Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Frage: Rechnungsstellung Ehrenamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage: Rechnungsstellung Ehrenamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, kurze Frage: ich habe 4 ehrenamtliche Betreuungen, die jetzt auf Berufsbetreuung umgestellt wurden. Laut Merkblatt AG, darf die ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 28.08.2018, 16:22   #1
Einsteiger
 
Benutzerbild von kaiköln
 
Registriert seit: 15.08.2018
Ort: Köln
Beiträge: 21
Standard Frage: Rechnungsstellung Ehrenamt

Hallo zusammen,
kurze Frage: ich habe 4 ehrenamtliche Betreuungen, die jetzt auf Berufsbetreuung umgestellt wurden.
Laut Merkblatt AG, darf die ehrenamtliche Betreuung frühestens nach dem 1. Jahr der Betreuung gestellt werden.
Trifft das auch bei Übergang in die Berufsbetreuung zu? Oder kann ich den Zeitraum sofort anteilig in Rechnung stellen?
Danke und Gruß
Kai
kaiköln ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2018, 16:46   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ist das nicht hier schon beantwortet worden?
Umstellung Ehrenamt - Berufsbetr. - Vergütung
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2018, 17:04   #3
Einsteiger
 
Benutzerbild von kaiköln
 
Registriert seit: 15.08.2018
Ort: Köln
Beiträge: 21
Standard

Hallo und "JEIN",
es ging zwar auch um die Umstellung, aber jetzt geht es um den konkreten Abrechnungszeitraum der ehrenamtlichen Arbeit.
Laut Merkblatt Amtsgericht erfolgt die Erstattung jährlich, erstmals ein Jahr nach der Betreuerbestellung.

Jetzt wird aber vorher auf Berufbsbetreuung umgestellt, die dann erstmals nach 3 Monaten abgerechnet werden kann. Somit könnte ich mir vorstellen, den ehrenamtlichen Teil auch schon vor Ablauf der Jahresfrist in RG zu stellen.
Danke und Gruß Kai
kaiköln ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2018, 17:07   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ist das:
Zitat:
Hallo, die anteilige ehrenamtliche Pauschale bis zum Tag der Umstellung (den Tag, an dem man den Beschluss bekommt, noch dabei mitrechnen, § 188 BGB).

Die Vergütungspauschale als Berufsbetreuer beginnt mit dem nächsten Tag (§ 187 BGB). Und damit beginnt auch das Vergütungsquartal (§ 9 VBVG), so der BGH.
wirklich nicht die Antwort?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2018, 19:29   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von kaiköln Beitrag anzeigen
Hallo und "JEIN",

Jetzt wird aber vorher auf Berufbsbetreuung umgestellt, die dann erstmals nach 3 Monaten abgerechnet werden kann. Somit könnte ich mir vorstellen, den ehrenamtlichen Teil auch schon vor Ablauf der Jahresfrist in RG zu stellen.
Danke und Gruß Kai
Hallo Kai,
du kannst die Ehrenamtspauschale sofort in Rechnung stellen, wurde mir auch in diesen Fällen direkt angewiesen.

Geändert von Aiwala (28.08.2018 um 21:21 Uhr)
Aiwala ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2018, 20:35   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Die Frage der vorzeitigen Beendigung der ehrenamtlichen Betreuung (denn das ist es ja auch beim Statuswechsel in Beruflich), ist im Gesetz selbst nicht beantwortet. es ist aber allgemeine Meinung in der Rspr, dass in einem solchen Fall die anteilige Aufwandspauschale sofort fällig wird.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2018, 09:37   #7
Einsteiger
 
Benutzerbild von kaiköln
 
Registriert seit: 15.08.2018
Ort: Köln
Beiträge: 21
Standard

Herzlichen Dank für die Antworten! Gruß Kai
kaiköln ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ehrenamt, rechnungsstellung, übergang

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39