Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoführungsgebühr un U Haft im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Betreuter sitzt in U- Haft in der JVA ein. Ich möchte für ihn ein Girokonto eröffnen. Es fallen Kontoführungskosten ...
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27.09.2018, 12:47 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Kontoführungsgebühr un U Haft
Mein Betreuter sitzt in U- Haft in der JVA ein. Ich möchte für ihn ein Girokonto eröffnen. Es fallen Kontoführungskosten monatlich in Höhe v. ca. 9 € monatlich an. Der ALG II Anspruch besteht während der U- Haft nicht fort. Der Betreute ist mittellos.
Hat jemand einen solchen Fall schon mal gehabt? Wer könnte für die Kostenübernahme in Frage kommen? |
27.09.2018, 12:55 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
M.E. der Betreute
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27.09.2018, 12:56 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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als Rechtsfrage habe ich das nicht eingeschätzt und deshalb verschoben.
wozu überhaupt jetzt ein Konto? Je nach Ausgang der Verhandlung braucht es das vielleicht gar nicht mehr.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
27.09.2018, 15:17 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Es gibt immer noch kostenlose Girokonten, z.B bei der Sparda-Bank.?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.09.2018, 21:54 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Es gibt noch kostenlose Girokonten, aber nur wenn dort regelmäßige Einkommen zu verzeichnen sind - und die müssen bei einigen Banken auch noch recht hoch sein. Also nix für arme Menschen. Ganz gelegentlich gibt es noch Banken, die aus Kulanzgründen für Heimbewohner Gratiskonten anbieten. Aber auch nur dann, wenn es Absprachen mit dem Heimbetreiber gibt (und der z.B. sein Geschäftskonto auch bei der Bank hat). Dritte Möglichkeit: Konten bei Online-Banken, aber die sind auch nix für Betreuungen. Banken sind zum Profitmachen da und haben ihre sozialen Gedanken in letzter Zeit vergessen. Ökonomische Optimierungsdemenz - oder wie man das nennen könnte... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
27.09.2018, 22:02 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Kommt bald frei
Es kann sein, dass die U- Haft unter Auflagen ausgesetzt wird. Ich muss dann wieder AGL II beantragen und dafür braucht der Betreute u. a. auch ein Konto.
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27.09.2018, 22:07 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Dann hat er aber auch wieder ein Einkommen, mit dem er die Kontoführungsgebühren zahlen kann. MfG Imre
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27.09.2018, 22:10 | #8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Du kannst das Konto ja auch kurz vor oder nach der Entlassung eröffnen. Den SGB II-Antrag kannst Du ja trotzdem schon mal fertigmachen und die Bankverbindung dann nachreichen.
Im Übrigen kann man sich die Leistungen vorübergehend auch beim Jobcenter auszahlen lassen. |
03.10.2018, 23:11 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Ja, so mache ich es.
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