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zwerg1978 16.04.2018 14:50

Wohnungskündigung / Besichtigungstermine
 
Guten Tag zusammen, folgende Frage stellt sich mir:
Betreuter ist im Pflegeheim untergebracht, die Wohnung habe ich mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung zu Ende Juli gekündigt.
Den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten habe ich inne.
Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft.
Nun bekomme ich hier nahezu täglich Anrufe von potenziellen Nachmietern die einen Besichtigungstermin mit mir wünschen…. Die Woge hat mal schön meine Rufnummer verteilt …. Werde ich morgen mal abklären.

Nun ist es ja so, das man als Mieter verpflichtet ist dem Vermieter die Möglichkeit der Besichtigung zu geben.
Ich hab mal was von 2 Tagen in der Woche gelesen.
Jetzt sind das überwiegend Arbeitnehmer die sich die Wohnung gerne abends so um 19 Uhr anschauen möchten.
Jetzt ist die Wohnung ja auch noch komplett möbliert und voll mit privaten Dingen meines betreuten.

Wie handhabt ihr so etwas in der Praxis ?

K.Wagner 16.04.2018 15:43

Ärgern. Bringt aber nichts.

Die letzten Male habe ich zwei Termine angeboten, 1 Vormittags, einen am späten Nachmittag. Gab auch Ärger, den konnte ich aber aushalten. Abends um 19.oo Uhr kann ich nicht.

Die hiesige Wohnungsbaugesellschaft schickt mir tatsächlich nur noch wenige Bewerber und ist ganz zufrieden, wenn ich sauber übergeben kann.

zwerg1978 16.04.2018 16:08

Gerade eben der nächste Anruf von nem Interessenten.
Das ist für mich schon mehr als dreist, dass meine Nummer da verbreitet wird.

Es ist deffinitiv deren Arbeit irgendwelche Termine zu koordinieren und mich dann im Nachgang zu fragen ob das zeitlich passt.

Machen es sich alle schön einfach. Das beste sind deren Sprechzeiten :
Montags - Freitags von 9 - 12 Uhr :-)
Und ich soll hier Saltos schlagen. Unglaublich.

Aiwala 16.04.2018 19:41

Hallo,

hatte ich noch nie und würde ich auch nie tun.
Das ist nicht Aufgabe eines rechtlichen Betreuers.

Würde das sofort unterbinden und dies zurück an die Gesellschaft geben.

Michael77 16.04.2018 22:37

Zitat:

Zitat von Aiwala (Beitrag 110813)
Hallo,

hatte ich noch nie und würde ich auch nie tun.
Das ist nicht Aufgabe eines rechtlichen Betreuers.

Würde das sofort unterbinden und dies zurück an die Gesellschaft geben.

Ich bin zwar noch Neuling, aber meines Erachtens gehört auch das zu den Betreuerpflichten. Zwar kann der Mieter (vertreten durch den Betreuer) in Ausübung seines Hausrechts grundsätzlich dem Vermieter sowie den Mietinteressenten den Zutritt zur Wohnung verweigern, allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, dass sich der Mieter (vertreten durch den Betreuer) Schadenersatzforderungen, beispielsweise für die Kosten der Besichtigung und eventuelle Mietausfälle, aussetzt.

michaela mohr 17.04.2018 02:26

Zitat:

Es ist deffinitiv deren Arbeit irgendwelche Termine zu koordinieren und mich dann im Nachgang zu fragen ob das zeitlich passt.
Wie soll so ein Umstand zu bewältigen sein? Drei Mal wegen einem Termin zu telefonieren ob`s auch jedem passt? Fiele mir im Traum nicht ein.:nein:Mache ich nicht und ich erwarte das auch nicht von anderen.
Das Recht des Vermieters zur Besichtigung der Wohnung bei Weitervermietung

Wozu hat man eigentlich seinen Mund? Nur zum Essen?
Habe gerade dasselbe und deshalb mit dem Vermieter das Procedere der Besichtigungen geklärt und dazu Absprachen getroffen und den Rahmen meiner Mitwirkung festgesteckt im Gespräch.
Natürlich müssen Leute bei mir anrufen, in der Wohnung ist ja keiner mehr der die Tür aufmachen könnte. Das nervt erst mal leicht, dauert aber nur ne Woche oder so.
Letztendlich habe alles in allem drei Gruppentermine vereinbart und die Leute kamen. Ende der Veranstaltung.

Im Hinterkopf hatte ich zudem ganz listig dass in einem Gebiet mit Wohnungsnot der gute Kontakt oder wenigstens der Ruf als hilfsbrereit zu sein und vernünftig zu denken und zu handeln sich bei meinen nächsten Anfragen nach freiem Wohnraum oder sonstigen Problemen auszahlt. :a040:
Gerade auf dem umkämpften Wohnungsmarkt begegnet man sich meistens zwei, drei, vier, fünf usw. mal. Ich schau gerne mal in meine Zukunft bei Anliegen.:d010:

Zitat:

Das beste sind deren Sprechzeiten :
Montags - Freitags von 9 - 12 Uhr :-)
Wenn du diese Arbeitszeit gut findest dann könntest du das doch übernehmen? Soviel Sprechzeit hat ein Betreuer in der Regel nicht.

Aiwala 17.04.2018 07:32

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 110820)

Im Hinterkopf hatte ich zudem ganz listig dass in einem Gebiet mit Wohnungsnot der gute Kontakt oder wenigstens der Ruf als hilfsbrereit zu sein und vernünftig zu denken und zu handeln sich bei meinen nächsten Anfragen nach freiem Wohnraum oder sonstigen Problemen auszahlt. :a040:
Gerade auf dem umkämpften Wohnungsmarkt begegnet man sich meistens zwei, drei, vier, fünf usw. mal. Ich schau gerne mal in meine Zukunft bei Anliegen.:d010:

Daran liegt es bei uns wohl: die Wohnungsgesellschaften haben ellenlange Wartelisten :d010: Da gibt es keine Besichtigungen über den Betreuer und die Woge sind einfach nur dankbar für eine schnelle und unkomplizierte Räumung :wink3:
Gäbe es hier Besichtigungen, dann sind 2 Gruppentermine natürlich machbar.


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