Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung für Betreute? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen!
Eine Frage zu der Haftpflichtversicherung für Betreute.
Es steht der Verkauf eines Hauses für eine B. an.
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12.03.2017, 07:39 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.08.2016
Beiträge: 12
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Haftpflichtversicherung für Betreute?
Guten Morgen!
Eine Frage zu der Haftpflichtversicherung für Betreute. Es steht der Verkauf eines Hauses für eine B. an. Das Gebäude steht in einer Häuserzeile und hat links und rechts Randbebauung. Die Wohngebäudeversicherung besteht. Die Haftpflichtversicherung soll gekündigt werden. Welche Versicherung tritt ein, wenn in dem Gebäude ein Feuer ausbrechen sollte und die Nachbargebäude beschädigt werden. Die Frage: Kann die Haftpflichtversicherung gekündigt werden? LG an Alle! |
12.03.2017, 17:38 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
die Wohngebäudeversicherung sollte erst gekündigt werden, wenn der Termin eines Verkaufes notariell feststeht. Selbstverständlich sollte Teil dieser Versicherung auch den Brandschutz beinhalten. Das ist wichtig, ggf. nacharbeiten bis zum Übergang der Besitzverhältnisse. Eine Haftpflichtversicherung sollte grundsätzlich nicht gekündigt werden. Für den Fall einer Änderung der Bedingungen bitte mit dem Versicherungsunternehmen Kontakt aufnehmen und diese Versicherung der aktuellen Situation entsprechend anpassen. |
12.03.2017, 18:43 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Die Wohngebäudeversicherung hängt am Haus und wird üblicherweise vom Käufer übernommen oder - falls er dies nicht will von ihm gekündigt. Der Versicherer sollte deshalb über den vollzogenen Verkauf der Immobilie umgehend informiert werden. Der Käufer hat ein Sonderkündigungsrecht bzgl. der Wohngebäudeversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung ist zu unterscheiden, ob es eine Hausbesitzer-Haftpflicht ist oder eine Privat-Haftpflicht. Letztere ist unabhängig vom Besitz einer Immobilie, weshalb die Kündigung oder Beibehaltung der Privat-Haftpflicht auch gesondert überlegt werden sollte. Allerdings schließt eine Privat-Haftpflicht je nach Vertrag auch die Hausbesitzer-Haftpflicht ein, sofern es um das selbst bewohnte Haus geht. Die Hausbesitzer-Haftpflicht-Versicherung bezieht sich nur auf Häuser, die man besitzt aber nicht selber bewohnt. Wieweit diese Versicherung vom Erwerber einer Immobilie automatisch übernommen wird oder selbst gekündigt werden muss, weiß ich nicht freihändig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
13.04.2019, 20:33 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
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Berufs- und Privathaftpflicht für Betreute
Hallo,
gibt es Versicherungen, die Menschen mit Behinderungen versichern? Hier: Leichte geistige sowie seelische Behinderung (50%). Der Betroffene lebt alleine und arbeitet zurzeit außerhalb einer Behinderteneinrichtung. Der Arbeitgeber weiß bisher nichts von der Schwerbehinderung, die man ihm nicht unbedingt ansieht. |
13.04.2019, 21:41 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Gibt es bestimmt. Mußt Du mal bei den Versicherungen in Deiner Gegend nachfragen. Falls er auch Betreutes Wohnen hat, frage mal bei dem BW Anbieter nach. Die hiesigenn BW-Anbieter für Menschen mit geistiger Behinderung bieten für kleines Geld eine Gruppenversicherung für ihre Kundswchaft an. MfG Imre
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14.04.2019, 11:21 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Wichtig ist, dass eine Haftpflichtversicherung im Vertrag auf den Einwand der Deliktunfähigkeit (§ 827 BGB) verzichtet hat.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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