Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
folgender Fall. Die Mutter hat schwere Alzheimer und ist seit 2 Jahren im Pflegeheim. Bisher hat der Ehemann, ...
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11.04.2008, 17:34 | #1 |
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Beiträge: 7
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Berufsbetreuer ?
Hallo zusammen,
folgender Fall. Die Mutter hat schwere Alzheimer und ist seit 2 Jahren im Pflegeheim. Bisher hat der Ehemann, der noch in der Wohnung wohnt, alles bezahlt. Seit 2 Monaten bezahlt er nicht mehr mit der Begründung, er hätte jetzt selbst mehr Kosten . Die Tocher, die zugleich die Betreuerin der Mutter ist, war beim SA, um sich zu erkundigen, ob nicht der Vater doch noch, wenigstens einen kleinen Betrag zum Heim dazuzahlen könne. Die Situation ist so, daß, wenn die Mutter keine Betreuerin hätte, der Ehemann quasi verantwortlich wäre, damit das Heim bezahlt werden müsse, wegen Ehegattenunterhalt, aber so, müßte sich die Tochter kümmern, was jedoch schwer ist, da sie keinen Kontakt mehr zum Vater hat. Deshalb schlug das SA vor, einen Berufsbetreuer zu nehmen, der wesentlich mehr Vollmachten hat, um auch bei der Bank, was noch der Vater z.B. an Vermögen hat, bzw. was er noch dazuzahlen könne, zu recherchieren. Meines Wissens kostet ein Berufsbetreuer doch auch monatlich einiges. Die Mutter hat nur eine Mini-Rente. Wer soll denn das dann bezahlen ? Wie sind Eure Erfahrungen damit ? Grüße Neuling |
11.04.2008, 18:47 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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ohne
Hallo,
grundsätzlich ist der Ehemann der Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet, auch in der Ehe. Ich möchte aber erst auf die Frage zum Betreuer eingehen. Voraussetzung ist, dass die Mutter dies will, sonst geht gar nichts. Ein Berufsbetreuer muss nicht sein, wenn sich entweder ein ehrenamtlicher Betreuer findet, der sich auskennt, oder doch noch ein Familienmitglied die Betreuung übernimmt. Der Betreuer wäre natürlich zu bezahlen, bei Mittellosigkeit aus der Staatskasse. Egal, ob Berufsbetreuer oder ehrenamtlich. Ich würde bei der geschilderten Sachlage das Sozialamt bitten, auszurechnen, wie viel der Ehemann für seine Frau zahlen muss. Wenn das Sozialamt sich weigert, kann man es bei der öffentlichen Rechtsauskunft versuchen. Menschlich wird es natürlich schwer. Wer mag schon zum Vater gehen und ihn unter Druck setzen, damit er mehr Geld zahlt. Machen Sie sich bitte auch bewußt, dass das Vorgehen in letzter Konsequenz bedeuten würde, gegen den eigenen Vater z. B. eine Kontopfändung durchzuführen, wenn er für die Heimkosten nicht mehr aufkommt. Dies muss auch Ihr Vater verstehen. Und wenn Sie es nicht machen, dann macht es der Beteuer oder das Heim. Gruss Andreas |
11.04.2008, 20:02 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 31.03.2008
Beiträge: 7
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Danke Andreas,
für Ihre Antwort. Das Problem ist ja, die Tochter ist ja die Betreuerin der Mutter, die schwerste Alzheimer hat, völlig orientierungslos, erkennt niemanden mehr, aber das SA sagt, da sie die Betreuung ihrer Mutter hat, müßte sie auch Sorge dafür tragen, daß das Pflegeheim bezahlt werden würde. Wäre sie nicht die Betreuerin, dann müßte der Ehemann sich darum kümmern und seine Einnahmen/Ausgaben belegen und evtl. Ersparnisse, wodurch das Heim erst mal finanziert werden könne und er müßte dann auch SA beantragen. Da die Tochter aber keinen Kontakt mehr zum Vater hat, erweist sich die Lage als sehr prikär. Das SA sagt, daß es nicht die Aufgabe des SA ist bei dem Ehemann zu suchen, ob dieser evtl. noch Ersparnisse hat, und ob er etwas monatlich von seiner Rente, für seine Frau, übrig hat. Das wäre die Aufgabe des Betreuers, deswegen hat das SA von einem Berufsbetreuer besprochen, der wohl mehr Kompetenzen hätte, auch an die Kontoauszüge und Sparbücher heranzukommen. Desweiteren sagte dann das SA, daß ja dann sowieso an die Kinder, wegen der Kosten, herangetreten werden würde, ob diese zahlungsfäig wären. Meine Frage war halt, ob wirklich ein amtlicher Betreuer diese Kompetenzen hat, um bei Banken zu recherchieren ? Grüße Neuling |
11.04.2008, 23:14 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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ohne
Hallo,
