Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung kommt nicht im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kollegen,
ich bin neu in diesem Beruf. Im Mai habe ich Vergütungsanträge gestellt (bspw. eine Klientin Monat 4-6, die ...
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15.08.2018, 09:23 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2017
Beiträge: 22
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Vergütung kommt nicht
Liebe Kollegen,
ich bin neu in diesem Beruf. Im Mai habe ich Vergütungsanträge gestellt (bspw. eine Klientin Monat 4-6, die Zahlung von 1-3 habe ich Anfang des Jahres gestellt und erhalten). Es sind noch 12 Vergütungen offen... so langsam komme ich in finanzielle Schwierigkeiten... Wie läuft das bei euch? Wie schnell ist das Gericht und was tut ihr, wenn es länger dauert? Viele liebe Grüße, Nat |
15.08.2018, 09:36 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Von Mai bis August ist natürlich schon eine lange Zeit.
Kann schon mal passieren, wenn z.B. die Akte bei nem Gutachter ist, o.Ä.. Aber gleich bei 12 Anträgen???? Ich rufe dann bei dem Gericht an und frage nach den Gründen. Es kann ja z.B. auch mal sein, dass die Anträge nicht angekommen sind. |
15.08.2018, 09:51 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry, vielleicht verstehe ich etwas falsch.
Du schreibst: Zitat:
Das geht doch erst ab Monat 6, das ist Juni. Gerichtsferien sind auch (gewesen) je nachdem wie viel Kostenbeamte da sind kann es schon mal länger dauern in der Zeit. Leider
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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15.08.2018, 09:53 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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15.08.2018, 10:01 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2017
Beiträge: 22
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Sorry, falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich meine natürlich den Monat der Betreuung.
Klientin X Zeitraum 01.12.-28.02. (= 1.-3. Betreuungsmonat) - wurde vergütet. Selbe Klientin Zeitraum 01.03. - 31.05. (= 4.-6. Betreuungsmonat) - wurde noch nicht vergütet, habe es am letzten Tag im Mai gestellt. Nur ein Beispiel.. andere Vergütungen sind natürlich zu anderen Daten, einige aus Mitte Mai, andere aus Juli. Es irritiert mich einfach nur, dass es manchmal so fix geht und es manchmal auf sich warten lässt. |
15.08.2018, 10:52 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Meine Erfahrungswerte reichen von "innerhalb 4 Tagen war das Geld auf dem Konto" bishin zu "6 Monaten mit mehrmaligen Erinnerungen".
Einfach eine freundliche Erinnerung schicken, nach drei Monaten kann man dies ruhig schon machen. Wenn es dann immer noch nicht klappt, evtl. mal eine verzögerungsrüge erwähnen .... |
15.08.2018, 11:15 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2017
Beiträge: 22
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Besten Dank
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15.08.2018, 14:41 | #8 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Ich drucke alle Vergütungsanträge tatsächlich 3mal:
1. Gericht 2. Steuerberater 3. mein "Vergütungskontrollordner" Den gehe ich alle paar Wochen durch und entnehme die vergüteten Anträge. Laufzeiten meist zwischen wenigen Tagen und 3 Wochen mit wenigen Ausreißern (die man dann ja findet): Mal wartet das Gericht auf Dinge von mir und hält dann wohl die Vergütung zurück. Mal ging der Antrag unter. Nach höflicher Erinnerung war das Geld in zwei Tage da. Das Verfahren hat sich für mich bewährt.
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--> Das Leben bleibt spannend |
15.08.2018, 18:41 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
So ein Gericht arbeitet üblicherweise seriell, nicht parallel. D.h. Kommt zu einer Akte ein Vorgang rein (z.B. eine Unterbringung und die Akte geht zum Gutachter), dann wird erst mal die Unterbringung und das Gutachten abgekaspert und die Akte erst danach den Rechtspflegern vorlegelegt, damit die ihre Sachen abarbeiten können. Wenn sie nett sind, dann ziehen die Rechtspfleger die Vergütungen vor. Manchmal aber auch nicht, wenn die nicht gerade oben auf liegen. Ein Gericht abeitet Vorgänge nicht parallel ab - also die Unterbringung, Genehmigung von Kontoauflösungen, Vergütungsanträge etc. alles gleichzeitig - das geht nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.08.2018, 19:09 | #10 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Bei uns sind 4-6 Monate ab Antrag leider der völlig normale Zeitraum. Hab welche, auf die warte ich schon über ein Jahr. Und das ist bei uns leider nix besonderes. Mein Stamm-AG ist leider auch genau dafür im ganzen Land bekannt und einige Kollegen sind genau deshalb schon komplett in andere Landkreise abgewandert.
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