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Alt 27.04.2008, 18:22   #1
Gesperrt
 
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Beiträge: 4
Lächeln Vorstellung

Hallo,

ich habe "gesetzliche Betreuer" gesucht und dieses Forum gefunden.

Ich bin Inhaberin einer Firma, die ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung für die Städte Köln, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis anbietet. Wir betreuen Klienten mit geistiger oder psychischer Behinderung und Menschen mit einer Suchterkrankung.

Auf diesem Wege suche ich Partnerschaften zu gesetzlichen Betreuern, da die behinderten Klienten u.U. auch gesetzliche Betreuung benötigen und umgekehrt wir über die ambulanten Hilfen zum selbständigen Wohnen zusätzliche Leistungen abdecken können.

In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass andere BEWO-Anbieter ihre Mitarbeiter mit 6-8 Euro die Stunde bezahlen; das finde ich unmöglich. Ich möchte damit erwähnen, dass ich Fachkräfte auf Honorarbasis ordentlich entlohne und nur solche Mitarbeiter zu den Klienten schicke, die vom LVR als Fachkraft anerkannt wurden.

Zusätzlich erhoffe ich mir über dieses Forum einen kollegialen Erfahrungsaustausch. Über Nachrichten und ggf. Kooperationen von gesetzlichen Betreuern aus der Region würde ich mich freuen.

Grüße
beeres ist offline  
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Alt 27.04.2008, 19:16   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo beeres,

herzlich willkommen.

Zitat:
Zitat von beeres Beitrag anzeigen


In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass andere BEWO-Anbieter ihre Mitarbeiter mit 6-8 Euro die Stunde bezahlen; das finde ich unmöglich. Ich möchte damit erwähnen, dass ich Fachkräfte auf Honorarbasis ordentlich entlohne und nur solche Mitarbeiter zu den Klienten schicke, die vom LVR als Fachkraft anerkannt wurden.

Die 6-8 € sind doch zumindest der von Gewerkschaften geforderte Mindestlohn. Warum soll man sich da beklagen. Man könnte doch auch 1-€-Jobber einsetzen.

Die Kommunale Gemeinschaftstelle für Verwaltungsvereinfachung hat übrigens bereits 2002 für selbständige Sozialarbeiter / Sozialpädagogen / Heilpädagogen einen Stundensatz von 59,41 € als angemessen angesehen (bezogen auf das Tarifgehalt eines angestellten Mitarbeiters). Der Berufsverband errechnet 66,59 €. Unter Berücksichtigung der Inflationsrate dürften heute zwischen 65 € und 70 € anfallen.
Der LVR refinanziert die Fachleistungsstunde nach meiner Kenntnis mit 49 €. Zahlst du den Differenzbetrag aus eigener Tasche drauf?

Was sind denn lt. LVR Fachkräfte? Gibt es noch den Passus "mit einschlägiger Erfahrung im Arbeitsgebiet"? Damit ist dem Einsatz von Mitarbeitern jedweder Aus- und Vorbildung Tür und Tor geöffnet. Hauptsache man hat einer alten Dame schon mal über die Straße geholfen. Da eignet man sich ja auch soziale Kompetenz an.

Nichts für ungut, viel mir nur spontan bei Deinem Beitrag ein.

Gruß
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
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Alt 27.04.2008, 20:12   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.04.2008
Ort: Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 4
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Hallo Kohlenklau,

ich glaube, wir müssen hier auch generell zwischen Brutto und Netto unterscheiden. Honorarkräfte bekommen natürlich einen Brutto-Betrag, Minijobber würden entsprechend einen Netto-Betrag bekommen.

Aber darüber wollte ich auch gar nicht diskutieren. Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass du schlechte Erfahrung mit ambulanten Diensten gemacht hast? Möglicherweise gibt es da noch einen Unterschied zwischen großen Vereinen und selbständigen Fachkräften?
Mir geht es doch mehr um die Gemeinsamkeiten, als um die Unterschiede.

