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Achim 28.02.2008 09:44

Anrechnung Kindergeld auf Grundsicherung ?
 
Hallo,

einer meiner Betreuten wohnt im betreuten Wohnen einer großen Behinderteneinrichtung. Er bezieht neben seiner Werkstattprämie Grundsicherung. Bei der Berechnung der Grundsicherung wird das Kindergeld, welches die Eltern bekommen, mit angerechnet.

Nun habe ich gerüchteweise gehört, dass sich hier das Verfahren, respektive die Anrechnung des Kindergeldes geändert hat. Weiß jemand etwas darüber ?

Gruß

Achim

carlos 28.02.2008 13:22

Hallo,

ich hatte kürzlich mit einer ähnlichen Fallsituation zu tun.

Demnach wird das Kindergeld den Eltern als Einkommen zugeordnet.
Siehe hierzu auch:
Wichtig: Kindergeld und Grundsicherung | behindert | therapage.vier

Die gleiche Auffassung wird in der mir vorliegenden Fachliteratur geteilt.
Das betr. Grundsicherungsamt (in meinem Fall) hat dies auch so berücksichtigt.

Siehe auch noch:
http://www.forum-betreuung.de/forum-...sicherung.html

Recherchiert man zu der Thematik etwas ausführlicher Im Internet, so erscheint m.E. generell fragwürdig, ob Kindergeld überhaupt - also sowohl bei den Eltern als auch beim behinderten Kind - anrechnet werden sollte.
mfg

Heinz 28.02.2008 14:52

Hallo Achim, hallo Carlos,

einmal gegoogelt unter Anrechnung Kindergeld Grundsicherung und es sind eine Reihe von pdf Dateien runter zu laden.

Ich erkenne die Diskussion als gerichtlich entschieden, dass das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden darf. Dem entgegen wird argumentiert, dass es Einkommen ist vergleichbar der Erwerbsunfähigkeitsrente selbst. Ich denke, der Streit kann dadurch umgangen werden, in dem das Kindergeld an die Eltern oder dem Elternteil geleistet wird. Zweck des Kindergeldes ist ja der Familienlastenausgleich, das heißt die Belastung der Eltern für das Kind. Sofern die Zuwendung der Eltern nicht nachweisbar ist (wie eine Dauerüberweisung) sondern als gelegentliche Unterstützung und Förderrung, dürfte das Problem mit dem Einkommen umgangen sein. Dies ist nur dann ein rechtswidriges Umgehungsgeschäft, wenn die Anrechung der Kindergeldes auf die Grundsicherung zweifelsfrei rechtens wäre, was es nicht ist. Zudem sind nicht regelmäßige innerfamiliäre Zuwendungen, ob nun monetär oder in Naturalien von der Einkommensberechnung ausgenommen.

Besten Gruß
Heinz

carlos 28.02.2008 15:10

Hallo nochmal,

in meinem Fall wird das Kindergeld zwar korrekterweise nicht auf den Grundsicherungsbedarf des behinderten volljährigen Kindes angerechnet; als Einkommen der Mutter verhindert es jedoch, dass diese keine Grundsicherungsleistungen nach SGB XII erhält - sie liegt dann knapp über der Einkommensgrenze.
Meiner Meinung nach sollte die "familienpolitische Sozialleistung" Kindergeld wie Pflegegeld behandelt werden und generell anrechnungsfrei bleiben - aber meine Ansicht zählt nun mal (leider) nicht.:wink3:

mfg

Achim 28.02.2008 17:49

Also bei mir ist der Fall, dass die Eltern kein eigenes Einkommen haben, sondern von Sozialhilfe, respektive EU Rente leben. Die Eltern bekommen das Kindergeld und es wird meinem Betreuten als "Einkommen" angerechnet.

Wie sollte ich denn vorgehen, sollte man Einspruch gegen den Bescheid einlegen (ist gestern gekommen) ?

carlos 28.02.2008 18:07

Zitat:

Zitat von Achim (Beitrag 10690)
Also bei mir ist der Fall, dass die Eltern kein eigenes Einkommen haben, sondern von Sozialhilfe, respektive EU Rente leben. Die Eltern bekommen das Kindergeld und es wird meinem Betreuten als "Einkommen" angerechnet.

Wie sollte ich denn vorgehen, sollte man Einspruch gegen den Bescheid einlegen (ist gestern gekommen) ?

Hallo,

ich würde - in Anbetracht der genannten Fakten bzw. Erkenntnisse - auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Im übrigen: Auch Sozialhilfe bzw. EU-Rente ist "Einkommen"; bei "meinem Fall" ist dies genauso.

mfg

Heinz 29.02.2008 10:40

Hallo allseits, zufällig fand ich eine Hilfe auf der Seite des VdK. Demnach ist das Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Der letzte Stand ist der:

Donnerstag, 08.02.2007
Kindergeld zählt bei Erwerbsunfähigen nicht als Einkommen

Das Kindergeld der Eltern darf bei volljährigen, aber erwerbsunfähigen Kindern nicht als deren Einkommen angerechnet werden.

Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Die Richter gaben damit einer 24-jährigen Frau aus Niedersachsen Recht, deren Sozialhilfe wegen des Kindergeldes der Mutter gekürzt worden war. Das Kindergeld sei Einkommen der Mutter.
Auch wenn das voll pflegebedürftige Kind im Hause der Eltern wohne, habe die Tochter darauf keinen Rechtsanspruch (Aktenzeichen: B 9b SO 6/06 R und B 9b SO 5/06 R).

Im konkreten Fall ging es um eine Frau aus dem Landkreis Hameln- Pyrmont, die erwerbsunfähig ist und von ihren Eltern gepflegt wird.
Für ihr Zimmer im Einfamilienhaus der Eltern zahlt sie Miete, ihren Lebensunterhalt bestreitet sie von der Sozialhilfe. Die wurde ihr vom Landkreis gekürzt, weil das Kindergeld in Höhe von 154 Euro als ihr Einkommen und nicht das der Mutter zu sehen sei. Das Bundessozialgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanz endgültig, wonach die Kürzung rechtswidrig ist. Das Kindergeld gehöre der Mutter, die Tochter könnte sich den Betrag auch nicht auszahlen lassen. Da sie über eigenes Einkommen verfüge, seien die Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet. (dpa)

Dienstag, 29.05.2007
Kindergeld auch bei Unterbringung in Pflegeheim

Eltern, deren Kinder wegen einer Behinderung in einem Pflegeheim untergebracht sind, verlieren nicht unbedingt den Anspruch auf Kindergeld.

Das geht aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel hervor. Maßgeblich ist nach Auffassung der Richter, ob die Eltern auch weiterhin finanzielle Betreuungsleistungen erbringen (Aktenzeichen: 13 K 2752/06 - Urteil vom 1. Februar 2007).

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Trägers der Sozialhilfe ab. Der Sozialhilfeträger hatte die Unterbringungskosten für einen Volljährigen übernommen, der auf Dauer in einem Heim untergebracht ist. Der Sozialhilfeträger wollte erreichen, dass das Kindergeld an ihn und nicht mehr an die Eltern ausgezahlt wird. Die Familienkasse weigerte sich, dem nachzukommen.

Das Finanzgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Weigerung. Der Vater erbringe regelmäßig Leistungen für seinen Sohn, indem er mit ihm in Urlaub fahre und weitere Kosten übernehme, die nicht über Sozialleistungen abgedeckt seien und ohne weiteres die Höhe des Kindergeldes erreichten. Daher bleibe der Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Das Finanzgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen. (dpa)

carlos 29.02.2008 12:15

[quote=Heinz;10700]Hallo allseits, zufällig fand ich eine Hilfe auf der Seite des VdK. Demnach ist das Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Der letzte Stand ist der:

Donnerstag, 08.02.2007
Kindergeld zählt bei Erwerbsunfähigen nicht als Einkommen

quote]

Interessant.
Dies würde ja für meinen Fall bedeuten - hier ist sowohl das Kind als auch die Mutter erwerbsunfähig - dass bei keinem das Kindergeld angerechnet wird. Somit würde auch die Mutter grundsicherungsberechtigt werden - was bisher durch die Kindergeldanrechnung verhindert wird.
Beim Amt werde ich diesbezüglich mal nachhaken. Die werden sich freuen, denn die dortige Auffassung ist die, dass das Kindergeld bei "irgendjemand" ja angerechnet werden muss.

mfg

Tanzmaus 15.03.2008 22:59

Hallo liebe Mitstreiter, ich hatte eben einen Beitrag wegen Anrechnung KG geschrieben, aber der ist in eine ander Rubrik " Erstattung Sozialamt" verrutscht. Ist mein Beitrag NR 1 kann den mal jemand an die richtige Stelle holen. Danke

AndreasLübeck 17.03.2008 14:56

ohne
 
Hallo,

so richtig schlau bin ich immer noch nicht. Es geht bei der von mir geführten Betreuung um eine junge Frau, die einen Gehirnschaden bei der Geburt erlitten hat.

Die Eltern kümmern sich überhaupt nicht um sie, sie versuchen nur alle paar Jahre, sie nach Hause zu holen, um auch noch das Pflegegeld zu kassieren. :motz:Aber da bin ich ja vor.

Wem steht denn jetzt rechtlich das Kindergeld zu ? Der Betreuten, den Eltern oder dem Heim ?

Gruss

Andreas


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