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Betreuungsgerichte Württemberg

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Mich würde interessieren, wie in Württemberg die Umstellung auf Betreuungsgerichte vonstatten ging und was die KollegInnen dort bis jetzt an ...


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Alt 10.04.2018, 19:52   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,428
Standard Betreuungsgerichte Württemberg

Mich würde interessieren, wie in Württemberg die Umstellung auf Betreuungsgerichte vonstatten ging und was die KollegInnen dort bis jetzt an Veränderungen dadurch erfahren haben.

Kann schon jemand was berichten?
Flafluff ist offline  
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Alt 14.06.2026, 15:40   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 30
Beitrag Lieber spät als nie

Karlsruhe: Der Landesrechnungshof hatte am 20.05.2009 der Landesregierung und dem Landtag von Baden-Württemberg seine Beratende Äußerung „Rechtliche Betreuung“ vorgelegt. Darin ging der Rechnungshof der Frage nach, wie die Kostenexplosion bei der rechtlichen Betreuung gestoppt werden kann:

„Die demographische Entwicklung und die zunehmende Verrechtlichung vieler Lebensbereiche führen dazu, dass die Zahl der Personen, für die eine rechtliche Betreuung notwendig ist, weiter zunehmen wird. In Baden-Württemberg hat sich die Zahl der betreuten Personen seit 1992 von 40.000 auf über 100.000 erhöht. Die Ausgaben des Landes hierfür sind in diesem Zeitraum von 0,3 Mio. Euro auf 44 Mio. Euro angestiegen. Die 2005 eingeführte pauschale Berufsbetreuervergütung trug zu dem kräftigen Kostenschub erheblich bei.“ … „Wird eine Betreuung notwendig, sollen grundsätzlich ehrenamtliche Betreuer bestellt und die Betreuerkosten vom Betreuten selbst getragen werden. Tatsächlich werden jedoch in Baden-Württemberg zu einem Drittel teure Berufsbetreuer eingesetzt. Bei 75 % aller Betreuten trägt der Staat die Kosten, weil diese Personen mittellos sind. 2005 wurde die Pauschalvergütung für Berufsbetreuer eingeführt. Diese trug einerseits zu einer erheblichen Steigerung der Landesausgaben bei. Andererseits haben die Berufsbetreuer durch die Pauschalierung einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.“

Baden-Württemberg hatte zwar einmal die niedrigsten Betreuerausgaben im Ländervergleich. Das Betreuungsrecht wurde jedoch im badischen und im württembergischen Rechtsgebiet sehr unterschiedlich angewandt. Die Ausgaben im württembergischen Rechtsgebiet waren um 45 % niedriger. Die württembergischen Amtsnotare wirkten traditionell stärker darauf hin, Vorsorgevollmachten zu erteilen. Dadurch wurden Betreuungen vermieden. 2018 erfolgte die Notariatsreform, die die bisherigen Kostenvorteile im württembergischen Rechtsgebiet beseitigte. Für Betreuungen sind nun, wie im übrigen Bundesgebiet, die Amtsgerichte zuständig.

Betreuungsvereine haben die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und zu begleiten. Außerdem ist es laut Rechnungshof notwendig, durch Informationen und Werbung darauf hinzuwirken, dass mehr Menschen rechtzeitig einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Dadurch würde nicht nur eine teure Betreuung vermieden, sondern auch die Selbstbestimmung des Betroffenen besser gewahrt. Dies könnte die bürgerliche Gesellschaft in der Europäischen Union aus den Erfahrungen mit Betreuungen in Württemberg bis 2018 lernen.
Elphaba ist offline  
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Alt 15.06.2026, 10:07   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 122
Standard

Zitat:
Zitat von Elphaba Beitrag anzeigen
Karlsruhe:
... Die württembergischen Amtsnotare wirkten traditionell stärker darauf hin, Vorsorgevollmachten zu erteilen. Dadurch wurden Betreuungen vermieden. 2018 erfolgte die Notariatsreform, die die bisherigen Kostenvorteile im württembergischen Rechtsgebiet beseitigte. Für Betreuungen sind nun, wie im übrigen Bundesgebiet, die Amtsgerichte zuständig.
...
Das nun die Amtsgerichte zuständig sind, sollte doch an der Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen, nichts ändern. Die Betreuungsbehörden haben bei der Sachverhaltsermittlung ja zu prüfen, ob es andere Hilfen gibt, die eine Betreuung entbehrlich machen. Da gehört die Vorsorgevollmacht dazu. Die Voraussetzungen, ob eine Person eine Vollmacht erteilen kann, sind damals wie heute die selben. Sollten heute tatsächlich nicht mehr Vollmachten möglich sein, hat das andere Ursachen.
Pigeon ist offline  
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Alt 15.06.2026, 12:42   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,573
Standard

Dass die württ. Notare geringere Fallzahlen hatte, lag an deren Eigeninteresse. An der Beurkundung der Vollmacht verdienten die (wie auch Notare anderswo, aber hier saßen sie an der Quelle) und zugleich ersparten sie sich die Folgearbeit, die sie sonst in ihrer Rechtspflegerfunktion mit Rechnungslegungen, Genehmigungen und Vergütungsanträgen gehabt hätten. Man hatte durch diese Aufgabenbündelung sozusagen den Bock zum Gärtner gemacht - und die betreuungsrechtliche Tätigkeit - im Vergleich zur nachlassgerichtlichen, die da auch bei den Notaren lag, schlecht bezahlt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.06.2026, 13:13   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 122
Standard

Hallo Horst,

das ist mir schon klar, dass die Notare an der Beglaubigung/Beurkundung verdien(t)en. Ein RiAG wird bei Personen mit Demenz im Zweifel ein Gutachten in Auftrag geben um die Fähigkeit zum Erteilen einer Vollmacht zu überprüfen.
Pigeon ist offline  
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Alt 15.06.2026, 16:13   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
Standard

Moin moin
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Dass die württ. Notare geringere Fallzahlen hatte, lag an deren Eigeninteresse. An der Beurkundung der Vollmacht verdienten die (wie auch Notare anderswo, aber hier saßen sie an der Quelle) und zugleich ersparten sie sich die Folgearbeit, die sie sonst in ihrer Rechtspflegerfunktion mit Rechnungslegungen, Genehmigungen und Vergütungsanträgen gehabt hätten. Man hatte durch diese Aufgabenbündelung sozusagen den Bock zum Gärtner gemacht - und die betreuungsrechtliche Tätigkeit - im Vergleich zur nachlassgerichtlichen, die da auch bei den Notaren lag, schlecht bezahlt.
Das hast Du richtig schön auf den Punkt gebracht. Noch besser kann man den Kostenanstieg in BaWü einfach nicht erklären.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.06.2026, 13:37   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Noch besser kann man den Kostenanstieg in BaWü einfach nicht erklären.
Und, noch besser kann man den Nachteil von Förderalismus nicht erklären.
In diesem Sinne, guten Morgen nach Baden und Württemberg
Tschak ist offline  
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