Der LVR zahlt übrigens 47,50 / Fachleistungsstunde und ist sehr pingelig, was die Anerkennung der Fachkräfte angeht. Ich weiß, dass dies früher (vor drei-vier Jahren) anders war. Heutzutage muss man seine Qualifikation und Berufserfahrung nachweisen.

Grüße
beeres ist offline  
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Alt 27.04.2008, 21:24   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo beeres,

danke für die schnelle Antwort. Ganz schlau bin ich aber noch nicht daraus geworden.

Zitat:
Zitat von beeres Beitrag anzeigen

ich glaube, wir müssen hier auch generell zwischen Brutto und Netto unterscheiden. Honorarkräfte bekommen natürlich einen Brutto-Betrag, Minijobber würden entsprechend einen Netto-Betrag bekommen.
Ja, brutto und netto sollte man schon unterscheiden. Meine o.g. Zahlen sind Brutto-Beträge. Honorarkräfte arbeiten i.d.R. als Selbständige und müssen aus dem Stundensatz ihre lfd. Kosten decken, Sozialversicherungen bezahlen, Risikorücklagen bilden, etc., etc. Weißt Du besser als ich. Wie finanzierst Du aber den Differenzbetrag?


Zitat:
Zitat von beeres Beitrag anzeigen
Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass du schlechte Erfahrung mit ambulanten Diensten gemacht hast? Möglicherweise gibt es da noch einen Unterschied zwischen großen Vereinen und selbständigen Fachkräften?
Eigentlich habe ich keine schlechten Erfahrungen gemacht. Außer der Bezahlung. Mir ist ein städtischer Anbieter bekannt, der mit dem LVR die 47,50 € für die Fachleistungsstunde abrechnet und seinen selbständigen Honorarkräften (Psychologen, Sozialarbeitern, Sozialwissenschaftlern, Dipl. Pädagogen) 20,- €/Std. zahlt. Der Rest verbleibt als "Overheadkosten".
Du hast Dich oben als Inhaberin einer Firma beschrieben, die Mitarbeiter beschäftigt. Ich sehe daher zunächst keinen Unterschied zwischen großen Vereinen und Dir. Größe oder die Rechtsform sagen nichts über Qualität aus.

Zitat:
Zitat von beeres Beitrag anzeigen
Mir geht es doch mehr um die Gemeinsamkeiten, als um die Unterschiede.
Klar. Aber man kann doch mal fragen.

Zitat:
Zitat von beeres Beitrag anzeigen
Der LVR zahlt übrigens 47,50 / Fachleistungsstunde und ist sehr pingelig, was die Anerkennung der Fachkräfte angeht. Ich weiß, dass dies früher (vor drei-vier Jahren) anders war. Heutzutage muss man seine Qualifikation und Berufserfahrung nachweisen.

Welche Qualifikation? Warum Berufserfahrung? Bitte bedenke, dass ich nicht nach Deiner Qualifikation oder Berufserfahrung frage, sondern nach den von Dir beschäftigten Mitarbeitern.

Entschuldige bitte meine Penetranz. Aber Deine Ausführungen haben mich neugierig gemacht.

Schönen Sonntag
Kohlenklau
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Alt 28.04.2008, 17:14   #5
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Registriert seit: 27.04.2008
Ort: Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 4
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Hi,

als Anbieterin darf ich nur Fachkräfte einsetzen. Um eine Fachkraft auch als solche anerkennen zu lassen, muss ich die Qualifikationen und Berufserfahrungen dieser Fachkräfte nachweisen.
Andere Kräfte dürfen nur zu 30 % und nur im lebenspraktischen Bereich eingesetzt werden.
Bisher arbeite ich nur mit Fachkräften.

Die genauen Bedingungen finden sich hier:
LVR - Landschaftsverband Rheinland

Aber eigentlich wollte ich keine Diskussion über die Bezahlung lostreten. Es ging mir doch eher um den fachlichen Austausch und um Kooperationsmöglichkeiten.

Grüße
beeres ist offline  
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