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übernahme einer bestehenden betreuung

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Alt 25.07.2005, 08:37   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.07.2005
Beiträge: 19
Standard übernahme einer bestehenden betreuung

hallo forum,

ich habe vor 2 wochen eine bereits bestehende betreuung übernommen.
(vermögenssorge, aufenthalt, post) die angelegenheiten des betreuten sind schon sehr geordnet.
da es aber meine erste betreuung ist, bin ich ziemlich aufgeregt, alles richtig zu machen, bzw. nix zu vergessen.
vielleicht hat jemand eine art check-liste, was alles getan werden muss ??!

danke schon mal.
gruß petra LM
petra LM ist offline  
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Alt 25.07.2005, 09:37   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard ohne

Hallo,

ich hoffe, Du hast die Unterlagen des Vorbetreuers erhalten. Also alle relevanten Behörden informieren:

- Krankenkasse, Sozialamt, Rentenversicherungsträger

Ausserdem das Heim, falls zutreffend, Verwandte/Bezugspersonen des Betreuten, die Bank.

Diese Liste ist eigentlich noch viel länger, es kommt aber auf den Einzelfall darauf an.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 26.07.2005, 10:19   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Handlungsbedarf

Hallo Petra,

erst einmal gratuliere ich dir für die Übernahme der Betreuungen und wünsche dir viel Glück und `Erfolg´. Das hört sich pathetisch an, doch ich erlebe es nach 8 Jahren beruflicher Tätigkeit immer wieder, welche Überraschungen mit der Übernahme auch gut geordneter Betreuungen man/frau erleben kann.

Oft hat der/die Betreute selbst Wünsche und Pläne, die es zu besprechen gilt (sofern geistig eingeschränkt, gibt es Bezugspersonen im Heim oder des Pflegedienstes oder auch Angehörige). Ferner geben die Unterlagen Aufschluss über notwendige Maßnahmen. Fehlt z.B. Gutachten (in Zukunft wegen Einsparungen immer häufiger), ist der Kontakt zum Arzt oder Klinik hilfreich. Unterlagen über die geistig-körperliche-psychische Verfassung sind in allen Bereichen (Wohnung, Vermögen, Vertr. ggü Ä+B) hilfreich.

Wichtig ist zu erfahren, ob irgendwelche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen, wo kurze Fristen zu wahren sind. Da ist die Rücksprach mit dem vorherigen Betreuer ratsam.

Ansonsten meldest du dich bei den Leistungsträgern (Kommune, ARGE, LVA) wie auch den Gläubigern und teilst den Wechsel mit.

Danach ergeben sich von allein die nächsten erforderlichen Maßnahmen.
Frohes Schaffen.
Heinz
 
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