihr (bitte höflich, sachlich und ohne emotionale Vorwürfe gegenüber dem Heim) die Probleme zu besprechen. Sie ist diejenige, die das Heim bzgl. der Versorgung ihres Betreuten zu kontrollieren hat. Wenn sie die selben Fehler feststellt und ebenfalls findet, dass der Betreute dort eigentlich falsch platziert ist, dann wird sie einem Heimwechsel zustimmen. Den Heimwechsel zu organisieren und den Papierkram dafür zu erledigen ist ihr Job. Wenn Du ihr dabei Deine Hilfe anbietest und in Absprache mit ihr unterstützt, wirst Du Deinem Bekannten am Besten helfen können. Aber denk dran: Es geht darum auf ein Problem des Betreuten hinzuweisen und Unterstützung für eine noch zu findende Lösung anzubieten. Es geht nicht darum, dem Heim oder sonst wem ans Bein zu pinkeln. Auch nicht darum, der Betreuerin "Dampf" zu machen. Die würde sonst einfach nur auf stur schalten, sich die Probleme mal ansehen und vielleicht auch angehen, aber Du wärst aus dem Rennen. Und ich glaube, das willst Du nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.01.2017
Beiträge: 9
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Daß das das falsche Heim ist, das wissen alle Beteiligten schon lange, leider passiert trotzdem nichts weil die Betreuerin 60 Betreute hat, schon älter ist und oft krank. Ihr wächst die Sache eher über den Kopf aber ich will ihr nicht kurz vor der Rente noch Ärger machen weil sie nicht hinterherkommt. Die ertrinkt schon immer in ihren Aktenbergen.
Meine Fragen galten also in erster Linie der Behebung der Missstände die behebbar sind solange er noch da ist. Mein Eindruck ist halt, daß die sich das da wirklich zu leicht machen und den ganzen Tag Regeln machen die ihnen die Arbeit so leicht wie möglich macht, und die immer und überall als Ausrede herhalten warum nichts klappt. Der Bewohner hat immer irgendeine Regel nicht befolgt, also muss er mit den Konsequenzen leben. Ich habe auch überhaupt kein Problem damit denen auf den Kopf zu steigen wenn ich die Rechtsgrundlagen kenne, weil ich sowas nicht mag. Die werden gut dafür bezahlt und da kann man erwarten daß sie sich um das Mindeste kümmern. Essen, Medis und 1x im Jahr Kleidung und ne Überweisung sind nicht viel verlangt. Also nochmal die Fragen: Unabhängig von der üblichen Praxis, ist es gestattet das Taschengeld dem Bewohner vorzuenthalten und ihn auf Bestellung über das Heim zu vertrösten? Es ist sein Geld und meiner Ansicht nach kann man ihm den Umgang damit nicht vorschreiben, vor Allem nicht weil einem der Lebenswandel nicht passt. Er bewegt sich im legalen, vollkommen normalen Bereich. Muß sich das Heim um seine Überweisungen kümmern wenn es offensichtlich ist, daß er es will aber nicht schafft. Kann er sich privat gegen Quittung ein Bekleidungspaket kaufen und so sein Bekleidungsgeld ausgeben? Auch wenn die andere Vorstellungen haben. Die Idealumstände will ich nicht wissen, nur die rechtlich relevanten. Wie lange kann man Essen denn zurückstellen? Man muss es ja auch gar nicht erst ausgeben und kann es gleich kaltstellen. Bin selbst im Lebensmittelbereich und einen Tag hält jedes Essen sogar ungekühlt durch. Ebenso kann man die Medikamente auch stellen wenn er kommt, man muß das nicht tun und sie dann wegwerfen und 5 Minuten später kommt der Bewohner. Ich sehe die Regeln grundsätzlich ein, aber man kann sie auch auf den Kopf stellen und adabsurdum führen und gegen den Bewohner verwenden. Ich weiß daß das alles nicht meine Aufgabe ist, aber wenn der hier 2 oder 3 mal im Jahr ankommt, lange Mähne und Bart, abgerissene Klamotten und löchrige Schuhe, da wird mal halt aktiv. Immerhin bekommt er so 3 x im Jahr einen Haarschnitt, eine Rasur und ein paar heile Klamotten. Trotzdem sollte das so nicht sein. Auch machen Sie ihm trotz Zahnschmerzen keinen Termin beim Zahnarzt, mit der Begründung, er würde ja eh morgens nicht aufstehen. Man kann aber auch einen Termin am Nachmittag machen. Wollen die aber nicht weil das nicht ihre Regeln sind. Es ist unerträglich. Also helfen würde mir ein paar Regeln die die befolgen müssten, sonst kommt da nix bei rum. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Hallo Papalagi
