moinsen :-). also ich war bereits mit 50 betreuungen und eigenem büro selbstständig, als ich meine tochter 2014 bekommen habe. ich habe für die zeit des mutterschutzes sowie der einjährigen elternzeit einen sozialpädagogen als vollzeitkraft angestellt, der alle delegierbaren aufgaben erledigt hat. da ich freiwillig gesetzlich krankenversichert geblieben bin, hatte ich anspruch auf mutterschaftsgeld in höhe des krankengeldes, und dann natürlich nach der geburt das kindergeld und das elterngeld, auf das man als selbstständiger ja auch anspruch hat. ab dem 6. monat hatte ich einmal die woche eine babysitterin, hab nebenher einiges telefonisch geregelt oder hatte das baby auch mal mit im büro. es war eine anstrengende, aber auch schöne zeit. finanziell natürlich eher knapp.
|