Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsbehörde fragt meinen Klienten nach Zufriedenheit ?? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen zusammen,
ein Klient von mir hat mich soeben darüber informiert das er gestern Besuch von der Betreuungsbehörde bekommen ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Guten Morgen zusammen,
ein Klient von mir hat mich soeben darüber informiert das er gestern Besuch von der Betreuungsbehörde bekommen hat. Und gefragt wurde inwieweit er mit mir zufrieden ist. Ich habe nächste Woche gemeinsam mit ihm einen Termin bei der BB da der Sozialbericht noch aussteht, inwieweit der Besuch gestern etwas damit zu tun haben kann ist mir schleierhaft aber möglich ? Habt Ihr sowas schon mal gehört ? Ich glaube im moment echt mein Schwein pfeift. Wenn das Gericht / die Behörde aus irendeinem mir nicht bekannten Grund Anlass zur Sorge hat möge sie doch direkten Kontakt mit mir aufnehmen oder mich zumindest vorher darüber informieren ? Oder habe ich hier irgendwas verpasst ?? Ich habe noch nie davon gehört das so ein Besuch üblich ist...Wie gesagt: sollen die ruhig machen aber da bitte ich doch um vorabinfo. Wie seht Ihr das ? Liebe Grüße und allseits einen schönen Tag, Rose |
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Im Nachhinein würde ich so gerne meinen Beitrag löschen, das geht aber nicht...
Wie blöde von mir mich darüber aufzuregen geschweige denn das hier als Beitrag einzustellen. Verzeiht !! Schönes Wochenende, ROSE |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2016
Beiträge: 103
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Hallo Rose40,
meiner Ansicht nach ist es völlig ok, dass Du Dich "wunderst". Dinge die für die Betreuung wichtig sind, dauern mitunter Monate bevor diese bearbeitet werden. Als Ursache wird dafür "Überlastung" angegeben. Wir Betreuer geben unser Bestes zum Wohl der Betreuten, da dürfen wir auch mal "menscheln". Wir sind halt auch aus Fleisch und Blut und keine Maschinen. Viel Mut und beste Wünsche Roland Bischoff |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Rose
Die Frage der Betreuungsbehörde - oder falls sie vom Gericht gestellt werden würde - finde ich völlig normal. Natürlich müssen (oder sollten) die Betreuten auch gefragt werden, ob sie denn mit der Betreuung und dem Betreuer zufrieden sind. Es ist dabei völlig logisch, dass die Antworten da unterschiedlich ausfallen. Aber sowohl dem Gericht als auch der Betreuungsbehörde ist durchaus bekannt, dass die Betreuer nicht nicht der beste Freund der Betreuten zu sein hat (und schon gar nicht sein muss). Ebenso ist bekannt, ob ein Betreuter bei der Betreuungsarbeit mitmacht oder querschießt (sofern die Behörden immer gut auf Stand gehalten worden sind). Dementsprechend werden die Antworten auch interpretiert. Jedenfalls sollte man die Fragen an die Betreuten erst mal nicht im Sinne einer Negativ-Kontrolle einstufen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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