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Imre Holocher 30.01.2019 20:11

Moin moin

Einmal zu den %-Angaben:
Da wird jeder auf andere Prozente kommen - und damit auch recht haben, zumindest, was den jeweil eigenen Laden angeht.
Die 17%-Erfindung dürfte (grüße von Prof. Fröschle) die Berechnung nach den Zahlen der ISG-Untersuchung sein. Da sind Angaben, wieviele Betreuungen, wie lange, wie reich und wo wohnhaft berücksichtigt. Also ein großer Druchschnitt und diesmal wenigstens auch arythmetisch und nicht schon wieder median.
Deshalb rüttele ich auch nicht an den 17%.

Wer sich an seine eigene Geschichte in der Gesellschaft erinnert und erst recht, wer die gesellschaftliche Geschichte der letzten 200 Jahre (das ist die Zeit, in der sich Deutschland und Europa von der Monarchie entledigt und langsam zu Demokratien hin entwickelt hat) halbwegs kennt, der weiß einfach, dass man sich alles erkämpfen muss und ganz bestimmt nicht von "Oben" geschenkt bekommt.
Wer es einfacher haben will, der soll doch einfach oben anfangen.
Ein mangelhaftes Gewissen, ein einnehmendes Wesen und eine offene Hände (zum Einsacken) sind da hilfreich - damit klappt das ganz gut.

Die geplante Vergütungsform bzw. -Aufteilung hat zumindest den Vorteil, dass klar gesagt wird, wieso man das so haben will:
Betreuungen sollen nicht mehr so lange dauern und eher abgegeben werden. Deshalb werden die ersten zwei Betreuungsjahre (1 Jahr länger als bisher) höher vergütet.
Natürlich ist auch klar, dass es viele Betreuungen gibt, die bis zum Ableben bestehen bleiben werden.
Danach kann man seine Arbeitsplanung zumindest mittelfristig ausrichten

MfG

Imre

heiner 02.02.2019 14:48

Hallo,

habe mir die Mühe gemacht und alle meine Fälle nach neuem Recht umgerechnet.

Ich komme tatsächlich im Jahresschnitt auf eine Erhöhung von 15,1%.


Ehrlich gesagt, hatte ich mittlerweile nicht mehr damit gerechnet.


LG Heiner

marza 26.02.2019 10:37

Wer BdB at work nutzt, kann mit dem Februar Update selber einmal gucken,
wie sich die Erhöhung auf das Einkommen auswirken würde:

https://bdb-ev.de/66_Aktuelles.php#l...gleichsrechner

Aiwala 26.02.2019 15:14

Zitat:

Zitat von marza (Beitrag 116542)
Wer BdB at work nutzt, kann mit dem Februar Update selber einmal gucken,
wie sich die Erhöhung auf das Einkommen auswirken würde:
https://bdb-ev.de/66_Aktuelles.php#l...gleichsrechner


Danke Marza, bei mir wären es im Februar 2019 13,73 % und im April 14,48 % ( da sind dann schon Neue mit drin).

Jetzt muss das Ganze nur noch umgesetzt werden :wink3:

michaela mohr 27.02.2019 09:07

Echt jetzt, ich kapiere den Sinn der ganzen Rechnerei nicht. Das ist doch sozusagen nur die halbe Strecke die letztlich nichts darüber aussagt was hängen bleiben wird.


Wenn ich wirklich wissen will wie sich das auswirkt muss ich weiterrechnen, Erhöhung: ja, ist mehr .......... aber was wird dann auch mehr? Na? die Steuer z.B.
Mal sehen was der Steuerberater zum wirklichen Endergebnis sagt.


Ich überlege auch gleich schon wegen Neuanschaffungen denn einerseits wird das was kommt mehr werden, ob jetzt 12 oder 15 % sind ist mir persönlich egal aber gleichzeitig sehe ich das deswegen meine Ausgaben "natürlich" nicht gleichzeitig steigen. Mh?

Aiwala 27.02.2019 14:59

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 116564)
Echt jetzt, ich kapiere den Sinn der ganzen Rechnerei nicht. Das ist doch sozusagen nur die halbe Strecke die letztlich nichts darüber aussagt was hängen bleiben wird.

Michaela, es ging hier ja auch um die Frage, wie sich die tatsächlichen ( also rein auf die neuen Pauschalen bezogene ) Vergütungen erhöhen, da permanent 17 % genannt werden. Und das kann man nunmal mit diesem Vergleich in Prozenten ausdrücken.

Wie sich dies bei jedem einzelnen in der EÜ-Rechnung auswirkt, bleibt natürlich erstmal offen. Sicherlich sind da Anschaffungen sinnvoll.

Zumindest geht es voran. Im Kabinett ist es durch, jetzt sind wir ja mal auf den Bundersrat gespannt....

