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gesetzliche Betreuung

 

Erhöhung Vergütungsstufe durch Ausbildung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erhöhung Vergütungsstufe durch Ausbildung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von michaela mohr Es ist bitter zu lesen dass einer gerne Betreuer werden will und es dabei mit ...


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Alt 24.02.2017, 11:40   #11
Einsteiger
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es ist bitter zu lesen dass einer gerne Betreuer werden will und es dabei mit der Bezahlung nicht rund läuft. Man sollte aber trotzdem nicht allzusehr Wunschdenken walten lassen.

Ein technisches Hochschulstudium ist in dem Zusammenhang absolut nutzlos. Leider.
Es kommt nicht vorwiegend auf das Studium an sich an sondern auf - wenigstens teilweise- verwendbare Inhalte dabei. Und die scheinen/sind nicht gegeben.
...und teilweise verwendbare Inhalte hatte ich ja belegt "Immerhin hatte ich Fächer wie Recht1, Recht2, BWL, VWL, Vertrags- und Honorarwesen, Mathematik und Statistik, Englisch und Informatik belegt."...nur eben nicht der berühmte Kern der Ausbildung sowie das berühmte wort "erheblich" bei den Anteilen....ab wann ist es denn erheblich nur? nirgendwo werden zB 50% gefordert...ist alles unkonkret leider...
sroebert ist offline  
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Alt 24.02.2017, 11:42   #12
Stammgastanwärter
 
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Der Bundesgerichtshof - Entscheidungen : anhängige Beschwerden in Kostensachen

Zum Datum 21.12.2016 gehen...
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 26.02.2017, 13:47   #13
Einsteiger
 
Benutzerbild von BrunnerGerhard
 
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Beiträge: 22
Daumen hoch Kristallkugelwissen

Zitat:
Zitat von roro0469 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich glaube nicht, dass ein "Hochschulzertifikat" ausreichend sein wird.
Ich zitiere unseren Bezirksrevisor aus dem Jahr 2011: "...das Zertifikat über die bestandene Klausur stellt zudem keine anerkannte Prüfung dar...".

@roro0469, die Frage von sroebert richtete sich explizit an ein Zertifikat mit Hochschulabschluß für Fernstudium Berufsbetreuer. Dies gibt es erst seit dem 8. Januar 2014. Du gibst jedoch zur Kenntnis, das du nicht glaubst das ein „Hochschulzertifikat“ ausreichend sein wird, da bei Euch der Revisor schon 2011 (wo es noch gar kein Hochschulzertifikat der Universität Neubrandenburg in Verbindung mit der Beck Akademie gegeben hat) monierte, das eine bestandene Klausur noch keine anerkannte Prüfung darstellt.

Das Hochschulzertifikat der Beck Akademie stellt aber eine staatlich anerkannte Prüfung dar. Wollte nur das Halbwissen und den Äpfel mit Birnen Vergleich richtigstellen.

...auf das BGH Urteil freue ich mich schon, dann erspart man sich die viele Vermutungen und kann zielführend argumentieren wenn man seine Vergütungsansprüche durchsetzen möchte.

So long Gerhard
__________________
BrunnerGerhard ist offline  
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Alt 26.02.2017, 15:04   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.11.2015
Ort: Brandenburg
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Zitat:
Zitat von BrunnerGerhard Beitrag anzeigen
@roro0469, die Frage von sroebert richtete sich explizit an ein Zertifikat mit Hochschulabschluß für Fernstudium Berufsbetreuer. Dies gibt es erst seit dem 8. Januar 2014. Du gibst jedoch zur Kenntnis, das du nicht glaubst das ein „Hochschulzertifikat“ ausreichend sein wird, da bei Euch der Revisor schon 2011 (wo es noch gar kein Hochschulzertifikat der Universität Neubrandenburg in Verbindung mit der Beck Akademie gegeben hat) monierte, das eine bestandene Klausur noch keine anerkannte Prüfung darstellt.

Das Hochschulzertifikat der Beck Akademie stellt aber eine staatlich anerkannte Prüfung dar. Wollte nur das Halbwissen und den Äpfel mit Birnen Vergleich richtigstellen.

