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Gründerzuschuss

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Alt 02.06.2008, 23:12   #1
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard Gründerzuschuss

Hallo liebe Forumsmitglieder,

hat jemand Erfahrung mit der Existenzgründung über die Agentur für Arbeit (Gründerzuschuss/Businessplan etc.), insbesondere wenn schon ehrenamtliche Betreuungen geführt werden? Ich würde mich über Tipps und Erfahrungsberichte freuen.

Karla
Karla ist offline  
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Alt 04.06.2008, 10:44   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Karla,

besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund einer Anstellung von über einem Jahr, so kann bei dem Versuch der Freiberuflichkeit dieses ALG I als Überbrückungsgeld gezahlt werden. Macht aber nicht viel aus, da es auf den Anspruch des ALG angerechnet wird. Heißt, solltest du Überbrückungsgeld beziehen und die freiberufliche Tätigkeit drangeben wollen, dann kannst du nicht mehr den Anspruch aus früher noch nicht in Anspruch genommenen ALG Zahlungen verlangen.

Vom AfA wirst du kein Startdarlehn erhalten. Und andere öffentliche Zuschüsse sind zum Teil derart aufwendig zu beantragen, so dass ein stink normales Darlehn bei der Bank wesentlich schneller und unkomplizierter gezahlt wird. In einer Schulung der Agentur für Arbeit hatten wir einen Filialleiter der Commerzbank. Für ein Darlehn unter 20 tsd Euro von EU oder dem jeweiligen Bundesland machen sich die Bänker erst gar nicht die Arbeit. Ob das abhängig ist vom Geldinstitut oder dem Bundesland, kann ich nicht sagen.

Jedenfalls ist mit einer Präsentation der beruflichen Tätigkeit mit einer Bescheinigung des Betreuungsamtes und einer Aufstellung des zu erwartenden Einkommens kaum was zu machen. Die Betreuungsstelle kann bescheinigen, in welcher Zeit die Anerkennung als hauptberufliche Betreuerin und eine ausreichende Zahl an Betreuungen erlangt werden kann. Bei der Aufstellung des erhofften Einkommens sollten eher die Sätze für Unvermögende statt Vermögendes und die für Heimbewohner als für selbständig wohnende veranschlagt werden. Sollten dann doch Betreuungen von Vermögenden und von eigenständig Wohnenden zu erhalten sein, wird es dein Schaden nicht sein und das der Bank auch nicht. Umgekehrt wäre es problematischer.

Und auch bei der zeitlichen Kalkulation von Zuteilungen an Betreuungen sollte eher ein halbes wenn nicht 3/4 Jahr für den Erhalt von min. 11 Betreuungen veranschlagt werden. Und für eine ausreichende Zahl von mehr als 35 Betreuungen werden wohl eher 2 Jahre zu veranschlagen sein.

Viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 04.06.2008, 20:11   #3
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Heinz,

zunächst Danke für die Antwort. Wobei ich noch nicht davon überzeugt bin, dass das nicht ein gangbarer Weg zum Aufbau einer freiberuflichen Existenz als Betreuer ist. Naja, was bleibt einem übrig als kreative Wege zu suchen mit der 11-Betreuungshürde und der längeren Aufbauzeit zurecht zu kommen.
Oder?

Naja, ich werde da nicht so schnell aufgeben, weil ich finde freiberufliche Betreuung sollte nicht vorrangig den Rechtsanwälten überlassen werden. So, vielleicht antwortet mir ja jetzt jemand, wenn ich ein wenig provoziere;-)

Karla
Karla ist offline  
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Alt 04.06.2008, 20:52   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

vor dem Provozieren wäre eine kleine Vorstellung möglicherweise hilfreich. Es gibt da so einen thread ...

Als ehrenamtlicher Betreuer bin ich mit den Feinheiten nicht so vertraut, aber Du kannst wohl schon bei der ersten Betreuung mitteilen, dass Du es berufsmäßig ausführen möchtest. Dann kannst Du auch gemäß Deiner Qualifikation abrechnen und mußt nicht über die Pauschale gehen.

Schon mal vorab einen Willkommensgruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 04.06.2008, 23:42   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Karla Beitrag anzeigen
Hallo Heinz,

zunächst Danke für die Antwort. Wobei ich noch nicht davon überzeugt bin, dass das nicht ein gangbarer Weg zum Aufbau einer freiberuflichen Existenz als Betreuer ist. Naja, was bleibt einem übrig als kreative Wege zu suchen mit der 11-Betreuungshürde und der längeren Aufbauzeit zurecht zu kommen.
Oder?

Naja, ich werde da nicht so schnell aufgeben, weil ich finde freiberufliche Betreuung sollte nicht vorrangig den Rechtsanwälten überlassen werden. So, vielleicht antwortet mir ja jetzt jemand, wenn ich ein wenig provoziere;-)

Karla
Hallo Karla, herzlich willkommen,

kleine Anmerkung:

wie kohlenklau schon angedeutet hat, ist dies mit den mindestens 11 Betreuungen zwar ein Richtwert, aber nicht zwingend; ggf. kannst Du schon mit der ersten Betreuung zur Berufsbetreuerin bestellt werden.
Zudem sind Betreuungen auch nebenberuflich möglich.

Im Ratgeber für Betreuungsrecht (Zimmermann, 7. Aufl. 2006) ist auf Seite 52 zu lesen:
Es gibt keine allgemein verbindliche Anerkennung als Berufsbetreuer...

