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Zum Totlachen- Datenschutz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zum Totlachen- Datenschutz im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich will euch das nicht vorenthalten obwohl ich mich inzwischen wundere dass das in anderen Bezirken kein Thema zu sein ...


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Alt 11.10.2018, 20:36   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard Zum Totlachen- Datenschutz

Ich will euch das nicht vorenthalten obwohl ich mich inzwischen wundere dass das in anderen Bezirken kein Thema zu sein scheint.
Seit 2013 bin ich beim Vermieter als Zuständige gemeldet, bekomme auch immer de Abrechnungen ordungsgemäss in mein Büro.
Dieses Jahr nicht, Sozialamt fragt, ich wundere mich und frage nach warum nix kommt.
Langes sinnloses Hin und Her. Ich bin im ganzen System urpötzlich nicht mehr auffindbar. Früher könne ich auch keine Post gehabt haben- obwohl die direkt vor meiner Nase liegt. Lösungsvorschlag des Mitarbeiters, ich bekomme alles sofort wenn ich dort persönlich vorstellig werde, O Ton: unter Vorlage aller Ausweise(!) .
Ich musste wirklich schwer an mich halten um nicht zu fragen ob er noch alle Latten am Zaun hat und ob der Vermieter/ Stadt jezt die Post persönlich zu den Leuten trägt denn sonst.... könnte ja jeder kommen/sagen......Ein Name am Brefkasten ist sicher auch datenschutzrechtlich bedenklich

Ich hab die Zeit gestoppt, das Telefonat mit einem Ergebnis hat geschlagene 17 Minuten gedauert!

Klappt das in anderen Städten wirklich weiterhin reibungsfrei?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.10.2018, 08:38   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Klappt das in anderen Städten wirklich weiterhin reibungsfrei?

Bis jetzt keinerlei Probleme. Und ich hoffe das bleibt so
Das ist ja wirklich unglaublich...
Aiwala ist offline  
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Alt 12.10.2018, 12:00   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard

Im Wesentliche klappt es - man kennt sich ja.


Jedesmal schallend loslachen möchte ich, wenn ich auf meine Rückrufbitte hin im Servicecenter der Stadt gefragt werde



"Sind Sie einverstanden, wenn wir Ihre Daten zum Zwecke eines Rückrufs an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten? Sie können diese Zustimmung später auch widerrufen"


Jetzt wo Sie es sagen! Ich habs mir überlegt. Ich brauche doch keinen Rückruf um die fehlende Leistungsbewilligung zu klären ...
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 12.10.2018, 18:29   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

solche Blüten der DSGVO kommen bei mir auch gelegentlich vor.
Üblicherweise frage ich dann, ob bzw. wann der Hausjurist zuletzt beim Alkohol- bzw. Drogentest gewesen ist und empfehle ihn erst mal dort hinzubeordern. Die häufigste Reaktion ist ein gemeinsames Lachen. Die SachbearbeiterInnen fühlen sich dann durchaus verstanden und nicht mehr so allein in der Datenschutzorgie, und der Rest funktioniert dann auch wieder

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.10.2018, 09:43   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die SachbearbeiterInnen fühlen sich dann durchaus verstanden und nicht mehr so allein in der Datenschutzorgie, und der Rest funktioniert dann auch wieder
Das erleben wir hier leider völlig anders.

Die Mitarbeiter "verstecken" sich regelrecht und sehr gerne hinter den "Anweisungen" von oben. Mit dem Satz kann man letztendlich ja auch nie viel falsch machen. Der hat was!


An den Hausjuristen scheint es auch nicht immer zu liegen wenn du dir jetzt mal das Beispiel aus Wien anschaust- da hat ne Wohnungsbaugesellschaft unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der das geprüft hat ein Verfahren verloren und 220 00 (!kein Schreibfehler!) Namensschilder der Bewohner mussten entfernt und durch die Apt. Nummern ersetzt werden.

Tolle Wurstwenn du jemanden demnächst zu dir einladen willst dann stelle dich als Apt.123 vor. Besonders viel Freude kommt da dann für die Post auf die Herrn Meier jetzt wirklich einfach nicht mehr finden kann. Zumindest so lange nicht bis du allen Leuten einschärfen konntest dir keine namentliche Post mehr zu schicken
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.10.2018, 12:00   #6
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
An den Hausjuristen scheint es auch nicht immer zu liegen wenn du dir jetzt mal das Beispiel aus Wien anschaust- da hat ne Wohnungsbaugesellschaft unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der das geprüft hat ein Verfahren verloren und 220 00 (!kein Schreibfehler!) Namensschilder der Bewohner mussten entfernt und durch die Apt. Nummern ersetzt werden.
Da ist schon ein Schreibfehler, es fehlt eine Null. Es geht um 220.000 Wohnungen.

