Dies ist ein Beitrag zum Thema Forderungen in der Vermögensvorsorge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
wird beim Formular Vermögensvorsorge unter Punkt 1.7 Forderungen auch eine bereits bezahlte Bestattungsvorsorge eingetragen?
Vielen Danke für die ...
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25.10.2017, 13:26 | #1 |
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Beiträge: 3
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Forderungen in der Vermögensvorsorge
Hallo Zusammen,
wird beim Formular Vermögensvorsorge unter Punkt 1.7 Forderungen auch eine bereits bezahlte Bestattungsvorsorge eingetragen? Vielen Danke für die Hilfe Frietjof |
25.10.2017, 17:16 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
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Beiträge: 157
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Hallo,
da es unterschiedliche Formulare gibt ganz allgemein: Die Bestattungsvorsorge ist ja meist gedeckt durch ein Sparkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Je nachdem worum es sich handelt gibst du Sparvermögen oder Rückkaufswert in die entsprechende Rubrik ein. Da die Beträge der Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen gerechnet werden gebe ich dies entsprechend an. Gruß Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
25.10.2017, 17:27 | #3 |
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Hallo Gaby,
vielen Dank für den Hinweis. Dann werde ich mal damit starten. LG Frietjof |
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