Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewerbesteuer/Umsatzsteuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag zusammen,
Berufsbetreuer üben (leider!) keinen freien Beruf aus und sind Gewerbetreibende. Dies ist durch das Urteil des BFH ...
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22.05.2008, 16:52 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Guten Tag zusammen,
Berufsbetreuer üben (leider!) keinen freien Beruf aus und sind Gewerbetreibende. Dies ist durch das Urteil des BFH klargestellt. Was ein freier Beruf ist, wird in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG abschließend geregelt. Berufsbetreuer müssen sich nach § 14 I 2 Nr. 2 GewO bei dem zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) anmelden. Mit dem Jahresumsatz hat dies nichts zu tun. Mfg ars |
22.05.2008, 23:54 | #12 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Ars,
das hat ja auch niemand bestritten... |
17.07.2008, 02:06 | #13 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
hier einige - nicht ganz ernst gemeinte (wer will, darf sie aber auch ernst nehmen) - Anmerkungen zu dieser Thematik: mittlerweile hat ja das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Berufsbetreuer ein Gewerbe und keine freiberufliche Tätigkeit ausüben; siehe hierzu auch: AnwaltOnline - Ihre Rechtsanwälte für Betreuungsrecht - Beratung und Information Demnach - so interpretiere ich diesen Sachverhalt - üben z.B. Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater keine selbständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit aus - interessant - warum protestieren dann einige Mediziner für mehr Geld? Interessant auch die Kriterien der Freiberuflichkeit: Kriterium: Wissenschaftliche Tätigkeit? Arbeiten z.B. Ärzte, Steuerberater oder Anwälte wissenschaftlich? Auch unter freiberuflichen (äh...Entschuldigung) gewerbetreibenden Betreuern gibt es z.B. Sozialwissenschaftler, Pädagogen oder Betriebswirte. Kriterium: Künstlerische Tätigkeit? ...gut, bei Ärzten gibt es Kunstfehler, was z.B. bei Betreuern begrifflich so nicht vorkommt. Kriterium: Schriftstellerische Tätigkeit? Betreuer sind genauso schriftstellerisch tätig wie die oben genannten Berufe. Kriterium: Höhere Bildung? Das wird es wohl sein. Betreuer sind natürlich bei weitem nicht so gebildet wie Ärzte, Steuerberater & Co. - ist ja auch nicht erforderlich; schließlich geht es ja nur um Menschen und um keine Steuererklärungen Hier das betr. Urteil des BVG: Bundesverwaltungsgericht | Entscheidungssuche Wie gesagt, man muss nicht alles verstehen Mit freundlichen Grüßen carlos Geändert von carlos (17.07.2008 um 02:45 Uhr) |
20.09.2009, 03:12 | #14 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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Gewerbesteuerpflicht ja oder nein?
Ein berufsmäßiger Betreuer i.S. der §§ 1896 ff. BGB erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rechtsgrundlagen: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; GewStG § 2 Abs. 1; BGB §§ 1896 ff. Findet das auch Anwendung auf berufliche Betreuer, die auch einen freien Beruf (z.B. Rechtsanwalt) parallel ausüben? Wenn dem nicht so wäre, wäre es ja zumindest ungerecht ... Wer weiß hier Bescheid?
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
20.09.2009, 10:47 | #15 |
Gast
Beiträge: n/a
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In diesem Link findest Du auch etwas zur Gewerbesteuer. Ich weiß allerdings nicht, ob Steuer über Landes- oder Bundesrecht geregelt wird.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...593700_L20.pdf Gruß - jelka |
Lesezeichen |
Stichworte |
abgaben, finanzamt, gewerbe, gewerbesteuer, mehrwehrtsteuer, steuern, umsatzsteuer, vergütung |
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