...auf das BGH Urteil freue ich mich schon, dann erspart man sich die viele Vermutungen und kann zielführend argumentieren wenn man seine Vergütungsansprüche durchsetzen möchte.

So long Gerhard
Ja genau. Das war zu meiner Frage un den Antworten von Euch eine nützliche Zusammenfassung. Vor der Entscheidung des BGH in diesem Zusammenhang, wäre es noch interessant für mich zu wissen, was genau der betreffende Betreuer der die 4 Verfahren dort auf den Weg gebracht hat vorher noch für Qualifikationen hatte. Aber...*wassolls*...warten wir mal auf die Entscheidung. Was denkt ihr!? Bis wann wird der BGH das Aktenzeichen vom Dezember 2016 abgearbeitet haben?

Stephan.
sroebert ist offline  
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Alt 26.02.2017, 21:17   #15
Routinier
 
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Bekomme ich den nun einen 10 % Aufschlag auf die 44 € weil ich ein Hochschulstudium und zusätzlich den B* Kurs absolviert habe?

Seit geraumer Zeit fällt mir auf, dass immer wieder zum Thema B* Fernkurse ein neuer Thread aufgemacht wird, der genau wie das Hauptmarketingthema des Verlages sich einzig und alleine um das Argument "höhere Vergütungsstufe durch B* Fernkurse" dreht ....

Ein Schelm .....

Aber keiner fragt was zu dem Inhalt des Fernkurses .....

Die monetäre Seite wird doch ganz klar im § 4 VBVG bestimmt. Und eine Ausbildung an einer Hochschule ist nunmal ein richtiges Studium, was bissle viel mehr Mühe und Zeitaufwand macht, als der 9 Monate lange Fernkurs.

P.S.: und es wird wohl auch immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, wer in welche Stufe mit welchen Qualifikationen kommt ...

Geändert von ufzeer (26.02.2017 um 21:31 Uhr)
ufzeer ist offline  
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Alt 26.02.2017, 22:44   #16
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Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Die monetäre Seite wird doch ganz klar im § 4 VBVG bestimmt. Und eine Ausbildung an einer Hochschule ist nunmal ein richtiges Studium, was bissle viel mehr Mühe und Zeitaufwand macht, als der 9 Monate lange Fernkurs.
"Ganz klar" ist hier leider garnichts. Wäre hier alles "ganz klar", müsste die hiesige Gerichtsbarkeit ja auch nicht ständig zu Einzelfällen entscheiden. Inhaltlich habe ich (ohne den Kurs bis jetzt angefangen zu haben) den Eindruck, dass es mich in meiner Arbeit voranbringen würde. Da ich aber bei 27.-€ so viel mehr Fälle abarbeiten muss, um auch "monetär" klarzukommen, als würde ich 33,50 oder 44,00 Euro bekommen, muss ich meine notwendige und von den Auftraggebern eingeforderten Fortbildungen sehr überlegt auswählen. Und ich habe in meinem Hochschulstudium sowohl im Grundstudium, wie auch im Hauptstudium Recht belegt. Ist das nun nichts wert, weil die Gerichte mit den Begriffen "im Kern" oder "erheblich" solche und andere "verwertbaren Kenntnisse" herabwürdigen? HIER IST NICHTS GANZ KLAR, außer dass ich auf diese Weise davon abgehalten werde, durchgängig Qualität in meiner Arbeit zu haben. (...und nur um die Staatskasse zu schonen...?...na super...)

...und würdest Du 10% Aufschlag bekommen, falls Du Schelm Lust und Zeit für den B*-Kurs hättest.....ich hätte nichts dagegen.
sroebert ist offline  
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Alt 27.02.2017, 07:59   #17
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Dazu:
Zitat:
Und ich habe in meinem Hochschulstudium sowohl im Grundstudium, wie auch im Hauptstudium Recht belegt. Ist das nun nichts wert, weil die Gerichte mit den Begriffen "im Kern" oder "erheblich" solche und andere "verwertbaren Kenntnisse" herabwürdigen?
Es ist keine Herabwürdigung wenn jemand in Frage stellt dass die Bereiche Recht in einem techischen Studium andere Schwerpunkte haben wie z.B. im Studium der Sozialarbeit.
Recht ist nicht gleich Recht.

