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Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, habe gestern vom Amtsgericht den Brief erhalten, dass ich als Sohn meinen Vater einer anderen Betreuerin überlassen soll. Ich ...


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Alt 07.09.2018, 13:13   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.09.2018
Beiträge: 6
Standard Betreuerwechsel

Hallo,


habe gestern vom Amtsgericht den Brief erhalten, dass ich als Sohn meinen Vater einer anderen Betreuerin überlassen soll.


Ich bin strikt dagegen.


Wie verhalte ich mich nun am besten?


Vielen Dank für Eure Antworten.


Polipusatos
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Alt 07.09.2018, 13:46   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von Polipusatos Beitrag anzeigen


Ich bin strikt dagegen.


Wichtigste Frage : was sagt der Vater dazu?

Nächste Frage: mir welcher Begründung möchte das Gericht dich entlassen?
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 07.09.2018, 22:52   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Drittens : Die Rechtsmittel stehen am Ende des Beschlusses.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.09.2018, 05:29   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.09.2018
Beiträge: 6
Standard Betreuerwechsel

Vater ist zur Zeit in der geriatrischen Reha in Berchtesgarden.
Am 19.09 hole ich in dort ab. Dann werden ich ihn fragen. Er ist aber bestimmt dagegen. Ich soll abgelöst werden, weil ich gesundheitliche Probleme haben soll? Außerdem sei ich schwer telefonisch zu erreichen?
Polipusatos ist offline  
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Alt 08.09.2018, 08:04   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wie verhalte ich mich nun am besten?
Indem du erst mal hier nicht nur kurze Sätze schreibst aus denen sich kein wirklicher Sachverhalt ergeben kann, wo ständig nahchgefragt oder überhaupt gerätselt werden muss.

Es muss/soll? etwas gegeben haben in einer Eirichtung? beim Arzt? und du warst nicht? kaum? schwer? erreichbar für die Stelle die Infos? Einwilligung? für den Betreuten, deinen Vater gebraucht?gewollt? hätten.

Hast du bereits den Beschluss dass du entlassen bist oder sollst du eine Stellungnahme abgeben?

Was dein Vater will spielt eine Rolle in dem Ganzen, das heisst aber nicht dass seine Meinug die alleine ausschlaggebende dabei ist. Ich kann mir nicht vorstellen dass du gar nichts erinnerst was evtl. zu einer Beschwerde gegenüber deiner Tätigkeit als Betreuer geführt haben könnte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.09.2018, 05:06   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.09.2018
Beiträge: 6
Standard Betreuerwechsel

Hallo,

bin die beiden Tage am Wochenende bei meinem Vater in Berchtesgaden gewesen. Werde heute bzw. morgen eine ausführliche Darstellung der Ereignisse schreiben und diese dann für gemeinsame Überlegungen ins Forum stellen.
Vielen Dank für den Hinweis auf eine detailliertere Form der Geschehnisse.

Polipusatos
Polipusatos ist offline  
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Alt 10.09.2018, 13:12   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.09.2018
Beiträge: 6
Standard Betreuerwechsel

Hallo,

Noch mal Hallo
und die dringende Aufforderung keine Klarnamen zu nennen!!!


Vater war seit August letzten Jahres mittwochs in der "Tagespflege" im XYZ Altenheim in sowieso. Die Korrespondenz mit dem Büro des Heims wurde immer via E-Mail getätigt. Klappte reibungslos. Nachdem in diesem Jahr in der Orthopädie XYZ seine Hüfte saniert wurde, begann nach einem kurzen Aufenthalt zu Haus die "Kurzzeitpflege" im Heim.
Auch hier bekam ich von dem Heim am 14.08 eine Mail, was noch alles für seinen Aufenthalt benötigt wird. Klappte also weiterhin reibungslos. In der Zeit vom 16.08 bis 29.08, der Zeitraum seines dortigen Aufenthalts, habe ich ihn dann täglich besucht. Manchmal sogar 3x am Tag, morgens, mittags und abends. War also "telefonisch" nicht zu erreichen. Warum auch -der E-Mail Verkehr, wie gerade geschildert-, funktionierte ja prima. Jetzt wird dann plötzlich behauptet, ich wäre schwierig zu erreichen gewesen. Klar telefonisch natürlich nicht - ich war ja überwiegend bei meinem Vater. In diesem Haus haben mich viele Bewohner und Angestellte gesehen. "Der Sohn ist wieder da." Wir haben nämlich nicht im Zimmer gesessen, sondern in der Gemeinschaftsräumen und vor dem Haus mit anderen zusammen. Warum bin ich also "SCHWIERIG ZU ERREICHEN GEWESEN"? Mein Mail-Eingang wird täglich von mir nachgesehen und zeitnah beantwortet und außerdem hätten mich die Mitarbeiter des Hauses direkt ansprechen können da ich ja vor Ort war. Dieser Pseudo-Logik kann ich also nicht folgen.

