Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine SGB Leistungen, schwere Krebserkrankung.... im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe hier einen Fall, in dem ich momentan nicht mehr weiter weiss:
Mein Betreuter ist 57 Jahre alt, ...
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13.09.2018, 10:16 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Keine SGB Leistungen, schwere Krebserkrankung....
Hallo,
ich habe hier einen Fall, in dem ich momentan nicht mehr weiter weiss: Mein Betreuter ist 57 Jahre alt, polnischer Staatsbürger, Vater von 4 Kindern und getrennt lebender Ehemann. 2012 ist er auf Grund eines Arbeitsangebotes eines Audi-Zulieferers nach Deutschland gekommen. Nach dem Auslaufen des Zeitvertrags hat er bei verschiedenen Arbeitgebern in Deutschland gearbeitet, da er meist eine Anstellung bei Zeitarbeitsfirmen bekommen hatte. Im Jahr 2016 wurde bei meinem Betreuten eine schwere Herzerkrankung diagnostiziert, welche seine Arbeitsfähigkeit unmöglich machte. Somit beantragte er Arbeitslosengeld, welches er dann auch erhielt. Anfang 2017 wurde bei ihm ein Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert, welcher dann stationär operativ behandelt wurde. Anschließend erhielt mein Betreuter eine Chemotherapie. Seit dieser Zeit geht es ihm auf Grund der beiden Erkrankungen körperlich und psychisch sehr schlecht. Ihm ist oft sehr schwindelig, fühlt sich sehr schwach und niedergeschlagen. Hinzu kam, dass das Job Center im Dezember 2017 die Leistungen einstellte. Dies bedeutet auch, dass die Beiträge für die Krankenversicherung nicht mehr gezahlt wurden. Daraufhin habe ich bei dem Fachbereich Soziales/Hannover Sozialhilfe für meinen Betreuten gestellt. Diese wurde abgelehnt, da er keinen durchgehenden 5jährigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen kann. Dies ist aber laut Rechtsprechung notwendig, um Anspruch auf Leistungen nach SGB zu haben. Die letzten finanziellen Leistungen hat mein Betreuter im April 2018 erhalten. Einen Umzug nach Polen schließt er für sich aus, da die Bearbeitung eines Antrags auf Sozialhilfe ungefähr ein 3/4 Jahr dauern kann und er in der Zwischenzeit keine Krankenversicherung hätte und somit würde die Chemotherapie für den Zeitraum wegfallen, was lebensbedrohlich für ihn wäre. Zudem würde der Weg von dem potentiellen Wohnort zu dem Ort der Chemotherapie 4 Stunden mit Bus und Bahn dauern. Die Techniker Krankenkasse zahlt momentan nur noch für akute Erkrankungen, wobei die Behandlung seines Krebsleidens dazu gehört. Ich befürchte allerdings, dass die Leistungen bald eingestellt werden, da die Leistungen auf ein Bittschreiben von mir nur noch geduldet sind. Die einzigen Leistungen, die er erhält, sind 220,-€ Pflegegeld, die er privat für seine Pflege einsetzen soll. Zudem geht er noch Pfandflaschen sammeln und erhält von Freunden manchmal etwas zugesteckt. Spenden Anfragen bei der katholischen Kirche wurden mit Hinweis auf den Ausländer Status abgelehnt. Falls ihr Ideen habt, wie man diese Situation etwas entspannen kann, wäre ich dankbar. |
13.09.2018, 18:21 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich würde gerne antworten aber weiss auch noch keinen Rat.
Was ich inhaltlich nicht verstehe: deiner Erzählung nach ist er doch schon länger als 5 Jahre in Deutschland? 2012 bis 2016 = 4 Jahre 2017 Alg und Krankheit= 1 Jahr Leistung bis April 2018 Wohngeld?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
13.09.2018, 18:30 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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War er denn 5 Jahre durchgehend hier und kann es nur nicht nachweisen? Das Einwohnermeldeamt kann den Meldeverlauf einsehen und herausgeben.
Vielleicht gibt es noch Lohnabrechnungen der damaligen Arbeitgeber. Gibt es Versicherungsverläufe von KV und RV? |
13.09.2018, 19:21 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Ich kenne mich nicht aus, aber ich würde hier den roten Faden suchen:
§ 23 SGB XII ->Überbrückungsleistungen für den Zeitraum bis zur Ausreise -> im Einzelfall länger als ein Monat bei besonderer Härte -> besondere Härte = nahtlose Chemotherapie notwendig, bei Ausreise nach Polen nicht sicherzustellen, ggf. auch Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ? |
14.09.2018, 16:31 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Er ist das erste Mal 2012 in Deutschland gewesen, zwischenzeitlich wieder in Polen, dann wieder in Deutschland.
Das Problem dabei ist, dass er große Lücken im Meldestatus hat und durchgehend erst ab 02/2016 nacchweisen kann, dass er in Deutschland gelebt hat. Das Sozialamt verlangt einen Nachweis ohne wesentliche Unterbrechung. Die Überbrückungsleistungen bis zum Zeitpunkt der Ausreise hat er schon im April erhalten. Das waren die letzten SGB Leistungen. EU Rente habe ich auch schon beantragt, diese wurde aber abgelehnt, da er in den letzten 5 Jahren die 36 Monate Pflichtbeiträge nicht gezahlt hat. Die volle Erwerbsminderung wurde festgestellt. Auf die Entscheidung aus der polnischen Rente warten wir noch. @Annegret: im Einzelfall wird länger als ein Monat bei besonderer Härte gezahlt. Wir waren zur Prüfung im Gesundheitsamt, ob er denn "ausreisefähig" ist. Das wurde bejaht. Die hätten auch schon künstlich beatmete Patienten wieder nach Polen geschickt. Geändert von marza (14.09.2018 um 16:52 Uhr) |
02.10.2018, 15:16 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
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Google mal Gesetze zum Thema Freizügigkeit für EU-Bürger. Wenn du Pech hast, bzw. dein Betreuter, muss er zurück in sein Heimatland. Er wird also abgeschoben. Die örtliche Ausländerbehörde kann dir auch Auskunft geben.
Ich hatte einen ählichen Fall: Polnischer Staatsbürger, schwer krank...ABER reisefähig. Musste ich aus dem Pflegeheim mit dem Flixbus nach Polen bringen lassen. Wurde anwaltlich geprüft etc. Dies würde ich unbedingt raten. Viel Erfolg. |
08.10.2018, 15:15 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Danke Dir.
Musste Dein Betreuter ausreisen, da er keine Mittel mehr erhalten hatte und das Heim nicht mehr zahlen konnte? Oder, war das eine behördliche Auflage, welche dann auch irgendwann mit Gewalt umgesetzt wird? |
15.10.2018, 12:48 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.11.2016
Beiträge: 15
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Wäre die Familienversicherung über die getrennt lebende Ehefrau nicht noch eine Option? Dann wäre zumindest die Behandlung sichergestellt.
Geändert von lenyta (15.10.2018 um 13:14 Uhr) |
15.10.2018, 17:15 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Zitat:
Die Ehefrau lebt in Polen. Da weiss ich nicht, ob das eine Möglichkeit sein kann. Zudem ist die meiner Kenntnis nach nicht berufstätig und lebt mit von der Rente ihrer Mutter. |
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