Dies ist ein Beitrag zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai. 2018 im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Verzeichnis über die Tätigkeiten:
Dazu habe ich das hier
https://www.lda.bayern.de/media/must...erzeichnis.pdf
gefunden und fand es - auch von der Rolle ...
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19.05.2018, 09:44 | #41 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
https://www.lda.bayern.de/media/must...erzeichnis.pdf gefunden und fand es - auch von der Rolle her- vergleichbar. In der Art mache ich das auch, das kommt einmalig in die Akte da der Ablauf sich ja prinzipiell nie ändert, höchstens variiert.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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23.05.2018, 09:21 | #42 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Hallo Zusammen,
diesen link finde ich hilfreich: https://anwaltverein.de/de/praxis/datenschutz dort unten rechts auf der Seite die Excel Datei: DAV-Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten LG Ruby |
23.05.2018, 13:44 | #43 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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An die (Teilzeit-)Juristen unter uns:
Bietet §9 Abs 2h ein Entkommen aus dem Zwang zur Einwilligung in die Datenverarbeitung? gilt nicht in folgenen Fällen: . . die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats oder aufgrund eines Vertrags mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs und vorbehaltlich der in Absatz 3 genannten Bedingungen und Garantien erforderlich Abs3: Die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten dürfen zu den in Absatz 2 Buchstabe h genannten Zwecken verarbeitet werden, wenn diese Daten von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Fachpersonal nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen dem Berufsgeheimnis unterliegt, oder wenn die Verarbeitung durch eine andere Person erfolgt, die ebenfalls nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen einer Geheimhaltungspflicht unterliegt.
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--> Das Leben bleibt spannend |
01.06.2018, 15:26 | #44 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Infos zur DSGVO in der Betreuung
Guten Tag, ich habe den derzeitigen Informationsstand zum neuen Datenschutz in der rechtlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB) im Online-Lexikon zusammen gestellt, unter:
Datenschutz ? Betreuungsrecht-Lexikon Die Seite ist als „work in Progress“ zu betrachten. Weitere Fragestellungen und Infos (auch Linktipps und Antworten von Datenschutzbeauftragten) nehme ich gerne entgegen und werde den Beitrag dann alsbald ergänzen. Mit freundlichen Grüßen Horst Deinert
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.06.2018, 17:51 | #45 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.04.2018
Beiträge: 8
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Ganz klasse!
Als ehrenamtlicher Betreuer interessiert mich die Unterscheidung zu den Profis besonders, und - auch in anderem Zusammenhang - die Grenze der Anwendung der DS-GVO als Privatmann. Im Gesetz steht "familär und persönlich", nicht "privat", und an dem Unterschied müssen zumindest die "Vereinsbetreuer" knabbern - die Vereine müssen's wohl richten. Diese Tätigkeit sehe ich (noch) nicht als persönlich an, weil B. ihr persönliches Umfeld verlassen, da - kein persönlicher Bezug zum Betreuten besteht, und - der Zweck nicht im persönlichen Bereich des B liegt. Bei betreuenden Familienmitgliedern sehe ich immerhin ein Fragezeichen. Zur abstrakten rechtlichen Würdigung, auch wenn der Fall selbst haarsträubend ist, siehe die Absätze "Beurteilung" hier: https://www.datenschutz-praxis.de/fa...dstelle-dsgvo/ |
02.06.2018, 16:03 | #46 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Herzlichen Dank von uns Admins für Deinen Beitrag und die Arbeit, von Deiner Seite dahintersteckt. Damit kann sicherlich die eine oder andere berufliche Panik in Grenzen gehalten und so manche Blüte, die sich deshalb im beruflichen Alltag auftun wird, ausgehalten werden. MfG Imre Zitat:
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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