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HorstD 01.03.2019 12:52

Zu Mimi:

Zu 1. dass man das System aus einer Multiplikation von Stundensatz und Stundenzahl ablöst, hätte eigentlich schon mit der Pauschalierung 2005 erfolgen müssen, als von den tatsächlich nachgewiesenen Stunden abgegangen wurde. Danach führte das immer wieder zu Verständnisproblemen, denn es sah ja so aus, dass pro Monat (nur) eine bestimmte Stundenzahl bezahlt würde, bei mittellosen Heimbewohnern ab 2. Jahr 2 Stunden pro Monat = 88 € (in V.Stufe 3). So war das aber nicht gemeint, sollte ja nur symbolieren, dass durchschnittlich (auf alle Betreuer gerechnet, aber nicht im konkreten Einzelfall) 2 Stunden anfallen. Künftig sind das in der gleichen Konstellation (aber dann erst ab 3. Jahr) 102 €. Klingt doch deutlich besser. Übrigens wurden die Stundensätze in der politischen Diskussion auch gegen Berufsbetreuer verwendet („ Was, ein Ungelernter kriegt 27 Euro die Stunde, ich verdien bei Aldi nur 11,50 €), damit ist künftig auch Schluss.

2. zum Vereinsbetreuer: das kann man doch im Referentenentwurf genau nachlesen, mit Arbeitgeberjahresbrutto bei TVöD S 12 und Jahresarbeitszeiten, Rüstkosten usw usf. Ist durchaus korrekt errechnet. Ist beim Selbstständigen natürlich schwieriger, aber es war dem Gesetzgeber wichtiger (und einfacher), dass am Arbeitnehmerbeispiel zu berechnen.

ufzeer 31.03.2019 23:10

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/...cationFile&v=1

:motz:

Boomer 01.04.2019 07:37

Ich drücke das mal mit Smilies aus:

:LOL: :motz: :LOL: :motz:
:LOL: :motz: :LOL: :motz:
:LOL: :motz: :LOL: :motz:

Und fasse das kurz in eigenen Worten zusammen:

1. Ist zu teuer
2. Wollen wir nicht
3. Hört auf, Betreuer mit Studiumabschluss zu bestellen. Das ist zu teuer, Menschen ohne Abschluss und Ausbildung können das auch. Man muss ja als Betreuer kein Fachwissen haben.
4. Wenn die Vergütung steigen soll, dann führt auch die Umsatzsteuer wieder ein für Betreuer. Die Länder müssen dran verdienen.
5. Guckt erstmal, was die faulen Säcke überhaupt arbeiten. Lasst euch für die Pauschalen wieder eine minutengenaue Abrechnung schicken.
6. Betreuer sind nur geldgierig und wollen eine "unangemesssen hohe Vergütung"
7. Wir werfen so viele Forderungen ein, dass eine Vergütungsanpassung frühestens zum 1.1. in Frage kommt. Die Jahreszahl dahinter kann flexibel ausgestaltet werden.


Schreiben die Leute, die seit heute schon wieder 3,1% mehr bekommen :d010:

michaela mohr 01.04.2019 08:21

Gut zusammengefasst:a040::winke:

Ich war ja versucht das für nen Aprilscherz zu halten wenn es eigentlich nicht so zum Heulen wäre.:heul:

ufzeer 01.04.2019 10:41

z.B.:


Zitat:

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollten die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Qualifikation und die tatsächliche Qualifikation des mit der Aufgabenerfüllung befassten Personals in Kongruenz gebracht werden. Ansonsten
kommt es im Hinblick auf die mit der höheren Qualifikation verbundene veränderte Vergütung zu nicht erforderlichen Kosten. Aus finanzieller Sicht muss
sich eine Erstattung in Form einer höheren Vergütung am Maßstab der Erforderlichkeit und nicht alleine an der Nutzbarkeit messen lassen. Die unterschiedlichen Vergütungstabellen im Gesetzentwurf zeigen die erheblichen finanziellen Unterschiede, die sich aus einer veränderten Qualifikation des Betreuers oder der Betreuerin ergeben. So ergibt sich zum Beispiel zwischen den
Nummern A 1.1 und C 1.1 eine Differenz von 123 Euro pro Fall.

Jetzt sind wir schon "Personal". Heißt doch hier im Klartext: wir bezahlen alles pauschal, aber die Höhe der Pauschale richtet sich dann ganz individuell nach der "Erforderlichkeit" der Qualifikation. dann wird jeder in die unterste Stufe eingruppiert und am Ende führt die "Erhöhung" sogar zu einer Kostensenkung, BRAVO!


:motz:


Ich bin sowas von politikverdroßen ..... das eigene Säckel füllen sich die Herrschaften ganz ungeniert ....



Und nochmals zur Erinnerung: die "Erhöhung" wäre ja gerade mal eine Inflationsangleichung".

zwerg1978 01.04.2019 10:52

Ich stelle mir auch die Frage, wer das beurteilen soll...
Die Rechtspfleger ?
Das wird ja dann lustig :LOL:

michaela mohr 01.04.2019 16:56

Die gesamte Republik scheint ob dieser Nachricht in Schockstarre verfallen. Bis vorhin kaum was in der RUB und bei den Verbänden habe ich auch noch nichts gefunden

agw 01.04.2019 17:03

Zitat:

und bei den Verbänden habe ich auch noch nichts gefunden

Stimmt nicht für alle Verbände :winke:

https://bdb-ev.de/66_Aktuelles.php?k...usteine_1_4387

Imre Holocher 01.04.2019 22:11

Moin moin

Hört auf zu heulen und regt lieber Betreuungen für jedes einzelne Mitglied des Rechts- und Finanzausschusses des Bundesrates an.
Unterbringungen wg. Fremdgefährdung wären vielleicht auch nicht schlecht, aber bitte auf Dauer.

MfG

Imre

Flafluff 01.04.2019 22:34

Mich regt es auf, aber mir geht es wie wohl den meisten anderen: es bleibt einem erst mal die Spucke weg. Es nützt ja auch nichts, den ganzen Sermon an Argumenten immer wieder abzuspulen. Argumente nützen sowieso nichts, denn hier gibt es für die Damen und Herren Schwarznuller ein formidables Grundarrangement: rechtliche Betreuer haben keine Rechte und bieten sich förmlich dafür an, dass man sie mit nonchalant vorgetragenen Scheinargumenten dem Rotstift anheim fallen lässt um den Ministeriumshaushalt zu schonen.



Man könnte nun dankbar sein, dass der BDB widerspricht und sich insgesamt ja um den Gesetzentwurf verdient gemacht hat. Aber auch auch der BDB kocht sien eigens Süppchen und bringt nebenbei beharrlich den völlig wirren Standardisierungsansatz in Ausbildung und Tätigkeit ins Spiel, bevorzugt natürlich mit Standards des BDB die praktischerweise gleich dort erworben werden können.


Ich bin schlicht und ergreifend angepisst. Dass man unseren Berufsstand weitegehend verachtet: geschenkt, daran gewöhnt man sich. Dass man uns nun aber zu den Ausbadenden des BTHG macht und im gleichen Atemzug unsere gesellschaftliche Leistung in die Tonne tritt, führt mich innerlich zu einem Punkt, an dem es reicht.



Wer noch jung genug ist, sollte zusehen, dass er dieses Metier verlässt. Aber auch ich werde mich nach Arbeitsalternativen umschauen. Ich habe nämlich trotz langähriger Betreuertätigkeit meinen Stolz noch nicht verloren.


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