In dem zweiten Brief zum Vollzug des Betreuungsgesetztes wird dann behauptet, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sei, mich um ihn zu kümmern. Ich habe überlegt, wo ich diese "vermeintlichen Gründe" finden könnte. Vermutlich ist Ihr Argwohn diesbezüglich angefacht worden, als sie Ihn zur Kurzzeitpflege abgeholt haben. Hatte nämlich, bei Alleinstehenden, nicht aussergewöhnlich, wochenlang die Wohnung nicht aufgeräumt und geputzt. Bier- und Weinflaschen standen im Wohnzimmer auf dem Boden. Die Küche sah auch nicht einladend aus. "Solo" deshalb weil Vater in XYZ eine neues Hüftteil bekam. Es ist nicht Neues, dass in einem Einpersonenhaushalt die Wohnung oft nach kurzer Zeit moderat ausgedrückt nicht gerade "nach Hausfrauenart" aussieht

In dem Brief vom Amtsgericht XYZ vom 04.09. wird dann angedacht einen Betreuerwechsel vorzunehmen. Bis zum 12.09 habe ich Gelegenheit zur Stellungsnahme. Folgenden Wortlaut habe ich dann sofort gefaxt:

Sehr geehrte Frau XYZ,

von meiner übereilten, nicht überlegten Zustimmung zum Betreuerwechsel nehme ich wieder Abstand.

Meine "schwierige Erreichbarkeit" und die "gesundheitlichen Gründe" kann ich nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

XYZ

Die Behördenbetreuerin, Frau XYZ, hatte mich nämlich am 24.08 angerufen. Bei diesem Telefonat habe ich naiverweise diesem Wechsel zugestimmt, da mir die Tragweite dieses "Jas" gar nicht so recht bewüsst war.

Ich hoffe nun ein bisschen Licht in die Dunkelheit meiner ersten Schreiben gebracht zu haben und hoffe auf Eure Gedanken dazu.

Polipusatos

Geändert von Imre Holocher (10.09.2018 um 17:20 Uhr)
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Alt 10.09.2018, 18:01   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Vermutlich ist Ihr Argwohn diesbezüglich angefacht worden, als sie Ihn zur Kurzzeitpflege abgeholt haben. Hatte nämlich, bei Alleinstehenden, nicht aussergewöhnlich, wochenlang die Wohnung nicht aufgeräumt und geputzt. Bier- und Weinflaschen standen im Wohnzimmer auf dem Boden. Die Küche sah auch nicht einladend aus. "Solo" deshalb weil Vater in XYZ eine neues Hüftteil bekam. Es ist nicht Neues, dass in einem Einpersonenhaushalt die Wohnung oft nach kurzer Zeit moderat ausgedrückt nicht gerade "nach Hausfr

Sorry aber das ist mir völlig unverständlich.
handelt es sich bei der beschriebenen Wohnung um deine Wohnung oder die deines Vaters?


Wenn du schreibst "Einpersonenhaushalt" gehe ich nicht davon aus, dass ihr zusammenwohnt? Oder doch?



Wenn die Wohnung so aussah wie du beschreibst- wer hat sie eigentlich gesehen und warum das?- dann könnte das u.U. schon kritisch sein.
Die Begründung dass man alleine ist und dass deshalb evtl.? Bier und Weinflaschen wochenlang rumstehen ist eher mal dünn bis sehr mager und ehrlich gesagt auch nicht besonders nachvollziehbar oder verständlich.


Zitat:
Bei diesem Telefonat habe ich naiverweise diesem Wechsel zugestimmt, da mir die Tragweite dieses "Jas" gar nicht so recht bewüsst war.
Nochmal sorry aber wenn mich einer anruft und fragt: stimmen sie einem Betreuerwechsel zu und ich antworte mit Ja dann kann ich schlecht später sagen: ich war mir der Tragweite nicht bewusst.
Betreuerwechsel heisst, und bedeutet wie das Wort schon sagt: ein andere Betreuer.


Weitere Gedanken kann ich dazu nicht hegen, du hast ja auch bereits dem Gericht geantwortet und wirst wohl die Entscheidung abwarten müssen. Dann sieht man weiter.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.09.2018, 00:32   #9
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Beiträge: 6
Standard Betreuerwechsel

Hallo,

in dieser Wohnung wohnen wir beide zusammen. Ich schrieb Einpersonenhaushalt, weil Vater im Krankenhaus lag und icb nun ganz alleine hier war. Wollte von der ständigen Aufgabe meinen Vater zu betreuen mal ausspannen und mich durchhängen lassen. Die Wohnung wurde von den Damen gesehen, die den Vater zur Kurzzeitpflege abgeholt haben.
Während meiner Studienzeit bin ich auch Taxi gefahren und habe solche nicht aufgeräumten Wohnungen öfter gesehen.
Habe Vater in diesem Jahr in 6 Krankenhäuser begleitet. War also auch mental entsprechend erschöpft. Deshalb das unüberlegte Ja. Bin gespannt, wie es nun weitergeht!
Vielen Dank für die Ausführungen zu unserer prekären Lage.
Sobald ich das nächste Schreiben vom Amtsgericht bekommen habe, werden ich es zur Besprechung ins Forum stellen.

Polipusatos
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Alt 26.11.2018, 05:41   #10
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Registriert seit: 04.09.2018
Beiträge: 6
Standard Betreuerwechsel

Hallo, habe zwar noch kein Schreiben bekommen, dass der Betreuerwechsel stattfindet, aber nach meiner Recherche werde ich wohl doch weiter als Betreuer tätig sein. Wenn das Schreiben kommt, werde ich es sofort ohne Verwendung vom Klarnamen dem Forum mitteilen.


Bis dann!
Polipusatos ist offline  
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