Als verwertbar könnten gelten Aufbau und Ausführungsbestimmungen vom SGB XII, SGB II, SGB V, usw.

Es ist nicht schön zur Kenntnis zu nehmen aber gerade in einer Zeit in der es oft, um nicht zu sagen überwiegend darum geht die Tätigkeit der BB`s auf andere Füsse, nämlich auch auf andere Grundlagen zu stellen halte ich, mal ganz objektiv aus der Ferne gesehen, Betrebungen mit kleinen Zusatzzertifikaten Betreuung monetär "aufuzuwerten" für einerseits abträglich und andererseits unter dem o.g. Gesichtspunkt kaum noch für durchsetzbar.

Auch wenn der BGH im Einzelfall eine positive Entscheidugng träfe würde das nicht zwingend etwas Grundsätzliches bedeuten.
Nur als Beispiel dafür, die BGH Entscheidung hinsichtlich der Zwangsmedikation wurde getroffen aber immer mehr Richter heben in ihrer Entscheidung trotzdem nicht darauf ab sondern werden diese rechtlich erst umsetzen wenn der Gesetzgeber hierzu eine Gesetzesänderung veranlasst.

Dreht das Ganze gedanklich jetzt mal bitte um und stellt euch vor dass ich als Dipl. Päd auf die Idee käme zukünftig als Dipl. E Techniker arbeiten zu wollen und mit einem Zusatzkurs von 9 Monaten und dem Gehalt eines studierten E Technikers?
Schon bißchen irrre, nicht allzu weit hergeholt und nicht unbedingt erstrebenswert für die "Innung" oder?
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.02.2017, 23:07   #18
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Schon bißchen irrre, nicht allzu weit hergeholt und nicht unbedingt erstrebenswert für die "Innung" oder?
Liebe Michaela, ich verstehe Deinen Standpunkt. Wo wir aber gerade bei Kehrseiten sind: Ich wurde von der Betreuungsbehörde für "geeignet" befunden. Denkst Du grundlos?

Richtig ist natürlich auch, dass die derzeitige Rechtslage eben für mich heute 27.-€ vorsieht. Ich weiß dies doch, aber suche eben nach einem geeigneten Ausweg.

Auch hast Du Recht damit, daß Du für E-Technik ungeeignet wärst. Dies unterscheidet uns beide im Umkehrschluß womöglich. Sollte ich also meine von mir überzeugten Betreuten besser gleich im Stich lassen, weil unser System so eine unglaublich ungerechte und einfältige Eingruppierungssystematik hervorgebracht hat? Berufserfahrung ist bei der Bezahlung in unserer Branche nichts wert.

Ich muss Dir leider mitteilen, dass ich davon überzeugt bin, dass 90% der Juristen, die Berufsbetreuer sind, unsere Aufgaben garantiert nicht besser machen als ich. Die Sozialpädagogen erwähne ich jetzt mal nicht, aus gegebenem Anlass.....Sozialarbeit ist ja per Gesetz quasi wenig gefragt letztendlich....ein guter Grund für 44.-€ oder?

Ich werde das Handtuch nicht werfen. Mir gefällt was ich jeden Tag tue. Und wenn ich es am Ende für 27.-€ machen muss, um auf 15% Steigerung zu hoffen, werde ich es auch aushalten.

Du solltest letztlich darüber nachdenken, wie Deine Worte ankommen und wozu diese dienen sollten hier...

...herzliche Grüße....Stephan
sroebert ist offline  
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Alt 28.02.2017, 07:39   #19
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Guten Morgen Stephan,

Danke erst mal für deine moderate Reaktion, ich hatte bereits anderes befürchtet

Mir ging es in meinem Beitrag nicht um dich bzw. auf gar keinen Fall gegen dich persönlich sondern aus gegebenem Anlass (Qualitätsdebatte) um ein grundsätzliches Prinzip.

