Dies ist ein Beitrag zum Thema Erhöhung Vergütungsstufe durch Ausbildung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen.
Dieser Beitrag richtet sich an Berufsbetreuer, die Erfahrungen haben mit einer berufsbegleitenden Ausbildung, die dazu führt die Stufe ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.11.2015
Ort: Brandenburg
Beiträge: 14
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Hallo Zusammen.
Dieser Beitrag richtet sich an Berufsbetreuer, die Erfahrungen haben mit einer berufsbegleitenden Ausbildung, die dazu führt die Stufe 3 (44.-€) nach §4 Abs. 1 VBVG zu erhalten. Da ich ein technisches Hochschulstudium absolviert habe (vorher Metallberuf und Ausbildereignung nach AEVO) bei dem die betreuungsrelevanten Fächer nicht im Kern der Ausbildung waren, will mir der Bezirksrevisor lediglich 27.-€ pro Pauschalstunde zubilligen. Immerhin hatte ich Fächer wie Recht1, Recht2, BWL, VWL, Vertrags- und Honorarwesen, Mathematik und Statistik, Englisch und Informatik belegt. Ich habe in meinem Vergütungsantrag Stufe 2 (33,50€) beantragt, mit dem Hinweis dass der Teil betreuungsrelevanter Fächer die ich belegt habe, einer Ausbildung mindestens gleichzusetzen sei. Die Entscheidung auf meine Beschwerde beim Landgericht Neuruppin steht noch aus. Nun habe ich beim Bezirksrevisor angefragt, ob ich Stufe 3 erhalten würde, wenn ich von der Beck-Akademie ein Hochschulzertifikat nachweise ( Betreuer mit Hochschulzertifikat werden ) Er entgegnete darauf dass meine Anfrage kein Aktenzeichen hätte und die Staatskasse kein Auskunftsunternehmen sei. Wie komme ich an die Information, ob diese berufsbegleitende Ausbildung am Ende zu Stufe 3 gereicht? Kennt jemand hier dazu Entscheidungen oder Beschlüsse, wenigstens von Landgerichten? Hat jemand einen anderen "SICHEREN" Vorschlag eine berufsbegleitende Zusatzausbildung zur Vergütungserhöhung Stufe 3 in einem Jahr zu machen? Vielen Dank für das Lesen dieses langen Artikels. Für konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar. Stephan. |
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#2 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.12.2011
Ort: Dresden
Beiträge: 27
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Hallo,
ich glaube nicht, dass ein "Hochschulzertifikat" ausreichend sein wird. Ich zitiere unseren Bezirksrevisor aus dem Jahr 2011: "...das Zertifikat über die bestandene Klausur stellt zudem keine anerkannte Prüfung dar...". Man kann sicherlich trefflich über den Sinn dieser und ähnlicher Zertifikatskurse streiten, aber das wäre ein neues Thema. Die betroffene Betreuerin hat mittlerweile an der "Alice Salomon Hochschule Berlin" ein berufsbegleitendes Studium "Soziale Arbeit" absolviert (Dauer hier allerdings vier Jahre) und vergangene Woche auch erfolgreich abgeschlossen. Die Anerkennung vom Bezirksrevisor steht noch aus, aber ich werde berichten. |
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#3 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.11.2015
Ort: Brandenburg
Beiträge: 14
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Hallo nochmal.
Ja ich weiss um die Unsicherheit in diesem Zusammenhang, deshalb habe ich ja letztlich diesen Beitrag gepostet. Darum habe ich ja in meinem Beitrag auch gefragt ob es jemanden gibt der gerichtliche Entscheidungen zu diesem Kurs von der Beck-Akademie kennt. Falls Du soviel Zeit hat schau mal bitte in das Angebot (Link). Zu der Ausführung Eures Bezirksrevisors findet man dort im Angebot nachfolgende Antwort darauf: Repetitorium & staatliche Abschlussprüfung (schriftliche Klausur und Kolloquium) Ich denke dass es solche und solche Entscheidungen dazu geben kann. Bis zum BGH scheint es dieser Kurs ja leider noch nicht gebracht zu haben... |
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#4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau dir doch mal das hier an.
Beck Akademie Fernstudium Zitat:
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#5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 28.02.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 455
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Hallo,
soviel ich weiß, haben einige versucht über diese Beck Akademie an die höchste Vergütungsstufe zu gelangen. Prinzipiell ist dieses Zertifikat nicht vergleichbar mit den Anforderungen, die an einen Abschluss an einem Studium gestellt werden. Aber womöglich könntest du Erfolg haben, denn du hast bereits ein Studium und ergänzt dieses um die Inhalte, die verwertbar sind für die Betreuertätigkeit. Soweit ich die Berufsverbände verstanden habe, sollen zuküftig zur Qualitätssicherung Sozialpädagogen und Juristen eben das tun. Sozialpädagogen sollen sich in Rechtsthemen weiterqualifizieren und Juristen in psychologischen/pädagogischen Themen. Ich habe nirgendwo gelesen, dass hierfür ein zweites Studium gefordert wird. Wie du die Auskunft erhältst, weiß ich nicht. Möglicherweise so, in dem du diese Beck Akademie machst und dann auf Antrag die Festsetzung der höchsten Vergütungsstunde forderst. Solltest du scheitern, dann hast du in deine Weiterbildung investiert, die ja auch gefordert wird. So würde ich das machen. |
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#6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Mir ist niemand bekannt, der mit diesem Zertifikat tatsächlich die höchste Stufe bekommen hätte. Es ist eben kein Hochschulabschluss.
Der einzig sichere Weg zur Stufe 3 wäre ein neues Studium. Soziale Arbeit etc. Geht inzwischen auch in Teilzeit, dauert dann bis zum Bachelor aber auch 6 Jahren statt 3 Jahre in Vollzeit. BA Karlsruhe bietet diesen Studiengang z.B. in Teilzeit an. |
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#7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 02.11.2015
Ort: Brandenburg
Beiträge: 14
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![]() Zitat:
Ich werde dann davon berichten. ![]() |
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#8 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
Ein technisches Hochschulstudium ist in dem Zusammenhang absolut nutzlos. Leider. Es kommt nicht vorwiegend auf das Studium an sich an sondern auf - wenigstens teilweise- verwendbare Inhalte dabei. Und die scheinen/sind nicht gegeben. |
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#9 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 28.02.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 455
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Liebe Michaela,
deswegen im Konjunktiv. ![]() Allerdings las ich gerade, dass derzeit 4 Verfahren beim BGH anhängig sind, wegen dieser Beck Akademie. Vielleicht sollte man das mal abwarten. Lg bt-nrw2010 |
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#10 | |
Einsteiger
Registriert seit: 02.11.2015
Ort: Brandenburg
Beiträge: 14
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![]() Zitat:
...danke und schöne Grüße... |
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