Bisher hatte die städtische Wohnungsgesellschaft an allen Klingelschildern Namen angebracht, ohne dass die Bewohner gefragt wurden. Das "verlorene Verfahren" bestand darin, dass die Datenschutz-Abteilung der Stadt – also schon eher "der Hausjurist" – diese Vorgehensweise als unzulässig eingeschätzt hat.

Dabei ist es keineswegs verboten, dass Namen auf den Klingelschildern stehen, aber der Vermieter darf die Namen nur mit Zustimmung der Bewohner anbringen.

Für die Wohnungsgesellschaft ist es in dieser Situation anscheinend einfacher, sämtliche Klingelschilder auszutauschen, als alle Mieter einzeln um Zustimmung zu bitten.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Tolle Wurstwenn du jemanden demnächst zu dir einladen willst dann stelle dich als Apt.123 vor. Besonders viel Freude kommt da dann für die Post auf die Herrn Meier jetzt wirklich einfach nicht mehr finden kann. Zumindest so lange nicht bis du allen Leuten einschärfen konntest dir keine namentliche Post mehr zu schicken
Die einfachste Lösung dürfte vermutlich sein, wenn du selbst wieder deinen Namen auf das Klingelschild schreibst:

Zitat:
Jede Mieterin und jeder Mieter im Gemeindebau kann [...] sich ein Pickerl oder ein kleines Kärtchen nehmen und die Nummer mit dem Familiennamen oder einem anderen Erkennungszeichen bekleben. Seitens Wiener Wohnen dürfen wir das aber nicht mehr.
Andererseits ist es in vielen Ländern absolut üblich, dass gerade bei größeren Wohnanlagen in Städten keine Namen an den Türschildern stehen, sondern nur Wohnungsnummern. Da gibst du halt in deiner Adresse nicht nur die Hausnummer an, sondern auch noch die Wohnungsnummer. Wenn man es gewohnt ist, funktioniert auch das ohne Weiteres.
FFB ist offline  
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Alt 13.10.2018, 12:31   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Also, ich finde ehrlich gesagt nicht alles albern.
Was spricht dagegen, meiner neuen Bekanntschaft meinen Namen zu nennen und bei einer Einladung due Adresse plus Wohnungsnummer?

Ich wurde schonmal von jemandem terrorisiert, der wusste, in welcher Gegend ich wohn, aber nicht in welcher Straße. Der hat tatsächlich alle Klingelschilder kontrolliert, bis er mich gefunden hatte. Ich finde so eine Wohnungsnummerregelung ziemlich vorteilhaft. Und wen es was angeht, dem teile ich die Wohnungsnummer dann mit.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 13.10.2018, 18:26   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Und wen es was angeht, dem teile ich die Wohnungsnummer dann mit.
Dazu kommst du doch gar nicht erst.
Was ist z.B. wenn die Stadt dich wegen der Fehlbelegungsangabe anschreibt? Die kennen deinen Namen aber keine "Nummer". Du wirst nicht gefunden, der Brief geht zurück und das Verfahren läuft weiter ohne dass du es überhaupt mitkriegst.


Zitat:
Da ist schon ein Schreibfehler, es fehlt eine Null
Das war der Schock.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 18.10.2018, 20:02   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.03.2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 10
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.... könnte ja jeder kommen/sagen......Ein Name am Brefkasten ist sicher auch datenschutzrechtlich bedenklich

Ich hab die Zeit gestoppt, das Telefonat mit einem Ergebnis hat

Klappt das in anderen Städten wirklich weiterhin reibungsfrei?[/QUOTE]



Also bei mir gab es noch keinerlei Probleme.
Übrigens die Diskussion wegen der Namensschilder an den Klingeltafeln war ja heute bereits in der Presse. Sogar International wird darüber diskutiert. Bald ist man wirklich nur noch eine Nummer.
Zwerg ist offline  
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Alt 23.10.2018, 19:51   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Apropos DSGVO in Arztpraxen...

Neulich eine Durchsage im Wartezimmer:

"Sehr geehrte Damen und Herren.
Aufgrund der DSGVO dürfen wir sie nicht mehr mit Namen aufrufen. Daher wird der Herr mit der Erektionsstörung gebeten zu kommen. Er ist als nächstes dran..."

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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