Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewerbesteuer/Umsatzsteuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen ,
ich habe mal eine Frage:
muss man als beruflicher Betreuer eine Gewerbe anmelden oder nicht? Im Internet ...
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Registriert seit: 22.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 4
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Hallo zusammen
,ich habe mal eine Frage: muss man als beruflicher Betreuer eine Gewerbe anmelden oder nicht? Im Internet findet man unterschiedliche Meinungen dazu. Ich habe folgendes Urteil von 2004 gefunden, nachdem eine selbständige Tätigkeit als Berufsbetreuer der Gewerbesteuer unterliegt: Wer berufsmäßig die Betreuung für Geschäftsunfähige und Gebrechliche übernimmt, unterliegt mit seinen daraus erzielten Einkünften der Gewerbesteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03 entschieden. Der Betreuer wird danach im Unterschied etwa zum Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter als Gewerbetreibender behandelt. Im entschiedenen Fall hatte sich ein Diplom-Pädagoge als berufsmäßiger Betreuer im Sinne der §§ 1896 ff. BGB selbstständig gemacht. Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht zur Besorgung der Angelegenheiten von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen bestellt. Die Betreuung bedeutet keine Pflegetätigkeit, sondern die Besorgung von Rechtsangelegenheiten auf Gebieten, die der Betreute nach Auffassung des Vormundschaftsgerichts nicht mehr selbst wahrnehmen kann (z.B. neben Vermögensfragen auch Gesundheitsangelegenheiten, Wohnungsfragen, Bestimmung des Aufenthalts etc.). Der BFH war deshalb der Auffassung, dass ein Betreuer weder freiberuflich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - (etwa ähnlich einem Krankenpfleger) noch als Verwalter fremden Vermögens nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG selbstständig tätig wird. Bei dieser Sachlage kann die Tätigkeit eines Betreuers nur noch als gewerblich beurteilt werden und unterliegt folglich der Gewerbesteuer. Sollte die Gewerbesteuerpflicht vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen sein, müsste eine Ausnahmeregelung für berufsmäßige Betreuer geschaffen werden. Darauf weist der BFH in seinem Urteil ausdrücklich hin. Pressemitteilung des BFH, dem Bundesfinanzhof Dieses Urteil ist von 2004, also vor der Pauschalierung des Stundensatzes. Ist dies noch aktuell? Es kann wohl nicht sein, dass dem Berufsbetreuer vorgegeben wird, wieviele Stunden er für eine Betreuung monatlich benötigt und wie viel er dafür bekommt... und das soll als Gewerbe gelten, deren Hauptziel Gewinnerzielung ist!!! Keiner anderen Berufsgruppe ist gesetzlich vorgeschrieben, was sie maximal leisten und verdienen kann ![]() Kennt sich jemand damit aus? |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
die Berufsbetreuer erhalten eine Pauschalisierung, also Inklusivstundensätze, in denen die Umsatzsteuerpflicht enthalten ist. Übrigens wurde der Stundensatz, nach der Anhebung der Umsatzsteuer Anfang 2007, nicht angepasst. Wir bekommen immer noch die gleiche Vergütung. Der Bundesfinanzhof, das höchste Gericht für Steuerfragen, hat entschieden, dass die Berufsbetreuer gewerbesteuerpflichtig sind. Auch hier wurde der Stundensatz nicht angepasst, bzw. wurde bei der Festlegung der Stundensätze nicht an eine Gewerbesteuerpflicht gedacht worden. Die Politiker scheinen uns wohl immer noch den Freien Berufen zuzuordnen, während das Finanzamt durch die kalte Küche kommt. Ach ja, mit der Gewerbesteuerpflicht ist man auch gezwungen der IKH beizutreten. Die Beiträge sind natürlich auch im (alten) Stundensatz enthalten. Bei einem Gewinn über 50.000 €, sofern man die erreichen sollte, ist übrigens auch noch eine doppelte Buchführung nötig. Die Gewerbeanmeldung ist dann auch noch so ein Thema, sie ist ja unabhängig von der steuerrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit. Die Rechtsprechung ist allen vernünftigen Argumenten nicht gefolgt und hat eine Gewerbeanmeldung für Berufsbetreuer bejaht. |
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#3 |
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Registriert seit: 22.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 4
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Hallo Tina,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Ich bin neu auf diesem Gebiet, spiele aber schon lange mit dem Gedanken, mich "selbständig" zu machen. Mich wundert es nicht, dass der Stundensatz nicht an die Veränderungen angepasst wurde /wird...im Gegenteil, ich habe gehört, dass es demnächst zur Verschlechterung, sprich Kürzung des Stundenaufwands, kommen wird. Aber alleine, dass der Stundensatz gesetzlich vorgeschrieben ist, ist so was von bescheuert und hat mit Gewerbe im wahrsten Sinne des Wortes nix zu tun. Man kann sicherlich dagegen klagen, ich meine sogar der Steuerberater zahlt keine Gewerbesteuer!!Kannst Du mir kurz auflisten welche Abzüge ungefähr auf einen zukommt als Berufsbetreuuer? Viele Grüße Dimi Geändert von Dimi77 (22.04.2008 um 19:11 Uhr) |
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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![]() ![]() Ja, dann mal einfach ein Hallo zurück! |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,848
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Geändert von carlos (22.04.2008 um 18:33 Uhr) |
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Huch, gerade stand da nur "hallo Tina"
Habe mich schon gewundert....Zitat:
![]() Welche Abzüge meinst Du denn, die Steuern? Einmal die Gewerbsteuer ab 25.500 € (Link hat Carlos eingestzt), Umsatzsteuer (Link ist ebenfalls eingegeben), Einkommenssteuer und Berufsgenossenschaft. Das sind schon mal die Grundausgaben... Dazu kommen diverse Versicherungen (Vermögenshaftpflicht, ggf. Berufshaftpflicht) ect. ect. |
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Registriert seit: 22.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 4
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Büdde? Woher hast Du das denn??
![]() in den Fachkreisen (zumindest in Bayern) gehen die Gerüchte um... man rechnet mit einer zeitnahliegenden Reform, die eigentlich für Berufsbetreuer nix gutes bringen soll ![]() Welche Abzüge meinst Du denn, die Steuern? Einmal die Gewerbsteuer ab 25.500 € (Link hat Carlos eingestzt), Umsatzsteuer (Link ist ebenfalls eingegeben), Einkommenssteuer und Berufsgenossenschaft. Das sind schon mal die Grundausgaben... Dazu kommen diverse Versicherungen (Vermögenshaftpflicht, ggf. Berufshaftpflicht) ect. ect.[/quote] Kann ich damit rechnen, dass etwa 50 % an Abzügen anfallen werden? |
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#8 | |
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Registriert seit: 22.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 4
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Danke carlos, sehr hilfreich!
Zitat:
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Registriert seit: 04.04.2004
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Zitat:
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#10 |
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Registriert seit: 19.04.2008
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Hallöchen,
der BdB eV empfiehlt mittlerweile eine Gewerbeanmeldung (für den höheren Jahresumsatz). LG f_roehlich |
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