Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, habe als Neuling eine Frage zur Umsatz- und Gewerbesteuer.
Laut Wikipedia Art. "Berufsbetreuer"https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbetreuer fallen möglicherweise doch beide Steuern an, ...
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13.12.2017, 07:36 | #1 |
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Registriert seit: 30.11.2017
Beiträge: 4
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Steuer
Hallo, habe als Neuling eine Frage zur Umsatz- und Gewerbesteuer.
Laut Wikipedia Art. "Berufsbetreuer"https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbetreuer fallen möglicherweise doch beide Steuern an, wenn keine Qualifikation vorliegt. Ist dies bei der Vergütungsstufe 1 der Fall ? |
13.12.2017, 16:20 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Bei Berufsbetreuern fallen keine Umsatzsteuern oder Gewerbesteuern für die Tätigkeit als Betreuer an. Egal, welche Vergütungsstufe. Falls nebenher noch Einkünfte durch Verfahrenspflegschaften, Nachlasspflegschaften Vorträge oder sonst was bestehen, dann sind diese umsatzsteuerpflichtig, sofern man damit mehr als die Freigrenze einnimmt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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