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-   -   Warum braucht die Bank meiner Betreuten eine Steuer ID ? (https://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/15718-braucht-bank-meiner-betreuten-steuer-id.html)

HeikeX 10.07.2018 15:03

Warum braucht die Bank meiner Betreuten eine Steuer ID ?
 
Hallo, ich habe eine neue Betreuung übernommen.
Nun habe ich einen Banktermin vereinbart.
Die Bankangestellte wollt eine Steuer ID.
Keine Steuernummer......
Leider hatte ich keine.
Nun will sich die Bankangestelle sich die ID selbst beim Finanzamt anfordern.
Ich habe schon 13 ehrenamtliche Betreuungen ,
Nach einer ID hat mich noch niemand gefragt.
Ist das Neu ?
Lg

FFB 10.07.2018 19:22

Um wessen Steuer-ID geht es denn?

Die Bank braucht die Steuer-Identifikationsnummer der Betreuten, aber nicht die der Betreuerin.

Zu deren Erhebung sind die Banken nach § 154 Abs. 2a AO verpflichtet. Betreuer sind zwar verfügungsberechtigt, aber für die gilt eine Ausnahmeregelung (AEAO zu § 154, Nr. 11.1 Buchstabe b).

Imre Holocher 10.07.2018 19:44

Moin Heike

Hast Du Dir bei 13 ehrenamtlichen Betreuungen schon mal überlegt, das Ganze beruflich zu machen? Die Vergütung ist zwar nicht der Brüller, aber allemal besser als die Aufwandsentschädigung.

MfG

Imre

michaela mohr 10.07.2018 23:27

Der Grund für diese Forderung könnte im Geldwäschegesetz liegen. Da wären nach § 154 Abs. 2a AO Betreuer (evl.?) die "anderen Verfügungsberechtigten".

FFB 11.07.2018 10:00

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 111873)
Der Grund für diese Forderung könnte im Geldwäschegesetz liegen. Da wären nach § 154 Abs. 2a AO Betreuer (evl.?) die "anderen Verfügungsberechtigten".

Nach dem Geldwäschegesetz muss die Bank den Vertragspartner und die "für ihn auftretende Person" – also die Betreuerin – identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Dazu sind Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Anschrift zu erheben (§ 11 Abs. 4 Nr. 2 GwG); die Steueridentifikationsnummer wird im Geldwäschegesetz nicht verlangt.

Das kommt vielmehr (zusätzlich) aus § 154 Abs. 2a AO. Wie ich oben schon schrieb, sind Betreuer Verfügungsberechtigte in diesem Sinn; sie werden aber im AEAO zu § 154, Nr. 11.1 Buchstabe b von der Erhebungspflicht ausgenommen.

Die Bank braucht deshalb nur die Steueridentifikationsnummer der Betreuten, aber nicht die der Betreuerin.

HeikeX 12.07.2018 09:58

Vielen Dank für eure Antworten.....
Die Bank will von mir eine Steuer ID nicht von meiner Betreuten.
Habe morgen einen Termin auf dieser Bank.
Werde die Sachbearbeiterin mal fragen was das auf sich hat und euch berichten.
Ja ich habe mir schon mal überlegt als Berufsbetreuer zu arbeiten.
Werde mich demnächst auf dem Betreuungsgericht bewerben.
Ich habe schon nachgefragt und ich brauche keine 10 Berufsbetreuungen um als Berufsbetreuer zu zählen.
Denn das wäre mir zu viel.

Ich habe es die ganze Zeit gescheut wegen der doch wesentlich aufwendigeren Abrechnung....
Das ist ja bei den ehrenamtlichen durch die Pauschale relativ einfach.

HorstD 12.07.2018 10:39

Keine Steuer-ID für Betreuer nötig
 
Hallo, eigentlich müssen Verfügungsberechtigte über Konten ihre Steuer-ID bei der Bank vorlegen. Aber für Eltern, Vormünder und Betreuer gibt es eine Ausnahme.

Dazu existiert eine entsprechende Verfügung des Bundesfinanzministeriums vom 11.12.2017, IV A 3-S 0325/17/10001 (BStBl I 2017, 1604)

Erleichterungen gemäß § 154 Abs. 2d AO

11.1 Erleichterungen hinsichtlich der Verfügungsberechtigten
Nach § 154 Abs. 2d AO kann hinsichtlich der Verfügungsberechtigten in
folgenden Fällen auf die Identifizierung (Nr. 7 des AEAO zu § 154), die
Aufzeichnung (Nr. 8 des AEAO zu § 154), die Herstellung der
Auskunftsbereitschaft (Nr. 9 des AEAO zu § 154) und die Erhebung der
steuerlichen Ordnungsmerkmale (Nr. 10 des AEAO zu § 154) verzichtet werden:

a) bei Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder, wenn
die Voraussetzungen für die gesetzliche Vertretung bei Kontoeröffnung durch
amtliche Urkunden nachgewiesen werden,
b) bei Vormundschaften und Pflegschaften einschließlich Amtsvormundschaften
und Amtspflegschaften, sowie bei rechtlicher Betreuung (§§ 1896 ff. BGB)
----
Entsprechend den Datenschutzgesetzen, hier der DSGVO, dürfen Daten, die nicht benötigt werden, auch nicht erhoben werden. Das wars.

Flafluff 20.07.2018 14:24

...und schon konnte ich es gebrauchen.
Besten Dank, HorstD.


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