Zitat:
Ich wurde von der Betreuungsbehörde für "geeignet" befunden. Denkst Du grundlos?
Auch dazu meine ehrliche Meinung: im Moment ist es noch so geregelt , dass jeder z.B. Metzger ohne Schuldeneintrag, ohne Vorstrafe, mit halbwegs passablem Auftreten und bißchen Motivation zu........Betreuer werden kann. Er gilt als geeignet.

Dazu kommt, ich sag`s nicht gerne aber es spiegelt die Realität: in jedem Sprengel wird die "Eignung" sicher auch von der Not der Fallanzahl bestimmt.
Ich habe bereits einige Fälle von vorals "geeigneten" fachfremden übernommen- und war nicht sehr glücklich damit.

Und genau da setzt meine Kritik auch an!

Zitat:
Ich muss Dir leider mitteilen, dass ich davon überzeugt bin, dass 90% der Juristen, die Berufsbetreuer sind, unsere Aufgaben garantiert nicht besser machen als ich.
Das kann ich nicht beurteilen. Im Gegensatz zu vielen anderen habe ich zu den Juristen eine kleine andere Meinung.
Bei uns machen sie auch Betreuungen bis die Kanzlei läuft, so bißchen in der Art von Kontaktbörse. Hier bekommen sie meistens die Fälle in denen gleichzeitig auch juristische Handlungen vermehrt vorkommen- und -auf jeden Fall hier- machen sie ihre Arbeit unter diesem Gesichtspunkt nicht wirklich schlecht.

Zitat:
Die Sozialpädagogen erwähne ich jetzt mal nicht, aus gegebenem Anlass.....Sozialarbeit ist ja per Gesetz quasi wenig gefragt letztendlich....ein guter Grund für 44.-€ oder?
Soz. Päd bin ich neben dem anderen Studium auch und du irrst- Soz.Päds stehen in der Beliebtheits/Geeignetheitsliste der Gerichte ganz oben.
Das hat mit den Schwerpunkten des Studiums zu tun, hauptsächlich Sozialrecht, Gesprächsführung, Kenntnis über psychische Krankheiten usw. usw.
So wie du das/die Soz Päd`s siehst bedienst du lediglich ein uraltes Vorurteil.

Zitat:
Du solltest letztlich darüber nachdenken, wie Deine Worte ankommen und wozu diese dienen sollten hier...
Das habe ich bereits ausgiebig.
An anderen Orten, auch hier vertrete ich ganz klar die Meinung dass der Zugang zu unserer Tätigkeit auf andere, reale Füsse gestellt werden muss, dass eben nicht mehr "jeder" als Betreuer tätig werden kann, dass es geregelte und höhere Zugangsmöglichkeiten geben sollte gerade weil wir in Relation gesehen grosse "Macht" haben und viel Verantwortung tragen. Nicht für Maschinen sondern für Menschen.

Nichtsdestotrotz wünsche ich dir viel Glück im Kampf um die Vergütung- ohne Spott.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.02.2017, 14:51   #20
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
....dass eben nicht mehr "jeder" als Betreuer tätig werden kann....
Hallo nochmal. Also auch hier bei uns kann tatsächlich nicht "jeder" Betreuer werden. Die Behörde schaut da schon sehr genau wer wohl geeignet ist und hat Anforderungen. Du hast zwar auch Recht damit dass bald mehr Betreuer hier gebraucht werden, immerhin haben wir im LK jedes Jahr 50 Betreuungen mehr in der Gesamtzahl und viele der Betreuer sind im Alter "vor der Rente".......dennoch bleibts dabei, auch hier kann nicht jeder Betreuer werden.

Bei mir hat wahrscheinlich eine Rolle gespielt, dass ich über zehn Jahre in der Straffälligenhilfe tätig war. Entlassungsvorbereitung gemacht und begleitet hab....was nun aber mit der Vergütung nichts zu tun hat...

Schöne Grüße und danke für die Meinungen und Beiträge!

Stephan.
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