Dies ist ein Beitrag zum Thema übernahme einer bestehenden betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo forum,
ich habe vor 2 wochen eine bereits bestehende betreuung übernommen.
(vermögenssorge, aufenthalt, post) die angelegenheiten des betreuten sind ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.07.2005
Beiträge: 19
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hallo forum,
ich habe vor 2 wochen eine bereits bestehende betreuung übernommen. (vermögenssorge, aufenthalt, post) die angelegenheiten des betreuten sind schon sehr geordnet. da es aber meine erste betreuung ist, bin ich ziemlich aufgeregt, alles richtig zu machen, bzw. nix zu vergessen. vielleicht hat jemand eine art check-liste, was alles getan werden muss ??! danke schon mal. gruß petra LM |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
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Hallo,
ich hoffe, Du hast die Unterlagen des Vorbetreuers erhalten. Also alle relevanten Behörden informieren: - Krankenkasse, Sozialamt, Rentenversicherungsträger Ausserdem das Heim, falls zutreffend, Verwandte/Bezugspersonen des Betreuten, die Bank. Diese Liste ist eigentlich noch viel länger, es kommt aber auf den Einzelfall darauf an. Gruss Andreas |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Petra,
erst einmal gratuliere ich dir für die Übernahme der Betreuungen und wünsche dir viel Glück und `Erfolg´. Das hört sich pathetisch an, doch ich erlebe es nach 8 Jahren beruflicher Tätigkeit immer wieder, welche Überraschungen mit der Übernahme auch gut geordneter Betreuungen man/frau erleben kann. Oft hat der/die Betreute selbst Wünsche und Pläne, die es zu besprechen gilt (sofern geistig eingeschränkt, gibt es Bezugspersonen im Heim oder des Pflegedienstes oder auch Angehörige). Ferner geben die Unterlagen Aufschluss über notwendige Maßnahmen. Fehlt z.B. Gutachten (in Zukunft wegen Einsparungen immer häufiger), ist der Kontakt zum Arzt oder Klinik hilfreich. Unterlagen über die geistig-körperliche-psychische Verfassung sind in allen Bereichen (Wohnung, Vermögen, Vertr. ggü Ä+B) hilfreich. Wichtig ist zu erfahren, ob irgendwelche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen, wo kurze Fristen zu wahren sind. Da ist die Rücksprach mit dem vorherigen Betreuer ratsam. Ansonsten meldest du dich bei den Leistungsträgern (Kommune, ARGE, LVA) wie auch den Gläubigern und teilst den Wechsel mit. Danach ergeben sich von allein die nächsten erforderlichen Maßnahmen. Frohes Schaffen. Heinz |
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