Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungspauschalen und Stundensätze im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin
Einmal zu den %-Angaben:
Da wird jeder auf andere Prozente kommen - und damit auch recht haben, zumindest, ...
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30.01.2019, 20:11 | #31 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Einmal zu den %-Angaben: Da wird jeder auf andere Prozente kommen - und damit auch recht haben, zumindest, was den jeweil eigenen Laden angeht. Die 17%-Erfindung dürfte (grüße von Prof. Fröschle) die Berechnung nach den Zahlen der ISG-Untersuchung sein. Da sind Angaben, wieviele Betreuungen, wie lange, wie reich und wo wohnhaft berücksichtigt. Also ein großer Druchschnitt und diesmal wenigstens auch arythmetisch und nicht schon wieder median. Deshalb rüttele ich auch nicht an den 17%. Wer sich an seine eigene Geschichte in der Gesellschaft erinnert und erst recht, wer die gesellschaftliche Geschichte der letzten 200 Jahre (das ist die Zeit, in der sich Deutschland und Europa von der Monarchie entledigt und langsam zu Demokratien hin entwickelt hat) halbwegs kennt, der weiß einfach, dass man sich alles erkämpfen muss und ganz bestimmt nicht von "Oben" geschenkt bekommt. Wer es einfacher haben will, der soll doch einfach oben anfangen. Ein mangelhaftes Gewissen, ein einnehmendes Wesen und eine offene Hände (zum Einsacken) sind da hilfreich - damit klappt das ganz gut. Die geplante Vergütungsform bzw. -Aufteilung hat zumindest den Vorteil, dass klar gesagt wird, wieso man das so haben will: Betreuungen sollen nicht mehr so lange dauern und eher abgegeben werden. Deshalb werden die ersten zwei Betreuungsjahre (1 Jahr länger als bisher) höher vergütet. Natürlich ist auch klar, dass es viele Betreuungen gibt, die bis zum Ableben bestehen bleiben werden. Danach kann man seine Arbeitsplanung zumindest mittelfristig ausrichten MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
02.02.2019, 14:48 | #32 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
habe mir die Mühe gemacht und alle meine Fälle nach neuem Recht umgerechnet. Ich komme tatsächlich im Jahresschnitt auf eine Erhöhung von 15,1%. Ehrlich gesagt, hatte ich mittlerweile nicht mehr damit gerechnet. LG Heiner |
26.02.2019, 10:37 | #33 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Wer BdB at work nutzt, kann mit dem Februar Update selber einmal gucken,
wie sich die Erhöhung auf das Einkommen auswirken würde: https://bdb-ev.de/66_Aktuelles.php#l...gleichsrechner |
26.02.2019, 15:14 | #34 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Danke Marza, bei mir wären es im Februar 2019 13,73 % und im April 14,48 % ( da sind dann schon Neue mit drin). Jetzt muss das Ganze nur noch umgesetzt werden |
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27.02.2019, 09:07 | #35 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Echt jetzt, ich kapiere den Sinn der ganzen Rechnerei nicht. Das ist doch sozusagen nur die halbe Strecke die letztlich nichts darüber aussagt was hängen bleiben wird.
Wenn ich wirklich wissen will wie sich das auswirkt muss ich weiterrechnen, Erhöhung: ja, ist mehr .......... aber was wird dann auch mehr? Na? die Steuer z.B. Mal sehen was der Steuerberater zum wirklichen Endergebnis sagt. Ich überlege auch gleich schon wegen Neuanschaffungen denn einerseits wird das was kommt mehr werden, ob jetzt 12 oder 15 % sind ist mir persönlich egal aber gleichzeitig sehe ich das deswegen meine Ausgaben "natürlich" nicht gleichzeitig steigen. Mh?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
27.02.2019, 14:59 | #36 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Wie sich dies bei jedem einzelnen in der EÜ-Rechnung auswirkt, bleibt natürlich erstmal offen. Sicherlich sind da Anschaffungen sinnvoll. Zumindest geht es voran. Im Kabinett ist es durch, jetzt sind wir ja mal auf den Bundersrat gespannt.... |
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27.02.2019, 19:39 | #37 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Heutige Pressemitteilung zur Vergütung
Heutige Pressemitteilung von MdB Heidenblut, SPD:
P R E S S E M I T T E I L U N G 27.02.2019 Im Kabinett beschlossen: Mehr Geld für gesetzliche Betreuer! Heute hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley (SPD) beschlossen. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln. Dazu erklärt der Abgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht der SPD-Bundestagsfraktion: „Die heute im Kabinett beschlossene Erhöhung der Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent ist ein echter Fortschritt. Seit Jahren beklagen die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine massive finanzielle Schwierigkeiten. Mein Dank gilt Bundesjustizministerin Katarina Barley und den Ländern für dieses produktive Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche. Es ist gut, dass bei dem Gesetz jetzt Tempo gemacht wird. Mein Ziel ist, dass das parlamentarische Verfahren schnell beginnt, damit es noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Die Zeit drängt Auch durch den parallel im Bundesjustizministerium laufenden Dialogprozess zum Betreuungsrecht erwarte ich klare Verbesserungen von Qualität und Zusammenarbeit im Interesse der Betreuten - wie es auch das Gutachten des Ministeriums einfordert. Mir ist dabei besonders wichtig, dass das Ehrenamt in der gesetzlichen Betreuung gestärkt wird. Dies bedarf jedoch einer engen Begleitung und Unterstützung durch die Betreuungsvereine. Hier setze ich auch weiter auf die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.“ — Anmerkung von mir: ob der neue Regierungsentwurf identisch ist mit dem vor einigen Wochen vorgestellten Referentenentwurf oder ob es noch (kleinere) Änderungen gibt, konnte ich noch nicht herausbekommen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.03.2019, 10:29 | #38 |
Moderator
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Beiträge: 5,714
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.03.2019, 11:08 | #39 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Vielen Dank für den Link. Interessant finde ich:
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01.03.2019, 13:37 | #40 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo, habe jetzt auch eine Synopse zum Download eingestellt: jetziges Vergütungsrecht - Regierungsentwurf:
https://www.horstdeinert.de/app/down...f?t=1551438336
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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