Dies ist ein Beitrag zum Thema Bedeutung der Mischkalkulation im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Da in anderen Threads scheinbar immer wieder Missverständnisse hinsichtlich des Begriffs und der Bedeutung der sog. Mischkalkulation auftreten wird hier ...
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16.02.2018, 06:59 | #1 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bedeutung der Mischkalkulation
Da in anderen Threads scheinbar immer wieder Missverständnisse hinsichtlich des Begriffs und der Bedeutung der sog. Mischkalkulation auftreten wird hier jetzt Raum für eine Auseinandersetzung dazu geschaffen:
- was bedeutet der Begriff eigentlich? - auf was bzw. welche Bereiche bezieht er sich? - inwiefern spielt Mischkalkulation im BB-Alltag eine Rolle?
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16.02.2018, 13:23 | #2 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Also eigentlich hab ich das immer so verstanden, wie es in dem anderen Thread zitiert wurde:
Zitat:
Gar nicht geht es meiner Meinung nach, dass der Berufsbetreuer "den Karren aus dem Dreck zieht", viel mehr arbeitet als vergütet wird und die Fälle danach direkt ins Ehrenamt gehen (oder man selbst soll diese Fälle am besten ehrenamtlich weiterführen) und neue zeitaufwändige Fälle übernommen werden. Denn in diesem Fall hat man sehr schnell nur noch Knallerfälle, in denen man zeitlich drauflegt und keinen Ausgleich mehr im Sinne der Mischkalkulation.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
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16.02.2018, 22:11 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Boomer
So sehe und handhabe ich das auch. Ich habe einige Betreuungen, da kann ich mir die Hacken abwetzen und es wird auch nach Jahren nicht weniger - und ich habe auch Betreuungen, da ist fast nichts zu tun, und das auch seit Jahren. Trotzdem gebe ich diese Betreuungen nicht an ehrenamtliche ab, konnte das aber auch gut begründen, wenn danach gefragt wurde. Einmal fragen und einmal antworten hat da immer genügt. Die Vorstellung bei Betreuungen mit Mordsaufwand, diesen abzuarbeiten und die Betreuung dann ehrenamtlich weiterzuführen, halte ich einfach für krank - sofern sie tatsächlich ernst gemeint und nicht auch formaljuristischer Verpflichtung (und deshalb nicht aus Überzeugung) gestellt wurde. Die offizielle Antwort lautet: Nein. Wenn mich jemand im Gespräch und ausserhalb des Protokolls fragt, dann sage ich schon, dass ich von meiner Arbeit leben muss und nicht von der Aufwandspauschale. ...und frage zurück, ob denn auch die Bereitschaft da ist, nicht nicht so aufwändigen Fälle im Gericht ehrenamtlich zu rechtspflegen oder sonst zu bearbeiten. Das geht nur im lockeren Gespräch ohne dazugehörenden Fall und ohne Protokoll, wirkt aber Wunder. Ich habe noch nie eine derartige Anfrage erhalten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
17.02.2018, 08:29 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wie oft passiert das so denn aber in der Realität? Eher selten denn die Unterscheidung zwischen leichten und schweren Fällen wird in der Regel ja zuerst getroffen. Es ist völlig klar dass zu Beginn einer Betreuung mehr zu tun ist als zum Schluss, letztendlich eine Binsenweisheit. Eine Betreuung gilt nicht als "schwer" zu führen nur weil eine Wohnung aufzulösen ist. Eine Wohnungsauflösung mit allem was dran hängt ist bei aller Liebe aber weder Schwerarbeit (abgesehen vom zeitlichen Aufwand) noch ein Hexenwerk wenn man die Schritte dabei erst mal kennt und die nötigen Kontakte hat. So ein Fall ginge bei uns hier gar nicht erst an einen BB, ausser aus Versehen. Als "schwer" gilt (bei uns hier) auf jeden Falleine Person mit einer mit einhergehenden Persönlichkeitsstörungen, jahrelangen Widerständen, Fehlhandlungen, zusätzlich ein psychiatrisches und/oder Suchtproblem. In den meisten Fällen inzwischen sogar beides. Wenn in einer solchen Betreuung die Wohnung endlich weg ist und der Betroffene in einer passenden Einrichtung z.B. bleiben aber weiterhin die anderen Faktoren- und damit handfeste Gründe nicht an ein Ehrenamt abzugeben. Da passiert dann in der Regel nicht täglich was wo ich wieder hüpfen muss. Da ist dann oft monatelang erst mal Ruhe und tatsächlich wenig zu tun bis zum nächsten Schub. Auch das ist bereits Mischkalkulation! "Meine Mischkalkulation" beeinflusse ich z.B. zum Teil selbst mit der Festlegung meiner Besuchsfrequenzen. Ich halte mich nicht sinnbefreit und sklavisch an Regeln wie: monatliche Kontakte.....Eswird viel gesprochen und sich gesehenund getroffen wenn was anliegt, wenn nix anliegt dann gibts mal ein Telefonat in einer Leerlaufphase.Schon damit schaffe ich mir selbst erträgliche Zeitfenster. Mehr fällt mir dazu jetzt grad nicht ein. Zitat:
Diskussionen um die Vergütungsregeln führe ich nicht mit jedem sondern da wo es für mich inhaltlich Sinn macht und zum Thema gehört.
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