Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfeplangespräch Jugendamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen!
Kurze und knappe Frage:
Betreuter 19 Jahre erhält noch Jugendhilfe. Muss ich als gesetzlicher Betreuer beim Hilfeplangespräch dabei ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2015
Beiträge: 31
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Hallo zusammen!
Kurze und knappe Frage: Betreuter 19 Jahre erhält noch Jugendhilfe. Muss ich als gesetzlicher Betreuer beim Hilfeplangespräch dabei sein? Das zuständige Jungendamt ist nämlich 200 km von mir entfernt. Lieben Dank schon mal! |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich würde sagen ja. Seil dort eben genau besprochen, Wie es weiter gehen sollte/ könnte. Wobei ich mich einmal per Telefonkonferenz habe zuschalten lassen. Ging auch.
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Ob ich bei einem so weit entfernten HPG teilnehme kommt darauf an, welche Hilfe das Jugendamt leistet, und wie wichtig die zu klärenden Fragen sind und wie weit man sich schon kennt. Der Rahmen einer Telefonkonferenz ist auch gut. Im Allgemeinen will ich bei den HPG schon dabei sein, überlege mir das bei gro0en Entfernungen aber schon. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Von mir ein klares Nein mit entsprechender Begründung ans Jugendamt und Klärung evtl. strittiger Fragen telefonisch. Wieso sollte irgendein Verantwortlicher an den Stunden- und Vergütungssätzen etwas ändern, wenn doch auch so alles läuft und es dem Betreuer nichts ausmacht, im Endeffekt vielleicht "für umme" zu arbeiten. 200km macht hin- und zurück bei guter Verkehrslage ca. 4 Stunden plus Gespräch...Damit ist ein Monatsstundenbudget aufgebraucht (zu dem Mischkalkulationsquatsch habe ich mich bereits an anderer Stelle geäußert).
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
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Hihi,
über die Google Suche auf diesen alten Thread gestoßen. :-) Erschreckend, dass 2018 der Frust des unterbezahlten Betreuers schon vorherrschte. Wie sieht die Einstellung dazu @imre 7 Jahre später aus? Boomer scheint es ja leider nicht mehr zu geben als Betreuerin ... Schon verrückt, man recherchiert, wo man Zeit einsparen kann, weil verflixtnochmal die Bezahlung noch viel mieser, die Umstände (Inflation, usw.) schlechter geworden sind .... Eigentlich hätte ich sogar Lust drauf, aber bleibe lieber doch im Büro, um halbwegs all das andere, was sich zeitmässig nicht bezahlt auf meinem Schreibtisch türmt ....
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung! |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,305
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Moin,
ich würde folgendermaßen vorgehen: Die Wünsche des Betroffenen nach § 1821 BGB feststellen und dem Jugendamt schiftlich mitteilen. Nur wenn wirklich eine Vertretung im Sinne des § 1823 BGB im HPG notwendig erscheint, würde ich mich einmischen. Aber hier kann das Verfahren auch schriftlich geführt werden. Dann hat man zumindest einen sicheren Nachweis. Der Leuchtturm |
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#7 | |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
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![]() Zitat:
![]() Ja, ich habe den HP mal per email angefordert.
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung! |
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#8 | |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
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Zitat:
Mal ein kleines Update zu dem Fall: Habe mich mal entschieden, dem HPG beizuwohnen, was soll ich sagen? Na, das hätte ich mir tatsächlich aber wirklich sparen können. :-) Kennt ihr das in Gesprächen, wenn die Gesprächspartner sich immer und immer und immer wieder im Kreis drehen, es immer wieder von Anfang an beginnt und es so scheint, als wenn kein Ende in Sicht ist? Mit Migräneanfall war ich dann froh, raus zu sein. Ergebnis: es soll doch nochmal ein HPG stattfinden .... och zum Glück ein Ladungstermin gehabt. Aber mal zu dem Fall, der mir irgendwie doch an die Nieren geht: Die Eltern haben den Betreuten adoptiert, sind dann vor kurzem nach Deutschland gezogen (tatsächlich in einer der besten Gegenden hier, Villa). Sind überfordert und nun ist er in der Jugendhilfe. Jetzt kündigt der Vater an "achso am 15.02.2026 sind wir weg, ziehen wieder zurück nach ..... " hauen also einfach ab, OHNE den B. mitzunehmen. Abgeladen wie einen Hund im Tierheim. Ich bin da echt sprachlos.
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung! |
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#10 | |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
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Zitat:
O-Ton der Einrichtung: "der B. soll zur Berufsberatung und die Sachbearbeiterin dort hat dem B. gesagt sie müssen da mit, weil sie sind ja der Betreuer." Hab gesagt, dass ich aktuell einen Job habe und keine Berufsberatung benötige ....
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