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Betreuungsvergütung- B. ist vermögend. AG empehlt um rechtl. Beratung

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hallo zusammen, abgesehen davon, dass ich beim Anwalt einen Termin habe, meine Frage: Meine B. ist Demenz und lebt im ...


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Alt 16.04.2018, 14:38   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 178
Standard Betreuungsvergütung- B. ist vermögend. AG empehlt um rechtl. Beratung

hallo zusammen,

abgesehen davon, dass ich beim Anwalt einen Termin habe, meine Frage:

Meine B. ist Demenz und lebt im Heim. Meine Vergütung ist fällig geworden. Meine B. hat vor Jahren mit dem Sohn ein Grundstück erworben, 1/2. Die B. hat diesbezüglich Bausparkredit gezogen und zahlt noch Raten und Zinsen. Der Grundstück (in einem anderen Bundesland) wird laut dem Vertrag im Falle einer Nichtzahlung der Raten durch den Kreditgeber gepfändet. Wenn ich die Schulden und den Grundstückswert( Laut dem Katasteramt) gegenüberstelle, dann ist sie bei null. Der Grundstück wurde bebaut und der Sohn wohnt darin. Ich habe dies dem AG mitgeteilt. Das AG hat keine Empfehlung aussprechen können und hat den Rat gegeben, dass ich eine rechtliche Beratung holen soll. Der Sohn meiner B. hat über seinen Anwalt mitgeteilt, dass er nicht unterhaltspflichtig sei und die Mutter ihren Anteil an den Sohn verkaufen kann, und damit auch die Betreuervergütung gezahlt werden können.
1. Gibt es kostenfreie Stellen, bei denen man den Preis des Grundstücks im Bereich der freien Marktwirtschaft ermitteln lassen kann ?
2. Angeblich hat meine B. auch ein Grundstück im Ausland gekauft. Ich habe den Vorkaufvertrag gefunden. Auf dem befindlichen Nummer sind nicht aktuell. Wie finde ich raus, ob der Kauf tatsächlich stattgefunden hat?
3. Kann ich meine Rechtsberatungskosten bei meiner B. geltend machen, da es sich ja um die Vergütung handelt?
Danke euch
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 16.04.2018, 15:10   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Zunächst mal ist es so, dass sich der Grundstückswert aus dem Wert des Grundstücks zzgl. der Bebauung ergibt. Die Bebauung ist ein fester Bestandteil des Grundstücks. Natürlich kann man solche Werte aus diversen Portalen wie immobilienscout24 oder immowelt ermitteln. Zur endgültigen Veräußerung des ideellen Anteils der Betreuten ist jedoch ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erforderlich.

Allerdings erkenne ich den Zusammenhang zwischen Deiner Vergütung und dem Grundstück noch nicht. Hat Deine Betreute kein Einkommen, aus dem sie die Vergütung begleichen kann? Wen Du die Vermögenssorge hast, kannst Du doch nach Genehmigung des Gerichts selbst über deine Vergütung bei der Bank verfügen.

Ggf. enthält der Vorvertrag des Grundstücks im Ausland etwaige Hinweise, wo Du weiter recherchieren kannst.
Michael77 ist offline  
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Alt 16.04.2018, 17:27   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo,

Zitat:
3. Kann ich meine Rechtsberatungskosten bei meiner B. geltend machen, da es sich ja um die Vergütung handelt?
Wenn du dir eine eine Rechtsberatung wegen deiner Vergütung holst ist das m.E. dein Problem und nicht vom Betreuten zu erstatten. Ich würde ja auch keinem Handwerker seine Steuerberatungskosten bezahlen weil er nicht weiß was er reinschreiben soll.

Ansonsten halt einen Antrag schreiben und auf die Begründung des Rechtspflegers warten.

Zur Mittellosigkeit sie auch:
Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon

Zitat:
1. Gibt es kostenfreie Stellen, bei denen man den Preis des Grundstücks im Bereich der freien Marktwirtschaft ermitteln lassen kann ?
Kommt darauf an wo du arbeitest. Ich konnte auf die schnelle keine Vorsatellung von dir finden.
In Hessen z.B. gibt es Boris , welches zumindest einen groben Anhalt bietet.
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agw ist offline  
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Alt 18.04.2018, 23:16   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 178
Standard

Zu Michael: Sie hat Rente als Einkommen. Kann ich denn vom Giro mein Vergütung nehmen (Natürlich erst nach Genehmigung des Gerichts), wenn das Guthaben aufm Konto unter dem Schonvermögen ist?

Zu AGW: Klar geht es um die Vergütung. Die Sache ist aber komplex. Es muss eventuell der Grundstück verkauft werden, damit meine Vergütung und auch die Heimkosten bezahlt werden. Ich guck mal, was der Anwalt dazu sagen wird.
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 18.04.2018, 23:58   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Ja du kannst das Geld vom Girokonto umbuchen (allerdings erst nach Rechtskraft der Genehmigung), da ja das Schonvermögen nicht nur das Guthaben auf dem Girokonto umfasst, sondern auch sonstige Vermögenswerte (wie das Grundstück).
Michael77 ist offline  
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Alt 19.04.2018, 00:23   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 178
Standard

wenn ich den Grundstückswert (nach Berechnung des Katasteramtes, ich denke ist aber mehr) den Schulden gegenüberstelle, dann hat sie zirka 2-3.000 Guthaben!!!
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 19.04.2018, 00:29   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo HH,
wenn du mal in dem Link liest den ich dir geschickt habe findest du auch etwas zur Berücksichtigung von Schulden.
Bei der Frage der Vergütung spielen Schulden eben keine Rolle. Es kommt nur auf das verwertbare Vermögen an.

Falls du in einem Berufsverband bist gibt es übrigens auch eine kostenlose Rechtsberatung.
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agw ist offline  
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Alt 19.04.2018, 00:45   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 178
Standard

Hallo agw.

OK.
Der Grundstück ist in Berlin.
Ich in NRW.
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 19.04.2018, 00:51   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Und , was heißt das ?
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agw ist offline  
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Alt 25.04.2018, 08:58   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Wenn die B. Miteigentümerin eines bebauten Grundstücks ist, dann würde ich erstmal wissen wollen, wieso der Sohn sein Haus auf das Grundstück der Miteigentümerin stellen durfte. Sicher gibt es da eine vertragliche Regel.
Die Bewertung eines reinen Grundstücks ist relativ leicht und ohne Reise nach Berlin zu schaffen, wenn es für die betreffende Kommune eine Bodenwertsübersicht gibt. In NRW über www.boris.nrw.de zu finden. Für Berlin sollte es was adäquates geben. Zur Not beim zuständigen Bauamt anrufen. Wenn Du den Wert so ermitteln konntest, weißt Du, was der Sohn zahlen müsste, wenn er das Grundstück kaufen wollte.
Du könntest natürlich nach gerichtl. Genehmigung an jeden verkaufen, was für den Sohn - so sich ein Kaufinteressent fände - nicht so prickelnd sein dürfte.
Vielleicht könnte man alternativ auch einen Vertrag mit dem Sohn machen, der einen Ratenkauf regelt (unbedingt genehmigen lassen).
Die Kosten für diese Vorgänge muss die Betreute zahlen.
Marsupilami ist offline  
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