Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage: Rechnungsstellung Ehrenamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
kurze Frage: ich habe 4 ehrenamtliche Betreuungen, die jetzt auf Berufsbetreuung umgestellt wurden.
Laut Merkblatt AG, darf die ...
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28.08.2018, 16:22 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.08.2018
Ort: Köln
Beiträge: 21
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Frage: Rechnungsstellung Ehrenamt
Hallo zusammen,
kurze Frage: ich habe 4 ehrenamtliche Betreuungen, die jetzt auf Berufsbetreuung umgestellt wurden. Laut Merkblatt AG, darf die ehrenamtliche Betreuung frühestens nach dem 1. Jahr der Betreuung gestellt werden. Trifft das auch bei Übergang in die Berufsbetreuung zu? Oder kann ich den Zeitraum sofort anteilig in Rechnung stellen? Danke und Gruß Kai |
28.08.2018, 16:46 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ist das nicht hier schon beantwortet worden?
Umstellung Ehrenamt - Berufsbetr. - Vergütung
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
28.08.2018, 17:04 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.08.2018
Ort: Köln
Beiträge: 21
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Hallo und "JEIN",
es ging zwar auch um die Umstellung, aber jetzt geht es um den konkreten Abrechnungszeitraum der ehrenamtlichen Arbeit. Laut Merkblatt Amtsgericht erfolgt die Erstattung jährlich, erstmals ein Jahr nach der Betreuerbestellung. Jetzt wird aber vorher auf Berufbsbetreuung umgestellt, die dann erstmals nach 3 Monaten abgerechnet werden kann. Somit könnte ich mir vorstellen, den ehrenamtlichen Teil auch schon vor Ablauf der Jahresfrist in RG zu stellen. Danke und Gruß Kai |
28.08.2018, 17:07 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ist das:
Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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28.08.2018, 19:29 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
du kannst die Ehrenamtspauschale sofort in Rechnung stellen, wurde mir auch in diesen Fällen direkt angewiesen. Geändert von Aiwala (28.08.2018 um 21:21 Uhr) |
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28.08.2018, 20:35 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Die Frage der vorzeitigen Beendigung der ehrenamtlichen Betreuung (denn das ist es ja auch beim Statuswechsel in Beruflich), ist im Gesetz selbst nicht beantwortet. es ist aber allgemeine Meinung in der Rspr, dass in einem solchen Fall die anteilige Aufwandspauschale sofort fällig wird.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
29.08.2018, 09:37 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.08.2018
Ort: Köln
Beiträge: 21
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Herzlichen Dank für die Antworten! Gruß Kai
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Stichworte |
ehrenamt, rechnungsstellung, übergang |
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