Dies ist ein Beitrag zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai. 2018 im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meines Erachtens werden hier die Gäule scheu gemacht und man überbietet sich in gut deutscher Manier in vorauseilender Erfüllung nicht ...
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25.04.2018, 21:15 | #11 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
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Beiträge: 1,187
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Meines Erachtens werden hier die Gäule scheu gemacht und man überbietet sich in gut deutscher Manier in vorauseilender Erfüllung nicht einmal vage erkennbarer Pflichten.
Wir erheben aus meiner Sicht innerhalb unseres Aufgabenkreises Daten unserer Betreuten nicht als Dritte sondern halten die benötigten Daten in Vertretung unsere Betreuten vor um damit unsere Arbeit machen zu können. Selbstverständlich schützen wir sie vor unbefugtem Zugriff und geben sie nicht unnötigerweise weiter. Wir sind zum Einholen, Pflegen und Schützen der Daten unserer Betreuten nachgerade und ohnehin verpflichtet. Die DSGVO ist für uns lediglich insofern relevant, als wir die Einhaltung deren Bestimmungen seitens anderer Institutionen überwachen und ggf. einfordern und -wo angebracht und statthaft- Einwilligungen erteilen. Damit ist für mich die Laube eigentlich fertig. Rein vorsorglich berufe ich mich aber hiermit zum Datenschutzbeauftragen meines Ein-Mann-Betreuungsbüros. Geändert von Flafluff (25.04.2018 um 22:28 Uhr) |
25.04.2018, 21:28 | #12 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 8
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Du darfst es gerne so sehen - für mich ist der Widerspruch offensichtlich!
Du als Dein eigener DSB würdest Dich in einen inakzeptablen Interessenkonflikt stellen. "Nehmen Sie die 20 Mio € Maximalstrafe doch aus der Portokasse!" |
25.04.2018, 21:54 | #13 |
Berufsbetreuer
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War ein Späßle, das mit der Berufung
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25.04.2018, 22:26 | #14 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 8
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Wichtiger war auch das davor, das ich insgesamt für eine eklatante Fehleinschätzung halte. Es ist keine Symbiose, vielmehr wird der Betreute im Sinne der DSGVO zum Betroffenen, der angewandten Datenschutz durch den Betreuer verdient.
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26.04.2018, 07:04 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
In der RUB wurde ein Fall erwähnt wo der Klient gegenüber dem Betreuer diese Einwilligung versagte und somit eine Patt Situation entstandt. Wer jetzt Querulanten hat dem kann man nur gratulieren, da könnte einiges kommen. So erklärt sich auch die neue Welle von zusätzlichen Einwilligungserklärungen die unterschriebenwerden müssen. Die Sparkassenwelle habe ich bereits hinter mir. Un so erklärt sich auch dass Träger aus dem BeWo bereits jetzt mitteilen dass ich Mails nur noch spärlich informiert werden wird, dass KV`s vorausgefüllte Befreiungsanträge nicht mehr faxen oder mailen usw. usw. Wir werden uns gesamt über das Thema schlau machen müssen da ansonsten unsere bisherigen "Arbeitserleichterungen" in der digitalen Form in`s Abseits laufen werden bzw. zukünftig nicht mehr durchführbar sein werden. Ich sterbe gleich weil das so gar nicht mein Thema ist.und ich nicht sicher bin ob ich mir von meinen Kunden nicht eine solche Einwilligung unterschreiben lassen sollte zur Weitergabe und für die eigene Verwendung?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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26.04.2018, 07:31 | #16 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Genau da sehe ich aber ein Problem Michaela : wie unterschreibt mit das denn die Frau im Wachkoma, die Menschen die nicht mehr schreiben können, die Blinde, die hochgradig Psychotischen, .......
Diese Menschen haben uns doch genauso deswegen zugeteilt bekommen, weil sie eben gewisse Dinge nicht mehr können oder verstehen. Ich verstehe das durchaus auch so, dass wir diese Einwilligung bräuchten. Praktisch ist das alles aber nicht umsetzbar und nicht durchdacht
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören Geändert von Boomer (26.04.2018 um 07:49 Uhr) |
26.04.2018, 08:19 | #17 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
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Zitat:
Die DSGVO zielt auf ganz andere Lebens- und Wirtschafts- und Rechtsbereiche ab, als auf unsere interne berufliche Tätigkeit. Machen wir uns also bitte nicht verrückt. Wir werden bei Banken, Versicherungen etc. Erklärungen/Einwilligungen unterschreiben und gut. |
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26.04.2018, 08:27 | #18 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 1,187
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Ich sehe das nicht so. Wir brauchen nicht die Einwilligung, da wir ja gerichtlich regelrecht verpflichtet sind, jederzeit die richtigen Anträge für unsere Betreuten stellen zu können und daüfr die benötigten Daten zu haben. Da wir außerdem unsere Betreuten ggf. in Rechtsangelegenheiten vertreten, könnten wir uns diese Einwilligung dann selbst erteilen.
Man stelle sich zudem vor, ein geschäftsfähiger aber ungern Betreuter verweigert nicht nur seine Einwilligung sondern untersagt regelrecht die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch den Betreuer. Hielten wir uns daran, könnten wir einpacken. Und ich glaube, Betreuungsgerichte würden uns den Vogel zeigen, wenn wir in einer Stellungnahme unter Verweis auf die neue Verodnung die Nichterledigung wichtiger Angelegenheiten begründen. Ich bleibe dabei: diese Verordnung ist nicht für uns. Für uns zählt der gerichtliche Auftrag im Zusammenklang mit unserer Schweigepflicht. Ich werde also intern gar nichts unternehmen. |
26.04.2018, 08:36 | #19 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zu demgenannten Problem geistert inzwischen (auch von Rechtsexperten) die Idee durch die Lande dass evtl. das dann durch eine weitere gerichtliche Genehmigung klar gestellt bzw. ersetzt werden müsste/könnte/sollte. Wie wären aber dafür dann die AK `s zu fassen oder nehmen? Oder greifen schon welche? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wir sollte hier im Gespräch auch klar zwischen Innenwirkung, nämlich uns als Betreuern gegenüber und der Aussenwirkung, gegenüber Dritten trennen. Das zu vermantschen bringt nix.
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02.05.2018, 19:05 | #20 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 1,187
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Ich sehe unsere Tätigkeit übrigens nach https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/ außerhalb des sachlichen Anwendungsbereiches, da wir natürliche Personen beim Verwalten (und Preisgeben) ihrer eigenen Daten vertreten und auch selbst als natürliche Personen und nicht als Einrichtungen o.ä. fungieren.
Nach innen sehe ich für unsere Tätigkeit also weiterhin überhaupt keine Relevanz und wir brauchen uns um den Datenschutz nicht mehr zu kümmern als bisher, weil wir des ja eh schon im Rahmen unserer grundsätzlichen Schweigepflicht akribisch tun. Hinzu kommt, dass das BGB m.E. unsere Tätigkeit doch wohl deutlich stärker definiert als diese EU-Verordnung. Und noch finde ich im GG nichts davon, dass EU-Recht Bundesrecht bräche. Wo wir unere Betreuten gegenüber Einrichtungen vertreten, die unter die DSGVO fallen, wird etwas mehr Arbeit auf uns zukommen, da wir die Rechte unsere Betreuten in dieser Hinsicht ggf. mitvertreten müssen. Nun denn, machen wir das halt auch noch. |
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