Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsgerichte Württemberg im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mich würde interessieren, wie in Württemberg die Umstellung auf Betreuungsgerichte vonstatten ging und was die KollegInnen dort bis jetzt an ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,428
|
Mich würde interessieren, wie in Württemberg die Umstellung auf Betreuungsgerichte vonstatten ging und was die KollegInnen dort bis jetzt an Veränderungen dadurch erfahren haben.
Kann schon jemand was berichten? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 30
|
Karlsruhe: Der Landesrechnungshof hatte am 20.05.2009 der Landesregierung und dem Landtag von Baden-Württemberg seine Beratende Äußerung „Rechtliche Betreuung“ vorgelegt. Darin ging der Rechnungshof der Frage nach, wie die Kostenexplosion bei der rechtlichen Betreuung gestoppt werden kann:
„Die demographische Entwicklung und die zunehmende Verrechtlichung vieler Lebensbereiche führen dazu, dass die Zahl der Personen, für die eine rechtliche Betreuung notwendig ist, weiter zunehmen wird. In Baden-Württemberg hat sich die Zahl der betreuten Personen seit 1992 von 40.000 auf über 100.000 erhöht. Die Ausgaben des Landes hierfür sind in diesem Zeitraum von 0,3 Mio. Euro auf 44 Mio. Euro angestiegen. Die 2005 eingeführte pauschale Berufsbetreuervergütung trug zu dem kräftigen Kostenschub erheblich bei.“ … „Wird eine Betreuung notwendig, sollen grundsätzlich ehrenamtliche Betreuer bestellt und die Betreuerkosten vom Betreuten selbst getragen werden. Tatsächlich werden jedoch in Baden-Württemberg zu einem Drittel teure Berufsbetreuer eingesetzt. Bei 75 % aller Betreuten trägt der Staat die Kosten, weil diese Personen mittellos sind. 2005 wurde die Pauschalvergütung für Berufsbetreuer eingeführt. Diese trug einerseits zu einer erheblichen Steigerung der Landesausgaben bei. Andererseits haben die Berufsbetreuer durch die Pauschalierung einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.“ Baden-Württemberg hatte zwar einmal die niedrigsten Betreuerausgaben im Ländervergleich. Das Betreuungsrecht wurde jedoch im badischen und im württembergischen Rechtsgebiet sehr unterschiedlich angewandt. Die Ausgaben im württembergischen Rechtsgebiet waren um 45 % niedriger. Die württembergischen Amtsnotare wirkten traditionell stärker darauf hin, Vorsorgevollmachten zu erteilen. Dadurch wurden Betreuungen vermieden. 2018 erfolgte die Notariatsreform, die die bisherigen Kostenvorteile im württembergischen Rechtsgebiet beseitigte. Für Betreuungen sind nun, wie im übrigen Bundesgebiet, die Amtsgerichte zuständig. Betreuungsvereine haben die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und zu begleiten. Außerdem ist es laut Rechnungshof notwendig, durch Informationen und Werbung darauf hinzuwirken, dass mehr Menschen rechtzeitig einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Dadurch würde nicht nur eine teure Betreuung vermieden, sondern auch die Selbstbestimmung des Betroffenen besser gewahrt. Dies könnte die bürgerliche Gesellschaft in der Europäischen Union aus den Erfahrungen mit Betreuungen in Württemberg bis 2018 lernen. |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 122
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,573
|
Dass die württ. Notare geringere Fallzahlen hatte, lag an deren Eigeninteresse. An der Beurkundung der Vollmacht verdienten die (wie auch Notare anderswo, aber hier saßen sie an der Quelle) und zugleich ersparten sie sich die Folgearbeit, die sie sonst in ihrer Rechtspflegerfunktion mit Rechnungslegungen, Genehmigungen und Vergütungsanträgen gehabt hätten. Man hatte durch diese Aufgabenbündelung sozusagen den Bock zum Gärtner gemacht - und die betreuungsrechtliche Tätigkeit - im Vergleich zur nachlassgerichtlichen, die da auch bei den Notaren lag, schlecht bezahlt.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 122
|
Hallo Horst,
das ist mir schon klar, dass die Notare an der Beglaubigung/Beurkundung verdien(t)en. Ein RiAG wird bei Personen mit Demenz im Zweifel ein Gutachten in Auftrag geben um die Fähigkeit zum Erteilen einer Vollmacht zu überprüfen. |
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
|
Moin moin
Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|