Dies ist ein Beitrag zum Thema Gebühr ans Amtsgericht? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Mutter war als Betreuerin meines jetzt verstorbenen Vaters eingesetzt.Das Amtsgericht hat im Grunde nur die Verwaltung geführt
(wir mussten ...
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26.02.2008, 17:16 | #1 |
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Beiträge: 2
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Gebühr ans Amtsgericht?
Meine Mutter war als Betreuerin meines jetzt verstorbenen Vaters eingesetzt.Das Amtsgericht hat im Grunde nur die Verwaltung geführt
(wir mussten alle Konten offenlegen,gab nichts zu holen). Nun bekommt meine Mutter eine Rechnung über 250 € vom Gericht, angeblich Kosten der Sachverständigen???! Ist das rechtens? Vielen Dank für Ratschläge Info: Mein Vater war 1 1/2 Jahre in einem Pflegeheim und die ganzen Ersparnisse sind aufgebraucht. |
26.02.2008, 17:54 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Also ersteinmal auch eine Verwaltung des Verfahrens durch das Gericht kostet Geld!
Die von ihnen angeführten Gutachterkosten sind nur dann zu zahlen, wenn das Vermögen des Vaters über 25.000 Euro liegt. Dazu zählen neben Barvermögen auch Grundstücke. Also entweder sein Gesamtvermögen betrug mehr als 25.000 Euro oder ihre Mutter hat keine Angaben zum Vermögen gegenüber dem Vormundschaftsgericht gemacht und das Gericht mußte deshalb davon ausgehen, dass ihr Vater vermögend war und hat die Kosten erhoben. Rufen Sie doch mal beim Vormundschaftsgericht an, da wird man ihnen schon Auskunft geben. Resignieren und nicht bezahlen ist jedenfalls keine Lösung! Und im Forum spekulieren bringt auch nix! |
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gerichtsgebühr, gerichtskosten, grundstück, gutachter, kosten, sachverständiger, sachverständigerkosten, verfahrenskosten, vermögen, vermögensfreibetrag |
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