Dies ist ein Beitrag zum Thema Anrechnung Kindergeld auf Grundsicherung ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo AndreasLübeck,
habe mir mal die beiden Links durhgeschaut,dort bin ich auf einer Seite von "therpage.vier"ergänze ihn und dann gekommen.
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25.03.2008, 00:53 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Hallo AndreasLübeck,
habe mir mal die beiden Links durhgeschaut,dort bin ich auf einer Seite von "therpage.vier"ergänze ihn und dann gekommen. Dort geht eindeutig hervor, das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung anzurechnen ist. Diesist den Ämtern aber schon seid 2004 bekannt, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Habe mir dort linke Seite Kindergeld angeklickt, dort steht KG und Grusi, ein Beitrag vom 17.12.2007. Lese Dir den einmal durch. In dem Beitrag ist auch ein Anschreiben wegen der Rückerstattung eingebracht. Lade den runter und ergänze ihn. Das KG muss aber bei Deiner Betreuten angerechnet werden, im Bescheid der GRusi. Sollte dies bei den Eltern angerechnet werden, die keine Grusi bekommen, nimm besser einen Anwalt zur Hilfe. Solten die aber Grusi bekommen, dürfte es bei Ihnen auch nicht angerechnet werden. Hier hättest Du evtl. die Möglichkeit, mit dem Amt zu sprechen, ob sie das KG an die Betreute abtreten. Das KG steht den Eltern zu, da Antragsteller, hier müsstest Du man erneut einen Antrag stellen bei der Familienkasse, um Abänderung der Kindergeldzahlung zu fordern, Gründe angeben. Vielleicht hast Du Glück und einen guten SB, der dies genehmigt Sieh hierzu einmal bei www.Kindergeld 24.com rein, dort haben die Infos ins Netz gestellt, die solche Fälle beschreiben. Viel Glück |
29.03.2008, 01:33 | #12 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
wenn die Eltern sich nicht kümmern, d.h. auch keinen Unterhalt zahlen, kann das KiGe auf das Kind umgeleitet werden. Wird dann aber auf SGB XII-Leistungen angerechnet. Guckst Du hier: Agentur für Arbeit, Kindergeld (bekomme den link nicht hin, sorry) Wird das betreute Wohnen einer Behinderteneinrichtung über den Pflegesatz der Einrichtung (z.B. Außenwohngruppe) finanziert (Einrichtung fragen): Dann hätte der überörtliche Sozialhilfeträger Anspruch auf das KiGe (Abzweigung, muss sich ggflls die Einrichtung im Auftrag des SH-Trägers kümmern). Auswirkungen für die Betreute bestehen nicht, da Lebensunterhalt über Barbetrag und Arbeitsprämie sichergestellt. Betreutes Wohnen über Fachleistungsstunde: Lebensunterhalt wird über SGB XII sichergestellt. Die Leistung wird um das an die Eltern gezahlte KiGe gekürzt, von den Eltern aber nicht als Bar- oder Sachleistung an die Betreute weitergeleitet. Siehe oben, KiGe-Auszahlung an Betreute umleiten. Aufgabenkreis Finanzen u./o. Regelung Behördenangelegenheiten muss sich Betreuer kümmern, ansonsten Aufgabe der Mitarbeiter des Betreuten Wohnens Grundsicherung und KiGe zusammen klappt nicht.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
29.03.2008, 13:51 | #13 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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KiGeld
Hallo,
danke für die Info. Gruss Andreas |
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Stichworte |
einkommen, grundsicherung, heim, kindergeld, sgb12 |
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