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Ehrenamt - Berufsbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamt - Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 08.08.2018, 18:32   #11
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Wenn man den Betreuer als nicht geeignet ansieht, um berufliche Betreuungen zu führen. Immerhin sind die Betreuungsfälle von Berufsbetreuern in der Regel eine ganz andere Hausnummer als die Fälle, die ehrenamtlich geführt werden könnnen. Zur beruflichen Führung werden andere Ansprüche gestellt als an einen Ehrenamtler.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
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Alt 08.08.2018, 19:01   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard Recht auf Berufsbetreuung?

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Doch
Um das zu verstehen, muss man wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf berufliche Betreuungen gibt. § 1 VBVG ist nur eine Einschränkung des Ermessens des Betreuungsrichters bei der Betreuerbestellung und zudem butterweich, danach „soll in der Regel“ die Betreuung beruflich erfolgen, wenn bereits mehr als 10 Betreuungen geführt werden. An vielen Orten werden die 10 scheinehrenamtlichen Fälle nicht erwartet, sondern oft nur 2 oder 3. Ist eine Frage von Angebot ubd Nachfrage, vor allem Personen mit bestimmten Vorerfahrungen, die vor Ort gebraucht werden, können sich auch erlauven, Betreuungen von Anfang an nur beruflich zu über ehmen; zur Übernahmeerklärung nach § 1898 BGB kann man nicht gezwungen werden. Ohne Vorkenntnisse siehts schlecht aus.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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