Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungspauschalen und Stundensätze im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke soweit @Sonny aber bitte keinen weiteren Beileidsbekundungen wg dem Forum.Wir sind hier ein netter, schlauer und oft lustiger Haufen ...
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01.06.2019, 09:51 | #181 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Danke soweit @Sonny aber bitte keinen weiteren Beileidsbekundungen wg dem Forum.Wir sind hier ein netter, schlauer und oft lustiger Haufen wo es Spass macht Mitglied zu sein. Der "Bier-Ernst" ist erfrischenderweise kein Mitglied.
Schau mal nach meiner Ergänzung ob du die verstehst bitte.
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01.06.2019, 10:29 | #182 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das was du da gepostet hast, ist doch wortwörtlich der gleiche Text, der schon seit Wochen durchs Netz geht. Nur wurden die viele "aber" weggelassen. Finde da drin jetzt keine neue Informationen die Grund zur Hoffnung gäbe.
Und wegen Rechtfertigung: ja stimmt. Wir neigen dazu. Aber es ist halt oft so, dass gerade den Ehrenamtlichen gar nicht klar ist, wo die Unterschiede liegen. Ich hab das vorher schon 20 Jahre lang gemacht, zuerst als Vormund da minderjährig, dann als Betreuer. Und diese beiden waren keine einfachen Geschichten. Trotzdem weiß ich erst seit beruflicher Führung, wie viel einfacher die ehrenamtlichen Fälle (in Verbindung mit einem Job, der am 1. Geld bringt) doch sind. Die Unterschiede kennt niemand und da kann ich durchaus einige ehrenamtliche Betreuer verstehen, die sagen "was wollen die Berufsbetreuer eigentlich? Die kriegen Geld für das gleiche was ich ohne Bezahlung mache und beschweren sich auch noch." Wenn man dazu noch angestellt ist und sich nie Gedanken über die Kosten eines Selbständigen machen musste und wer dann sieht dann, wie hoch der aktuelle "Stundenlohn" ist (dass nur 2 Stunden pro Monat gezahlt werden, wird schnell überlesen), der glaubt schnell, dass wir uns für wenig Arbeit eine goldene Nase verdienen. Ich sehe das also weniger als Rechtfertigung, mehr ajs Aufklärung.
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01.06.2019, 13:22 | #183 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Ich hab den Schreiber jetzt einfach konkret dazu mal gefragt. Zitat:
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01.06.2019, 13:43 | #184 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 26
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Liebe Kollegen und Mitleser,
Es geht schlicht und einfach um eine Anpassung der Stundensätze nachdem diese seit 13 Jahren nicht angepasst wurden. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Eigentlich ein Witz, dass wir uns rechtfertigen müssen. Euch ein schönes Wochenende Jule |
01.06.2019, 14:49 | #185 |
Routinier
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14 Jahren! Die Zeit rennt
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01.06.2019, 14:52 | #186 |
"Nervensäge" vom Dienst
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Beiträge: 755
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Ein kleiner Exkurs auf eine "andere Sparte":
Wisst ihr, ich habe echt Glück mit meinem Pflegedienst! Gestern hat die Wundschwester kurzfristig und noch ohne Verordnung vom doc entschieden, dass nun täglich der Verband gewechselt werden muss. (Fr. war Brückentag, deshalb noch ohne "offizielle" Verordnung vom Doc. Ja, sowas ausserhalb von "Schema F" gibts auch noch) Gerade eben kam eine total gestresste aber sehr freundliche Schwester (eine andere als gestern), die mir erzählte, mein neues Intervall sei nicht im System richtig umgesetzt worden und sie habe sehr kurzfristig nun auch noch zu mir kommen müssen. Sie hat dann mit viel Ruhe und Routine die Wunde versorgt/neu verbunden, ehe sie mir sehr munter einen schönen Tag und "bis morgen" zurief. Ich werde, wenn bei nächsten Mal die Pflegeminuten /-Punkte erhöht werden und dies zumindest z.T. dem Personal zugute kommt, an den heutigen Tag zurückdenken und es ihnen einfach gönnen!!! Meine Erkenntnis des Tages 🙂 #GuteArbeitGuterLohn |
01.06.2019, 14:53 | #187 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Um mal wieder auf die Sachebene zu kommen:
Zum Datum Bundesrat am 7.6.2019: der zuletzt noch vorhandene) Einwand von Bundesratsseite war das Inkrafttretensdatum. Würde das Gesetz am 7.6.2019 unverändert durchgewunken, wäre noch im Laufe des Juni (wegen Herrn Steinmeier und Drucktechnischem) wohl zum Monatsende eine Veröffentlichung im Bundesgesezblatt möglich. Inkrafttreten soll dann (tagesgenau) 1 Monat später, also dann wohl Ende Juli sein. Auf Pauschalvergütungsanträge bezogen heißt das (nach dem künftigen § 12 VBVG), dass alle Betreuungsmonate, die nach diesem letzten Datum beginnen, nach dem neuen System zu berechnen wären. Erstmals könnten dann Ende August Betreuungsquartale abgerechnet werden, in welchen 2 Monate nach altem und einer nach neuem Recht enthalten wären, ein Monat später dann solche mit 2 Monaten neuem Recht und wieder ein Monat später ganze Quartale (§ 9 VBVG) komplett nach neuem Recht. Der Bundesrat hatte (bisher) ein Inkrafttreten zum 1.1.2020 Vorgeschlagen, dadurch würde sich das Vorgenannte um 1/2 Jahr verschieben. Seien wir mal gespannt, ob dafür der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.06.2019, 16:34 | #188 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ich habe ebenfalls Antworten bekommen nämlich:
Zitat:
Also doch bißchen was.
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07.06.2019, 11:13 | #189 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Der Bundesrat befasst sich gerade mit der Gesetzesänderung
https://www.bundesrat.de/DE/homepage/homepage-node.html |
07.06.2019, 11:16 | #190 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Der Bundesrat hat dem Gesetz soeben zugestimmt.
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