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luzy vendulet 16.01.2017 08:13

Autoverkauf ja oder nein
 
Hallo,
ich habe eine Frage rechtliche Lage zu der Frage ist denke ich klar, nur moralisch finde ich sie für mich gerade nicht einfach.
Vielleicht können Betreuer mit mehr Erfahrung mir hierzu etwas sagen.
Mein Betreuter lebt in einem Pflegeheim. Er besitzt ein Auto, das noch angemeldet ist, das über keinen Tüv mehr verfügt und das er nie wieder fahren kann. Aufgrund seiner finanziellen Situation (mit Wert des Autos gerade noch über der Schonvermögengrenze) muss ich das Auto verkaufen. Er droht mit Selbstmord wenn ich es verkaufe, weil sein Leben dann keinen Sinn mehr macht. Auto behalten und warten bis VErmögen so geschrumpft ist, das unter dem Schonvermögen oder Auto verkaufen? Wenn das Auto bleibt, dann wird aber auch natürlich Steuer und Versicherung fällig.
Bin ich da zu ?weich?

michaela mohr 16.01.2017 08:40

Zitat:

Bin ich da zu ?weich?
Ja! Das macht doch überhaupt keinen Sinn, weder so noch so.

luzy vendulet 16.01.2017 08:45

Sehr geehrte Frau Mohr,
das es finanziell keinen Sinn macht, steht außer Frage, wie geht man damit aber um? Auch mit der Selbstmord Drohung und hat er nicht auch noch das Recht zu entscheiden?
mit freundlichen Grüßen

michaela mohr 16.01.2017 08:52

Zitat:

Auch mit der Selbstmord Drohung und hat er nicht auch noch das Recht zu entscheiden?
Wer suizidgefährdet ist muss in eine Klinik. Du musst also jetzt entscheiden ob dafür eine Notwendigkeit besteht.
Wir kennen hier weder sein Alter, noch Gründe für den Heimaufenthalt, noch die Diagnosen.

Das Recht auf eigene Entscheidung des Betreuten ist dort begrenzt wo er seine Entscheidung nicht mehr überblicken kann, wo "Fehlüberlegungen" einsetzen und ungute Folgen verursachen Deswegen hat er einen Betreuer der das an dieser Stelle für ihn übernehmen muss.

Ein Betreuer der ein nicht nutzbares Auto nicht verwertet aber dafür auch noch Aufwendungen tätigt schadet objektiv gesehen seinem Betreuten.

carlos 16.01.2017 20:56

Hallo,

Zitat:

Er droht mit Selbstmord wenn ich es verkaufe,
Mögliche angezeigte Vorgehensweise: Aufgrund der Selbstmordandrohung eine Einweisung in die Psychiatrie veranlassen- sofern d. Betreute nicht freiwillig geht, einen Unterbringungsantrag bei Gericht stellen. In diesem Zusammenhang erhält das Gericht dann auch Kenntnis von der Sachlage - was ratsam ist.
Auf jeden Fall sollte das Auto - da es nur noch Kosten verursacht - verkauft werden.
Zitat:

Ein Betreuer der ein nicht nutzbares Auto nicht verwertet aber dafür auch noch Aufwendungen tätigt schadet objektiv gesehen seinem Betreuten.
Stimmt.

Wenn d. Betreute merkt, dass aufgrund seiner Äußerung, die wahrscheinlich nur dazu dient, Druck auf Dich auszuüben, eine Einweiung droht, kommt er evt. alleine zur Vernunft.

mfg

luzy vendulet 17.01.2017 07:22

Danke Carlos,
ich habe ihm gestern, nachdem er wieder gedroht hat, sich umzubringen klar gemacht, das er dann in eine psychatrische Klinik muss. Das hat ihn etwas besänftigt.
Ich denke die Vorgehensweise und wie gehandelt werden sollte ist mir klar. Mit der Zeit wird man bestimmt abgeklärter.

ufzeer 17.01.2017 12:40

Mmmh,

ich finde sofern das Sozialamt mitmacht, warum darf der Betreute, sofern der Wille das Auto zu behalten nicht nur Ausdruck seiner Krankheit ist, nicht einfach sein Auto behalten, selbst wenn es ein irrationaler Wunsch ist und objektiv unsinnige Ausgaben entstehen!?

Ein Jahr wird doch sicherlich TÜV, Steuern, Versicherung vom Schonvermögen zu bezahlen sein. Genug Zeit für den Betreuten, sich von dem Gedanken ein eigenes KFZ haben zu müssen zu verabschieden.

Ich finde es schon krass, wie schnell hier "Selbstmorddrohung? Gleich unterbringen, dann wird er schon spuren" (natürlich überspitzt) gesagt wird.

Frage ist, darf der Betreute hier nicht ggs. sein Auto behalten, egal was rational richtig ist und was der Betreuer meint was richtig sei? Darf er sich nicht (bzg. sein Vermögen) selbst schädigen, wie es ihm beliebt (sofern dies nicht in einer krankhaften Störung begründet ist)?

Betreuung als ein System aus unterstützende Entscheidungen und nicht als ersetzende Entscheidungen.

luzy vendulet 17.01.2017 13:02

Hallo ufzeer,
Das war meine ursprüngliche Frage ! In wie weit muss ich seinen Wunsch respektieren? Mir gehen die gleichen Gedanken durch den Kopf wie dir!

carlos 17.01.2017 17:14

Hallo,

da der pflegebedürftige Betreute das Auto - wie erklärt - nie wieder fahren kann, wäre es doch Blödsinn, dieses zu halten. Das Sozialamt wird dies - nachvollziehbar - wohl nicht mitmachen. Irgendwo haben Wünsche der Betreuiten auch ihre Grenzen. Auch unbetreute Menschen müssen wohl oder übel ihren Wagen verkaufen, wenn sie sich ihn nicht mehr leisten können.
Hat der Betreute Angehörige oder Freunde, die den Wagen für ihn vielleicht halten bzw. nutzen können?
Ist der Wagen sozialhilfetechnisch denn überhaupt verwertbar? Versicherung und Steuer könnten notfalls ja noch - wenn es dem Betreuten so wichtig ist - aus dem Regelsatz bezahlt werden.
mfg

michaela mohr 17.01.2017 17:53

Zitat:

Irgendwo haben Wünsche der Betreuiten auch ihre Grenzen.
ich kann Carlos nur unterstützen, die "grose Verständnisnummer" hat da ihre Grenzen wo sie einfach überhaupt keinen Sinn mehr macht.

Ein Jahr später haben wir dann hier den Thread: habe sinnloserweise Versicherung, vor allem auch einen sicheren Stellplatz bezahlt, Schonvermögen ist weg und der Betreute möchte bzw. braucht eine Brille udn neue Kleidung und und und. Wer finanziert Brillen, die braucht er dringend.

Wir sind nicht als Sozialromatiker unterwegs sondern als gesetzliche und ernstzunehmende Vertreter der Menschen die Dinge nicht überblicken- z.B. die Zukunft alleine mit dem Barbetrag.


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