in diesem Fall darf die Betreuerin ziemlich viel. Der weitere Weg ist folgender: Es muss herausgefunden werden, welche Einkünfte (Renten) die Eltern haben, und zwar beide. Dann muss bei den Banken vor Ort (falls noch nicht geschehen bei der Aufstellung des Vermögensverzeichnisses) nach Konten gefragt werden. Wenn dies geklärt ist stellt sich die Frage, wie Einkommen und Vermögen aufgeteilt werden. Bei Sparguthaben und anderen Anlagen würde ich Halbe/Halbe sagen, es sei denn es bestand Gütertrennung. Nun hat die Betreuerin die Aufgabe, auszurechnen, wie viel von den Einkünften und dem angesparten Kapital dem Vater zusteht und wie viel der Mutter. Weiterhin muss man wissen, welcher Unterhalt der Mutter zusteht. Dies kann man als Laie (auch als Betreuerin) eigentlich selbst kaum hin bekommen, da bleibt nur der Gang zum Anwalt. Denn Unterhalt steht jeder Ehefrau zu, auch, wenn man verheiratet ist. Steht im BGB. Die Sache könnte schlußendlich so aussehen: Rente des Ehemannes 3000,-- Rente der Frau 2000,-- Sparvermögen 10000,-- Minus - Heimkosten 3400,-- - Miete und Neben- 600,-- kosten des Ehemannes Einnahmen 5000 Ausgaben 4000 Rest 1000 Dann ist entscheidend, wie viel vom Restbetrag (1000 Euro) aufgeteilt werden. Wenn die Ehefrau mit 100 Euro Taschengeld auskommt, ist es gut. Diese Berechnung muss rrechtssicher sein. Denn danach richtet sich die Forderung an den Vater. Wenn dieser nicht oder nicht genug zahlen will, dann müsste er verklagt werden. Gruss Andreas |
12.04.2008, 00:51 | #5 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Berufsbetreuer?
Zitat:
nur eine Verständnisfrage. Warum geht die Tochter zum Sozialamt. "Nur" als Anlaufstelle, oder bezieht Vater und/oder Mutter Grundsicherung.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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12.04.2008, 11:17 | #6 |
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Beiträge: 7
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Nein, die Tocher, die auch Betreuerin von der Mutter ist, war nur beim SA, um sich zu erkundigen, wie es denn weitergehen soll, wenn in ein paar Monaten das Sparbuch der Mutter aufgebraucht ist, da ja der Ehemann nicht mehr zahlen will oder kann ?
Das SA sagte dann, daß sie dann einen Antrag zur Beihilfe für das Pflegeheim stellen müsse. Jedoch wäre das SA nicht dazu autorisiert, dann beim Ehemann nachzuforschen, inwieweit er noch seinen Beitrag dazu beitragen könne. Grüße Neuling |
12.04.2008, 12:46 | #7 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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ohne
Hallo,
die Antwort des Sozialamtes ist schlicht und einfach Quatsch. Die interessieren sich nicht nur für die finanziellen Verhältnisse des Ehemannes, sondern u. U. auch der Kinder. Gruss Andreas |
12.04.2008, 20:27 | #8 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Hallo,
solange beim Sozialamt kein Antrag gestellt wurde, ist es auch außen vor. Offensichtlich werden die Heimkosten ja noch aus einem Sparguthaben der Mutter entrichtet. Es besteht daher noch kein Handlungsbedarf (oder soll dieses Guthaben nicht angetastet werden?, ggflls warum?, Schonbetrag von 2600 Euro nicht vergessen). Sobald das Sparbuch leer ist, kann / sollte ein Antrag beim Sozialamt / Wohngeldamt gestellt werden. Dann werden Ehemann und Kinder zur Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse aufgefordert. Dabei bestehen Mitwirkungspflichten. Die Vermögensverhältnisse dürften für die Betreuerin aber aus dem Vermögensverzeichnis beim Gericht ersichtlich sein. Die Betreuerin hat als Vertreterin der Mutter dem Sozialamt gegenüber alle Tatsachen anzugeben, die Einfluss auf den Leistungsbezug haben. Die Vermögensverhältnisse des Vaters dürften doch als "Nebenprodukt", wenn keine Gütertrennung besteht, auch aus dem Vermögensverzeichnis hervorgehen. Die Betreuerin hat in ihrem Wirkungskreis lt. Bestallung die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Berufsbetreuer. Sollten die Recherchen über die Vermögensverhältnisse mehr Zeit in Anspruch nehmen, kann das Sozialamt die Leistungen an das Heim auch darlehnsweise bewilligen. Auch wenn es schwer fällt, das Amt als Betreuerin und den Status als Tochter sollte man trennen. Wenn das eine emotionale Überforderung darstellt, sollte man sich bei Gericht als ungeeignet für das Amt einstufen. Wie dann weiter zu verfahren ist, muss das Gericht entscheiden. "Deshalb schlug das SA vor, einen Berufsbetreuer zu nehmen, der wesentlich mehr Vollmachten hat, um auch bei der Bank, was noch der Vater z.B. an Vermögen hat, bzw. was er noch dazuzahlen könne, zu recherchieren." Dieser Vorschlag ist für das Sozialamt sicherlich die einfachste Lösung, inhaltlich allerdings nicht zu rechtfertigen. Schöne Grüße Kohlenklau
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13.04.2008, 12:16 | #9 |
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Danke erst mal für Eure Antworten, haben mir wirklich weitergeholfen.
Neuling |
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