Dies ist ein Beitrag zum Thema muss stiefenkel rechnungslegung machen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo.ich bin 26 jahre und habe ein paar fragen und hoffe ihr könnt mir helfen. ich betreue meinen großvater. da ...
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22.04.2008, 21:45 | #1 |
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Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 2
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muss stiefenkel rechnungslegung machen
hallo.ich bin 26 jahre und habe ein paar fragen und hoffe ihr könnt mir helfen. ich betreue meinen großvater. da mir das ganze aber über den kopf wächst (habe noch eine kranke mutter) habe ich die betreuung abgegeben. jetzt kommt aber die rechnungslegung. muss ich diese machen obwohl ich die stiefenkelin bin?? wir sehen uns als enkel und leiblicher großvater. es gab nie einen unterschied.ich habe alle seine laufenden kosten von seinem konto beglichen und niemals etwas für mich behalten.nur habe ich, dadurch, dass es die familie ist, den überblick verloren. habe noch meine großmutter für die ich auch alle rechnungen erledige. sie haben ein gemeinsames konto. für meine großmutter habe ich allerdings nicht die betreuung angemeldet. wie kann ich alle dinge darlegen, wenn ich für meine großmutter auch laufende kosten bezahle. und hat sie nicht auch rechte auf ihre rente?
vielleicht kann mir jemand helfen. das ist einfach zuviel für mich. vielen, vielen dank schon mal im voraus |
23.04.2008, 00:31 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Hallo Sharon,
um das beantworten zu können müsste man folgendes erst noch wissen: hast Du bei Übernahme/Einrichtung der Betreuung eine Vermögensaufstellung gemacht? Wenn ja, wurde das gemeinsame Bankkonto der Großeltern dann auch als gemeinsames Vermögen deklariert? Wurde die Rechnungslegung zum Beginn der Betreung angeordnet (ist eigentlich so üblich?). Wurdest Du dabei darüber aufgeklärt, was es damit auf sich hat? Grüße, Flafluff. P.S.: die Art Eures Verwandschaftsverhältnisses hat grundsätzlich zunächst keine Auswirkung darauf, ob Rechnung gelegt werden muss oder nicht. |
23.04.2008, 20:58 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 2
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hallo flafluff. erst mal vielen dank für die schnelle antwort.
zu deinen fragen: nein ich habe keine vermögensaufstellung bei der übernahme gemacht. über die rechnungslegung wurde am anfang gesprochen aber ich habe die ganze angelegenheit wohl falsch vestanden, dass ich sie als enkel nicht machen muss. ich war wohl zu aufgewühlt.habe aber vor ein paar tagen ein schreiben vom gericht bekommen, bzgl. der abgabe der betreung und rechnungslegung. meine ängste bestehen auch darin, dass wenn ich nicht alles beweisen kann was vom konto genau abgegangen ist, dass ich dann dafür aufkommen müsste, obwohl diese dinge für meine großmutter(Rechnungen,lebensmittel, kleidung..) waren. dankeschön und grüße sharon |
24.04.2008, 14:25 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Tja, da müssen Sie wohl mal beim zuständigen Rechtspfleger vorsprechen und die Sache mit ihm klären. Ist Ihr Opa eventuell noch in der Lage Ihnen Entlastung zu erteilen und eine Erklärung abzugeben?
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Stichworte |
ehrenamtliche betreuung, rechenschaftspflicht, rechnungslegung, vermögensaufstellung |
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