Schön, dass Du helfen willst. Aber Deine Vorstellungen sind da leider nicht gerade hilfreich: - Diejenige, deren Aufgabe es ist, Verantwortung zu übernehmen, WILLST du so kurz vor der Rente nicht wachküssen! - Du willst selber den Helden geben, obwohl Du zumindest formal die allergeringsten Befugnisse dazu hast (nicht gegen Dich persönlich gemeint) - Und Deine Vorgehensweise ("...kein Problem damit denen auf den Kopf zu steigen...") ...ist so ziemlich die Garantie dafür dass Du Dir die Birne selber einrennst und dem Betreuten das Gegenteil von hilfst. Als Aussenstehender kannst Du Dich an die Heimaufsicht wenden. Aber dafür benötigst Du präzise Daten von Verstößen des Heimes. Also eine dicke Auflistung von vielen Einzelfällen mit : - wann, also Datum, wenns geht mit Zeit - was war los (oder nicht los) - wer hat was gemacht (oder nicht gemacht) - wieso - worin liegt der Fehler Das Ganze auch mit Unterschrift des Betreuten. Aber vor der Heimaufsicht ist es immer noch besser, sich an die Betreuerin zu wenden und mit ihr gemeinsam loszulegen. Für alle anderen Aktionen gegen das Heim wirst Du den Ärger kriegen. Du könntest auch den Betreuten bei seinem nächsten Besuch bei Dir einfach (und auch Deine Kosten) bei Dir einziehen lassen. Geht natürlich nur, wenn er wirklich und nachträglich belegbar gerne bei Dir bleiben möchte. ... und dann abwarten, was dann passiert. Es wird was passieren. Jedenfalls wird die Situation eskalieren und die Probleme im Heim werden offensichtlich (wenn Du vorher die o.g. Liste ang und breit angefertigt hast). Und die Betreuerin wird helwach werden. Du wirst ein dickes Fell brauchen, Dich VORHER so weit wie möglich absichern müssen und vielleicht mit einem blauen Auge davonkommen - vielleicht aber auch zwei. Aber es ist zumindest eine Chance, dem Betreuten zu helfen. MfG Imre P.S.: Dies ist kein Scherzbeitrag. Der letzte Teil ist als Möglichkeit, aber nicht als Empfehlung zu verstehen - und auf die Risiken sei besonders hingewiesen. Egal was Du tust: Für Dein Handeln darfst Du immer Deine eigene Rübe hinhalten. Denk dran: Du schwimmst hier nicht auf einem Sack Kokosnüsse durch die Karibik. Das wäre noch erfrischend.
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.01.2017
Beiträge: 9
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Überraschung! Der Betreute ist bereits hier und will nicht zurück. Mit der Betreuerin bin ich die ganze Zeit im Gepräch, ich mache hier gar nichts gegen sie. Die ist halt geschwächt und abgekämpft und deshalb bin ich bereit gegen den Mist vorzugehen. Nicht jeder hat die Kraft oder den langen Atem gegen Unrecht vorzugehen. Ein dickes Fell habe ich auch, ich lege mich grundsätzlich nur mit Stärkeren an.
Es geht hier auch nicht darum sich irgendwo einzumischen, es geht hier um klare Grenzen. Es muß Grenzen geben die jeder freie Bürger einfordern kann, ohne Unterschriften von Betreuern oder Befugnisse. Dafür gibt es Gesetze und Bestimmungen die für alle gelten. Nur nach denen frage ich, weil ich mit der Materie nicht vertraut bin. Wenn man mich zum Mietrecht oder Sozialrecht was fragen würde, hätte ich Antworten, hier nicht. Mir gehts also nicht darum wer hier wie befugt ist wen anzumachen sondern darum was die Vorgaben sind. Wenn ein Heim Gelder zurückhält ohne Befugnis muß man nicht Betreuer sein um das anzusprechen oder anzuzeigen. Aber man muß erstmal die Bestimmungen kennen um das einschätzen zu können. Irgendwie versuchen Sie auch alle vor mir zu schützen und mich zu warnen? Warum? Keinem wird was passieren wenn sie nicht Gesetze gebrochen haben. Und wenn sie das haben, warum sollte man sie schützen? Prizipiell sollte man erstmal den Schwächeren schützen. Keine Angst! Gibt es Vorgaben zu den angefragten Themen? Wenn ja, wo finde ich die? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Na Jubel, das ist doch schon mal was.
