Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsstufe für Rettungsassistenten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der Vergütungsstufe für Rettungsassistenten?
Habe alle Beträge gelesen, aber keine Antwort für mich gefunden.
Ich ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.05.2016
Beiträge: 5
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Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der Vergütungsstufe für Rettungsassistenten? Habe alle Beträge gelesen, aber keine Antwort für mich gefunden. Ich habe 17 Jahre im Rettungsdienst gearbeitet und musste aus gesundheitlichen Gründen aufhören (Wirbelsäule - was sonst?). Seit August 2016 arbeite ich als Berufsbetreuer. Nun will die Revisorin meine Ausbildung zum Rettungsassintenten nicht als: 1. auf 33,50 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind; anerkennen und somit nur 27,00 € vergüten. Deswegen meine Frage, wer hat Erfahrung damit und kann mir vielleicht in der Argumentation weiterhelfen? Danke für jede Rückmeldung! |
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#2 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Tag,
schau dir mal mit Hilfe der Suchfunktion Beiträge zu deinem Thema an, dazu gibt es bereits eine Menge. Zitat:
Es sollte oder müsste schon ein Zusammenhang zwischen den Lehrinhalten und der Arbeit als Berufsbetreuer bestehen. Eine Friseurin z.B. bekäme auch keine 33,50 Euro obwohl sie eine Lehre gemacht hat. Ich verstehe deinen Frust aber befürchte, dass sich daran wenig ändern lassen wird. |
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich sehe es etwas anders als Michaela.
Das Problem dürfte beim RA weniger die verwertbaren Kenntnisse sein. Denn die Krankenschwester und sogar die Arzthelferin wird auch als verwertbar anerkannt und m.E. hat der RA ein mindestens genauso umfassendes medizinisches, psychologisches und in Teilen auch pflegetisches Wissen, wenn nicht sogar mehr. Ich schätze es liegt an dem Begriff Ausbildung. RA ist eine überwiegend schulische Ausbildung über 2 Jahre mit diversen Praktikas. Ich schätze, das wird nicht als gleichwertige Ausbildung (in der Regel sind das 3 Jahre) anerkannt. Ich weiß, dass bei uns der 3Jährige Notfallsanitäter anerkannt wird. Ich würde nochmal genau nach der Begründung fragen an deiner Stelle. Die "verwertbaren Kenntnisse " liegen jedenfalls weit über der Arzthelferin. Daran kann es nicht liegen. |
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Stichworte |
ausbildung, rettungsassistent, vergütungsstufe |
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