Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfeplangespräch Jugendamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen!
Kurze und knappe Frage:
Betreuter 19 Jahre erhält noch Jugendhilfe. Muss ich als gesetzlicher Betreuer beim Hilfeplangespräch dabei ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2015
Beiträge: 31
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Hallo zusammen!
Kurze und knappe Frage: Betreuter 19 Jahre erhält noch Jugendhilfe. Muss ich als gesetzlicher Betreuer beim Hilfeplangespräch dabei sein? Das zuständige Jungendamt ist nämlich 200 km von mir entfernt. Lieben Dank schon mal! |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich würde sagen ja. Seil dort eben genau besprochen, Wie es weiter gehen sollte/ könnte. Wobei ich mich einmal per Telefonkonferenz habe zuschalten lassen. Ging auch.
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin moin
Ob ich bei einem so weit entfernten HPG teilnehme kommt darauf an, welche Hilfe das Jugendamt leistet, und wie wichtig die zu klärenden Fragen sind und wie weit man sich schon kennt. Der Rahmen einer Telefonkonferenz ist auch gut. Im Allgemeinen will ich bei den HPG schon dabei sein, überlege mir das bei gro0en Entfernungen aber schon. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Von mir ein klares Nein mit entsprechender Begründung ans Jugendamt und Klärung evtl. strittiger Fragen telefonisch. Wieso sollte irgendein Verantwortlicher an den Stunden- und Vergütungssätzen etwas ändern, wenn doch auch so alles läuft und es dem Betreuer nichts ausmacht, im Endeffekt vielleicht "für umme" zu arbeiten. 200km macht hin- und zurück bei guter Verkehrslage ca. 4 Stunden plus Gespräch...Damit ist ein Monatsstundenbudget aufgebraucht (zu dem Mischkalkulationsquatsch habe ich mich bereits an anderer Stelle geäußert).
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,134
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Hihi,
über die Google Suche auf diesen alten Thread gestoßen. :-) Erschreckend, dass 2018 der Frust des unterbezahlten Betreuers schon vorherrschte. Wie sieht die Einstellung dazu @imre 7 Jahre später aus? Boomer scheint es ja leider nicht mehr zu geben als Betreuerin ... Schon verrückt, man recherchiert, wo man Zeit einsparen kann, weil verflixtnochmal die Bezahlung noch viel mieser, die Umstände (Inflation, usw.) schlechter geworden sind .... Eigentlich hätte ich sogar Lust drauf, aber bleibe lieber doch im Büro, um halbwegs all das andere, was sich zeitmässig nicht bezahlt auf meinem Schreibtisch türmt ....
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,158
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Moin,
ich würde folgendermaßen vorgehen: Die Wünsche des Betroffenen nach § 1821 BGB feststellen und dem Jugendamt schiftlich mitteilen. Nur wenn wirklich eine Vertretung im Sinne des § 1823 BGB im HPG notwendig erscheint, würde ich mich einmischen. Aber hier kann das Verfahren auch schriftlich geführt werden. Dann hat man zumindest einen sicheren Nachweis. Der Leuchtturm |
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#7 | |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,134
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![]() Zitat:
![]() Ja, ich habe den HP mal per email angefordert.
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