Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuern, Abgaben - Delegierung Aufgaben im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
vielen Dank erst einmal für die Infos zur Einstufung und zur Gewerbesteuer.
In dieser Hinsicht würde mich kurz interessieren, ...
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18.12.2017, 16:39 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2017
Beiträge: 4
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Steuern, Abgaben - Delegierung Aufgaben
Hallo,
vielen Dank erst einmal für die Infos zur Einstufung und zur Gewerbesteuer. In dieser Hinsicht würde mich kurz interessieren, welche Steuern und Pflichtabgaben in welcher Höhe pi mal Daumen anfallen. Haftpflicht ist klar - schätze ich auf 200 €/Monat Einkommmensteuer? IHK-Mitgliedschaft? Ist es weiterhin möglich, dass ich - wenn ich mich mit meiner Frau selbständig machen würden - die Fälle meiner Frau (höhere Vergütungsstufe) anfangs mit übernehmen könnte. Konkret: meine Frau startet als Betreuerin, ich steige später mit ein, wenn sie die Tätigkeit als BB ausübt. Ich mache dann Büroarbeit und eben auch Kontakt. Vergütung läuft dann über die Vergütungsstufe meiner Frau. Ist die möglich? Vielen Dank schon mal. |
18.12.2017, 17:15 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Zitat:
Deine Einkommenssteuer ist abhängig von deinen persönlichen Umständen und dem erzielten Einkommen aus der Selbsständigkeit. IHK entfällt da keine Gewerbesteuerpflicht besteht. Vermögensschadenshaftpflicht ca. 350 € /Jahr
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