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Ruby 30.06.2019 14:01

Danke Böhmlach,

der Bundespräsident hat das Gesetz am 22.06. unterzeichnet. Es tritt also, wie Herr Deinert oben ausgeführt hat, einen Monat später in Kraft. Also am 22.Juli. Wir können also ab dem 23.Juli nach geändertem Recht abrechnen.

agw 30.06.2019 14:14

Hallo Ruby,

Wie kommst du auf den 22ten. Entscheidend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und nicht das Unterschriftsdatum.

Veröffentlicht wurde es am 27.6 und damit tritt es am 27.7 in Kraft.
Das ist doch zwischenzeitlich auch schon an genügend Stellen veröffentlicht worden.

Ruby 30.06.2019 14:48

Hallo agw,

du hast recht! Sorry

LG
Ruby

Flafluff 28.02.2020 22:28

Mal eine erste Bilanz meinerseits:


Die Änderungen des VBVG machen sich auf dem Konto dann doch deutlich bemerkbar. So weit, so gut.


Im Gesamtkontext gesehen wird das Ganze aber durch die Umständlichkeiten des BTHG, die sich immer feingliedriger und abstruser verzweigende Bürokratie und die zunehmenden Leistungsverweigerung der Sozialbehörden und sonstiger Insitutionen wieder komplett aufgefressen. Hinzu kommt, dass inzwischen eine Kultur entstanden ist (leider auch von unserer Seite her so gepflegt), in der erwartet wird, dass wer betreut wird, in allen denkbaren Rechtsgebieten letztendlich besser gestellt und vertreten sein muss, als bspw. jeder Nichtbetreute der in einem einzelnen Rechtsgebiet eine ganze Armada renommierter Staranwältinnen aufbieten kann. Naja.



Der Zeitaufwand für die Betreuungen ist bei mir in den letzten 4-5 Monaten jedenfalls nochmal deutlich angestiegen und hält sich stabil auf dem höheren Niveau.



Heißt unterm Strich: die einzelnen Betreuungen werden besser vergütet, die bisherigen Fallzahlen sind für mich aber nicht zu halten. Somit wird es nach der Fallreduzierung auf gleichviel Arbeit wie vorher und im Endeffekt gleichviel (bzw. gleichwenig) Geld wie vorher hinauslaufen.


Wie ist es bei den Kolleginnen und Kollegen?

Imre Holocher 29.02.2020 19:44

Moin moin

Bei mir ist es in etwa auch so, wie bei Flafluff. Das BTHG hat für reichlich Mehrarbeit (14 Heimfälle) gesorgt, die zum sehr großen Teil völlig blödsinnig ist, weil die Behörden im Chaos abgesoffen und (einige davon) nicht einmal mehr erreichbar sind.
Beispiele:
- Weil noch so gut wie keine KÜs da sind, kann noch nicht verglichen werden, ob die Geldeingänge in Ordnung sind oder nicht (wenn Geld eingegangen sein sollte) - Trotzdem drängeln schon die Dienstleister...
- Weil pünktlich zum Jahreswechsel die Zahlungen des Landkreises eingestellt wurden, fehlen viele KV-Beiträge für Dezember, die üblicherweise erst mit der Januarzahlung rausgegangen ist. Da muss nachgehkt werden, aber keiner ist erreichbar.
- Einige Rentenumleitungen haben nicht schnell genug geklappt. Da muss jetzt auch hinterhergegangen werden, weil das Geld auf dem Konto fehlt (Die Rente ist ja naoch beim LK, der nicht erreichbar ist. Koma?)

Unabhängig vom BTHG ist die letzte Sicherungswelle der Banken vielfach in die Hose gegangen. Einige Bankverbindungen funktionieren immer noch nicht online.

Aktuell spinnt der LK, weil bei einem Auszug aus einem Heim in eine betreute Aussenwohnung zum 15.2.20 die Kosten des BW erst ab dem HPG (25.2.20) übernommen werden sollen, obwohl schon rechtzeitig vorher beantragt wurde. Die Heimkosten wurden natürlich schon zum 15.2.20 eingestellt. (Keksdose?)

Insgesamt gehe ich aber davon aus, dass der größte Streß vorbei ist und sich die Lage weiter entspannen wird und die Arbeitszeit bei gleicher Betreutenzahl wieder sinken wird.

MfG

Imre

ufzeer 02.03.2020 10:09

Bei meinen Betreuungsfällen komme ich im Schnitt unter den gelobten 15 % Erhöhung. :heul:


Es wird wohl vermehrt zu (Vergütungs-) taktischen Betreuerwechseln kommen.

Imre Holocher 02.03.2020 21:23

Moin Ufzeer

Es wird wohl kaum einen schon gut eingearbeiteten Betreuer geben, der aufmehr als 15% Vergütungssteigerung kommt. Das war aber auch absehbar, weil die deftige Vergütungssteigerung voll beabsichtigt im Bereich der neuen Betreuungen liegt. Damit soll auch und gerade für Neueinsteiger ein Anreiz geschaffen werden, diesen Job zu ergreifen.
Die Neueinsteiger werden sich zwar die Vergütungserhöhung freuen, sie werden sie aber nur bedingt auch als Vergütungssteigerung erleben, weil sie die alten Bedingungen nicht oder nicht sehr lange haben aushalten müssen.

Bei der Gelegenheit fällt mir doch was böses ein:
die Betreuervergütung ist doch unter dem Motto "auskömmlich" gestrickt worden.
These 1: "Auskömmlich" heißt: Man kann damit auskommen - Als Familienernährer/in mal eben gerade über dem ALG 2-Anspruch und fällt damit der Sozialkasse nicht anheim...
These 2: Die Erfinder des VBVG leben ja Diät und meinen bestimmt, dass ihr Salär angemessen sei.
These 3: So toll, wie das VBVG gestrickt ist, sollten deren Erfinder froh sein, von Diäten zu leben. Wäre ihre Vergütung auch ihrer Leistung angemessen (bemessen worden), dann wäre sie noch nicht einmal auskömmlich.
These 4: Ein Schelm, der böses dabei denkt...:jumpcool:
MfG

Imre


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