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- keiner hat die Gesetze gebrochen, dann wirst Du für den Alarm, den Du gemacht hast, die Verantwortung tragen dürfen und ggf. einen drüber kriegen - doch wer die Gesetze gebrochen hat, dann hat der die Konsequenzen zu tragen. Wenn Du den Alarm gemacht hast, um das offenzulegen, dann ist es auch Dein Verdienst (das sehe ich sehr positiv), wenn der bzw. die Verantwortichen für die Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden. da core - den Heimvertrag - die Rahmenvereinbarung zwischen Heim und Kostenträger - die Heimgesetze - das BTG (große Teile des BGB Buch 4) - das FamFG - das StGB und noch eine ganze Reihe mehr. Aber selbst bei den genannten ist die Bandbreite groß, dass die Fragestellung zum Engrenzen präziser sein müßte. Und dann würde es hier schnell Richtung Rechtsberatung gehen, was wir nicht dürfen. Ansonsten: Ich finde Dein Engagement gut und habe nicht vor Dich zu bremsen. Wer sich da als Fachfremder einsetzen will, der benötigt ein sehr sehr dickes Fell. Betreuer benötigen eins, weil sie sonst diesen Job nicht lange überleben würden und ich habe nur wenige Menschen erlebt, die bei einem uneigennützigen Einsatz für andere vergleichbar dickes Fell mitgebracht haben. Tronald Dump hat auch eins, aber der ist nicht uneigennützig... Auf jeden Fall wünsche ich Dir und Deinem Bekannten viel Erfolg und helfe gerne weiter, wenn ich es kann und meine Grenzen nicht überschreitet. Laß Dich also von mir nicht abschrecken. MfG Imre
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dazu gleich noch- solange es sich nicht um eine geschlossenen Unterbringung handelt- und selbst da- wird der zukünftige Bewohner vorher nach seine Einverstädnis zum Einzug befragt. Es werden in der Regel auch vorher die Bedingungen des einzelnen Heimes,/der Einrichtung benannt. Eine sog. Hausordnung ist Bestandteil des jewiligen Vertrages.Ein Blick da rein ist immer mehr als hilfreich. Es bringt nichts sich über allgemeine Beschwerdemöglichkeiten zu informieren solange man nicht genau weiss was im jeweiligen Heimvertrag mit allen Anlagen steht. Zitat:
Bei der scheinbaren Aufgabenstellung, dem evtl. therapeutischen Auftrag, könnten einzelne Vorgaben wie Zuverlässigkeit erproben z.B. sinnvoll sein. Die Art der Ausführung lässt dann aber auch wieder daran zweifeln. Hier wäre zu fragen, was ist der sog. Auftrag? Wie werden Erolge/Misserfolge therapeutisch und aktiv überwacht, kontrolliert und vor allem begleitet? An der Beantwortung von diesen Fragen hängt die Beantwortung deiner Fragen. Ich halte es nicht für produktiv weiter auf einer nebulösen bis inhaltlich unklaren Spekulationsebene zu agieren. Ganz grundsätzlich: es ist Sache des Betreuers Missstände beheben zu lassen. Wer als Betreuer zu alt oder zu müde ist, ist verpflichtet einen Beteuerwechsel anzuregen bzw. zu beantragen. Ich würde auf keinen Fall jubeln wenn der Betreute die Einrichtung unabgesprochen verlässt. Mein Vorschreiber hat das auf jeden Fall ebeso gesehen und sich insofern evtl. ironisch/missverständlich ausgedrückt.Es ist zu lesen, dass Bedarf an Medikation besteht. Wo kommen die zukünftig her? Und das nicht nur auf lange Sicht sondern auch kurzfristig gefragt? Ein Medikamentenabbruch kann erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen. Von der Schwierigkeit der Wiederaufnahme der Medikamente ganz zu schweigen! Verantwortliches Handeln sieht anders aus und dieses Verhalten bzw. das Abhauen - so wird es naturgemäss bewertet werden-wird euch mit Sicherheit um die Ohren fliegen. Damit habt ihr euch nen ziemlichen Bärendienst erwiesen den ich schleunigst rückgängig machen würde wenn sich wirklich für die Zukunft gut etwas ändern soll! |
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