Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorläufige Anordnung der Betreuung - Vergütungsabrechnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich wurde als vorläufige Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Unterbringung und Gesundheitssorge bestellt. Jetzt wurde die Betreuung aufgehoben. Wie rechne ich ...
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09.03.2018, 17:24 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 10
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Vorläufige Anordnung der Betreuung - Vergütungsabrechnung
Ich wurde als vorläufige Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Unterbringung und Gesundheitssorge bestellt. Jetzt wurde die Betreuung aufgehoben. Wie rechne ich die Vergütung ab, wenn mir die Vermögensverhältnisse nicht bekannt sind. Der Betreute war anfangs in der Klinik und die letzten Wochen zu Hause. Die Kommunikation mit dem Betreuten ist und war sehr schwierig, da er die Betreuung von Anfang an ablehnte.
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09.03.2018, 19:22 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Was die Betreuungsdauer (von - bis) angeht, mußt Du in den Betreuungs- und Aufhebungsbeschluss sehen. Und bzgl. vermögend vs. Staatskasse kommt ganz drauf an, wie eilig Du es hast. Vermögend - dauert länger und Du mußt schon irgendwie den Verdacht begründen, warum es denn gegen das Vermögen gehen soll. Vs. Staatskasse - wird auch nach den Vermögensverhältnissen gefragt, aber da kannst Du ggf. nur Vermutungen äußern, wenn Du keine Infos von der Betreuten bekommst. Das muss dann das Gericht eruieren. Al - und sowie - so : Geduld ist angesagt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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