Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung / Besichtigungstermine im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag zusammen, folgende Frage stellt sich mir:
Betreuter ist im Pflegeheim untergebracht, die Wohnung habe ich mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung ...
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16.04.2018, 14:50 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Wohnungskündigung / Besichtigungstermine
Guten Tag zusammen, folgende Frage stellt sich mir:
Betreuter ist im Pflegeheim untergebracht, die Wohnung habe ich mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung zu Ende Juli gekündigt. Den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten habe ich inne. Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft. Nun bekomme ich hier nahezu täglich Anrufe von potenziellen Nachmietern die einen Besichtigungstermin mit mir wünschen…. Die Woge hat mal schön meine Rufnummer verteilt …. Werde ich morgen mal abklären. Nun ist es ja so, das man als Mieter verpflichtet ist dem Vermieter die Möglichkeit der Besichtigung zu geben. Ich hab mal was von 2 Tagen in der Woche gelesen. Jetzt sind das überwiegend Arbeitnehmer die sich die Wohnung gerne abends so um 19 Uhr anschauen möchten. Jetzt ist die Wohnung ja auch noch komplett möbliert und voll mit privaten Dingen meines betreuten. Wie handhabt ihr so etwas in der Praxis ? |
16.04.2018, 15:43 | #2 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Ärgern. Bringt aber nichts.
Die letzten Male habe ich zwei Termine angeboten, 1 Vormittags, einen am späten Nachmittag. Gab auch Ärger, den konnte ich aber aushalten. Abends um 19.oo Uhr kann ich nicht. Die hiesige Wohnungsbaugesellschaft schickt mir tatsächlich nur noch wenige Bewerber und ist ganz zufrieden, wenn ich sauber übergeben kann.
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--> Das Leben bleibt spannend |
16.04.2018, 16:08 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Gerade eben der nächste Anruf von nem Interessenten.
Das ist für mich schon mehr als dreist, dass meine Nummer da verbreitet wird. Es ist deffinitiv deren Arbeit irgendwelche Termine zu koordinieren und mich dann im Nachgang zu fragen ob das zeitlich passt. Machen es sich alle schön einfach. Das beste sind deren Sprechzeiten : Montags - Freitags von 9 - 12 Uhr :-) Und ich soll hier Saltos schlagen. Unglaublich. |
16.04.2018, 19:41 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Hallo,
hatte ich noch nie und würde ich auch nie tun. Das ist nicht Aufgabe eines rechtlichen Betreuers. Würde das sofort unterbinden und dies zurück an die Gesellschaft geben. |
16.04.2018, 22:37 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Ich bin zwar noch Neuling, aber meines Erachtens gehört auch das zu den Betreuerpflichten. Zwar kann der Mieter (vertreten durch den Betreuer) in Ausübung seines Hausrechts grundsätzlich dem Vermieter sowie den Mietinteressenten den Zutritt zur Wohnung verweigern, allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, dass sich der Mieter (vertreten durch den Betreuer) Schadenersatzforderungen, beispielsweise für die Kosten der Besichtigung und eventuelle Mietausfälle, aussetzt.
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17.04.2018, 02:26 | #6 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Recht des Vermieters zur Besichtigung der Wohnung bei Weitervermietung Wozu hat man eigentlich seinen Mund? Nur zum Essen? Habe gerade dasselbe und deshalb mit dem Vermieter das Procedere der Besichtigungen geklärt und dazu Absprachen getroffen und den Rahmen meiner Mitwirkung festgesteckt im Gespräch. Natürlich müssen Leute bei mir anrufen, in der Wohnung ist ja keiner mehr der die Tür aufmachen könnte. Das nervt erst mal leicht, dauert aber nur ne Woche oder so. Letztendlich habe alles in allem drei Gruppentermine vereinbart und die Leute kamen. Ende der Veranstaltung. Im Hinterkopf hatte ich zudem ganz listig dass in einem Gebiet mit Wohnungsnot der gute Kontakt oder wenigstens der Ruf als hilfsbrereit zu sein und vernünftig zu denken und zu handeln sich bei meinen nächsten Anfragen nach freiem Wohnraum oder sonstigen Problemen auszahlt. Gerade auf dem umkämpften Wohnungsmarkt begegnet man sich meistens zwei, drei, vier, fünf usw. mal. Ich schau gerne mal in meine Zukunft bei Anliegen. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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17.04.2018, 07:32 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Gäbe es hier Besichtigungen, dann sind 2 Gruppentermine natürlich machbar. Geändert von Aiwala (17.04.2018 um 07:38 Uhr) |
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