Persönliche Anmerkung: Ob dies o.k. ist, steht auf einem anderen Blatt...
mfg

Geändert von carlos (04.06.2008 um 23:45 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 05.06.2008, 07:56   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Karla,

Zitat:
wie kohlenklau schon angedeutet hat, ist dies mit den mindestens 11 Betreuungen zwar ein Richtwert, aber nicht zwingend; ggf. kannst Du schon mit der ersten Betreuung zur Berufsbetreuerin bestellt werden.
Du kannst schon mit der ersten Betreuung abrechnen, wenn Du beabsichtigst mehr als 10 Betreuungen zu führen. Das habe ich auch so gemacht.

Ich musste damals eine recht kurze Zeit (glaube es waren 4 Wochen) nach einem befristeten Vertrag zum Arbeitsamt und habe direkt gesagt, dass ich mich selbstständig machen möchte. Daraufhin durfte ich zu einem mehrwöchigen Existenzgründerseminar, wo ich ein Konzept erstellt habe.

Die Berufsbetreuung war für mich gar kein Thema, mein Konzept war eigentlich auf eine andere Sache abgestellt. Ich hatte es fast fertig, als die Einladung von der Betreuungsbehörde kam, wo ich mich ein 1/2 Jahr vorher mal beworben hatte. Das hatte ich schon fast vergessen. *g* Ich wurde genommen und habe das Konzept umgestellt, wobei in dem Seminar niemand so recht wußte was Berufsbetreuung eigentlich ist. Vor meinem ersten Fall habe ich eine Exitenzgründerdarlehn für 6 Monate beantragt, mein Konzept vorgelegt und von der IHK (die sich eigentlich auch nicht so recht zuständig fühlte) absegnen lassen. Das ging alles ganz unproblematisch. Bis die erste Abrechnung vergütet wurde, habe ich Luft gehabt. Das ist nun schon einige Jahre her, ich weiß nicht wie das heutzutage gehandhabt wird.

Jedenfalls wollte ich eigentlich meine ursprüngliche Idee (ambulanter Dienst im sozialen Bereich) mit der Berufsbetreuung zusammen machen, habe dann aber sehr schnell meine Fälle bekommen und hatte gar keine Zeit mehr für die anderen Pläne.
Tina L. ist offline  
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Alt 05.06.2008, 18:57   #7
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Ich glaube, die Amtsgerichte handeln unterschiedlich bezüglich der Anerkennung von Berufsbetreuertätigkeit. Ich habe schon einige ehrenamtliche Betreuungen, so dass der Weg zur Berufsmäßigkeit nicht mehr so weit ist.

Trotzdem denke ich, dass es sinnvoll ist Förderungsmöglichkeiten zur Existenzgründung zu nutzen, um Zeit zu haben Wissen zu vertiefen und Betreuungen vernünftig zu führen. Außerdem kann man dann quasi an sich selbst sozialrechtliche Kenntnisse testen:-)

Liebe Tina, danke für die ausführliche Beschreibung deines Weges zur Berufsbetreuung. Auch wenn es 2006 einige Gesetzesänderung gab, ist der Ablauf so weit ich weiß ähnlich. Wenn ich weiter bin, werde ich berichten.

Karla
Karla ist offline  
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Alt 06.06.2008, 07:06   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Karla,

damals war es so, dass ich die Tätigkeit VOR dem Antrag auf diese Förderung nicht aufnehmen durfte. Ich weiß nicht wie es ist, wenn Du das ehrenamtlich machst. Ich habe in dem Existenzgründerseminar vorab einige nützliche Tipps bekommen, aber ich war auch irgendwo nicht so ganz richtig, als klar war, dass ich Berufsbetreuerin werde. Ich brauchte z.B. keine Standortanalyse, mir Gedanken machen wie ich nun an die Kunden komme, wie es andere hatten. Irgendwie war das Konzept (auf 5 Jahre abgestellt) relativ schnell fertig und ich habe es auch vor einem (Fach) Publikum vorgestellt, die nichts daran auszusetzen hatten.

Zitat:
Ich glaube, die Amtsgerichte handeln unterschiedlich bezüglich der Anerkennung von Berufsbetreuertätigkeit
Hier haben es alle 3 Gerichte gleich gehalten. Es wurde in der Bestellung "Berufsbetreuung" eingetragen, darauf musste ich achten und dann konnte ich abrechnen. Ich habe mal einen paar Klienten von einer Frau übernommen, diese hatte innerhalb ganz kurzer Zeit 11 Betreuungen übernommen und war nervlich am Boden. Sie hatte aufgegeben, befand sich selber in psychologischer Behandlung. Das war schlimm mitanzusehen und ihr wurde am Ende noch mit Bußgeldern gedroht, weil sie keinen blassen Schimmer hatte wie man nun für diese 11 Leute die Rechnungsbelegung macht. Damals hatte ich mich mit den Rechtspflegern geeinigt, dass ich die mache und habe das auch vergütet bekommen. Wenn sie gewusst hätte, dass es auch anders geht, dann wäre es vielleicht nie soweit gekommen..

Ja, es wäre schön, wenn Du mal weiter berichten könntest. Wünsche Dir viel Glück auf Deinem Weg!

Geändert von Tina L. (06.06.2008 um 07:08 Uhr)
Tina L. ist offline  
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Alt 06.06.2008, 18:00   #9
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo Tina,

zum Testen, ob einem Betreuung wirklich liegt, finde ich Ehrenamtlichkeit gar nicht so schlecht. Ich glaube nicht, dass dies schädlich ist, da es ja keine unternehmerische Tätigkeit ist, die beim Finanzamt angemeldet worden ist. Das hoffe ich jedenfalls sehr. Die Aufnahme berufsmäßiger Betreuung vor Antragstellung würde eine Gründungsförderung sicherlich ausschließen. Das ist allerdings meine persönliche Einschätzung, ob die so stimmt???

Grüße

Karla
Karla ist offline  
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Stichworte
beginn der betreuung, gründerzuschuß, selbständigkeit


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