HorstD 27.02.2019 19:39

Heutige Pressemitteilung zur Vergütung
 
Heutige Pressemitteilung von MdB Heidenblut, SPD:

P R E S S E M I T T E I L U N G
27.02.2019
Im Kabinett beschlossen: Mehr Geld für gesetzliche Betreuer!

Heute hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley (SPD) beschlossen. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln. Dazu erklärt der Abgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht der SPD-Bundestagsfraktion:
„Die heute im Kabinett beschlossene Erhöhung der Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent ist ein echter Fortschritt. Seit Jahren beklagen die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine massive finanzielle Schwierigkeiten. Mein Dank gilt Bundesjustizministerin Katarina Barley und den Ländern für dieses produktive Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche.
Es ist gut, dass bei dem Gesetz jetzt Tempo gemacht wird. Mein Ziel ist, dass das parlamentarische Verfahren schnell beginnt, damit es noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Die Zeit drängt

Auch durch den parallel im Bundesjustizministerium laufenden Dialogprozess zum Betreuungsrecht erwarte ich klare Verbesserungen von Qualität und Zusammenarbeit im Interesse der Betreuten - wie es auch das Gutachten des Ministeriums einfordert. Mir ist dabei besonders wichtig, dass das Ehrenamt in der gesetzlichen Betreuung gestärkt wird. Dies bedarf jedoch einer engen Begleitung und Unterstützung durch die Betreuungsvereine. Hier setze ich auch weiter auf die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.“



Anmerkung von mir: ob der neue Regierungsentwurf identisch ist mit dem vor einigen Wochen vorgestellten Referentenentwurf oder ob es noch (kleinere) Änderungen gibt, konnte ich noch nicht herausbekommen.

HorstD 01.03.2019 10:29

Und hier ist jetzt der Regierungsentwurf:


https://www.bmjv.de/SharedDocs/Geset...verguetung.pdf

mimi91 01.03.2019 11:08

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 116626)
Und hier ist jetzt der Regierungsentwurf:


https://www.bmjv.de/SharedDocs/Geset...verguetung.pdf


Vielen Dank für den Link.


Interessant finde ich:


  • "1. Einführung von Fallpauschalen Das vorgeschlagene Fallpauschalensystem sieht für die verschiedenen Fallkonstellatio-nen monatliche Fallpauschalen vor. Das vereinfacht die Rechtsanwendung insoweit, als der Rechtsanwender keine Multiplikation von Stundensatz und Stundenansatz mehr durchführen muss, um den massgeblichen monatlichen Vergütungsbetrag zu ermitteln." Also das finde ich mal supernett und erspart mir zeitraubende Bemühungen, meine Vergütungsanträge zu stellen. Im Ernst: das ist mit Sicherheit nicht die tatsächliche Begründung für die Umstellung auf Fallpauschalen.
  • "Als Berechnungsmaßstab für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für die beruflichen Betreuer wird ein „durchschnittlicher“ Vereinsbetreuer herangezogen." Was soll das denn heissen?
  • "Die neue Vergütungsregelung soll Anreize dafür schaffen, dass möglichst viele Angele-genheiten am Anfang einer Betreuung besorgt werden können, damit von Beginn der Be-treuung an die richtigen Weichenstellungen zur Stabilisierung und Verbesserung der Le-benssituation des Betreuten gesetzt werden, der Betreute die notwendige Unterstützung zur Selbsthilfe („Empowerment“) erhält und, soweit möglich, Maßnahmen zur Rehabilitati-on eingeleitet werden (§ 1901 Absatz 4 Satz 1 BGB). Diese Maßnahmen können im Ideal-fall dazu führen, dass der Betroffene dazu befähigt wird, seine Angelegenheiten wieder selbst zu besorgen, so dass die Betreuung aufzuheben ist , sie sind also grundsätzlich geeignet, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Auch bei fortbestehendem Betreuungsbedarf können mit einer guten frühzeitigen Betreuungsarbeit die Vorausset-zungen dafür geschaffen werden, dass die Betreuung in geeigneten Fällen durch ehren-amtliche Fremd- oder Angehörigenbetreuer fortgeführt wird." "Bei typisierender Betrachtung erscheinen zwei Jahre insoweit als angemessener Zeitraum, innerhalb dessen der konkrete Unterstützungsbedarf des Betreuten vom Betreuer umfas-send ermittelt und die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung dieses Unterstützungsbedarfs ergriffen werden können mit dem Ziel eines möglichst weitgehen-den „Empowerments“ des Betreuten." Das also soll ein Berufsbetreuer erledigen, der nach Ansicht der Justizminister eigentlich gar nichts können muss.

HorstD 01.03.2019 13:37

Hallo, habe jetzt auch eine Synopse zum Download eingestellt: jetziges Vergütungsrecht - Regierungsentwurf:

https://www.horstdeinert.de/app/down...f?t=1551438336


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:01 Uhr.

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