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Keine Übergabe erfolgt

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Alt 26.07.2005, 23:51   #1
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Beiträge: 2,294
Standard Keine Übergabe erfolgt

Hallo,

ein neuer Fall bereitet mir etwas Kopfzerbrechen, denn der vorherige Betreuer (Schwager) hat mir keinerlei Unterlagen übergeben. Auf Anschreiben reagiert er nicht. Vom Amtsgericht bekam er während seiner Amtszeit schon ein Bußgeld über 250 €.
Er hat in seiner Amtszeit keinerlei Anträge gestellt, meine Betreute hat es im ersten Halbjahr irgendwie geschafft ALG II zu beantragen, kaum hatte ich den Fall Ende Juni übernommen haperte es schon mit dem Antrag ab 01.07., um den ich mich noch am gleichen Tag per Fax gekümmert habe, damit sie weiterhin Geld bekommt. Es gibt keinerlei Befreiungen, um Forderungen wurde sich nicht gekümmert. Meine Betreute kann mir nichts dazu sagen.

Am Rande erfuhr ich noch, dass das Geld auf das Konto der Schwester gezahlt wurde und die immer einen Batzen für sich behielt. [boese] Also habe ich noch schnell ein eigenes Konto eröffnet und beim Job Center das neue Konto angegeben.(die Schwester soll seitdem sehr, sehr böse auf mich sein)

Ich habe dem Amtsgericht mitgeteilt, dass mir keinerlei Unterlagen übergeben wurden, der Richter bat mich das schriftlich mitzuteilen, damit ich abgesichert bin. Meine Frage ist was ich tun kann gegen diese Untätigkeit, bzw. mit welchen rechtlichen Schritten ich vorgehen kann. Ich habe noch keinen Überblick bzgl. dem Schaden, kann diesen nicht beziffern und erst einmal wäre es wichtig an die Unterlagen zu kommen.

Viele Grüße

Tina
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Alt 29.07.2005, 00:36   #2
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Haaaaallooooo!!! :lol:

Weiß niemand eine Antwort auf meine Frage? Kann ich mir gar nicht vorstellen :roll: Zum Rechtsanwalt und auf Herausgabe drängen? Das Amtsgericht hat damit nichts mehr zu tun, oder? Von dort gab es schon ein Bußgeld für den vorherigen Betreuer i.H.v. 250,00 €, da er kein Bericht eingereicht hatte.

Viele Grüße

Tina
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Alt 29.07.2005, 10:19   #3
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Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 9
Standard Keine Übergabe erfolgt

Hallo Tina L.

grundsätzlich gilt: der Status, den Sie bei Betreuungsübernahme vorfinden, ist der, für den Sie verantwortlich sind. Verfehlungen Ihres Vorgängers können Ihnen nicht zur Last gelegt werden.

Um prüfen zu können, ob rechtliche Schritte gegen diesen Vorgänger einzuleiten sind, wäre wichtig zu wissen, welche Unterlagen fehlen. Hierzu könnte eine Einsichtnahme in die Akte des Vormundschaftsgerichtes hilfreich sein, zu der Sie als rechtliche Betreuerin berechtigt sind. Hat der Vorgänger ein Vermögensverzeichnis erstellt, befindet sich dieses in der Akte und kann wertvolle Anhaltspunkte für die weitere Recherche liefern.
Verschiedene Unterlagen kann man auch in Zweitschrift besorgen, wie z.B. Kontoauszüge, Rentenbescheide, Schwerbehindertenausweise etc.

Sofern der Verdacht besteht, dass die Schwester sich an dem Einkommen Ihrer Betreuten bereichert hat, wäre vielleicht noch zu prüfen, inwieweit Sie Regressansprüche gegen diese Schwester stellen. Das ist unter Verwandten aber oft schwierig, weil es das Verhältnis belastet und muss gut abgewogen werden. Wenn es sich also um eine relativ kleine Summe handelt und die Beweislage schwierig ist, empfiehlt sich vielleicht der Gedanke: "Weg mit Schaden".

Die Einrichtung eines eigenen Kontos war unbedingt der erste Schritt in die richtige Richtung, da kann man den Zorn der Schwester getrost ertragen. In jedem Fall empfehle ich eine Beratung durch den zuständigen Rechtspfleger bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Der/die kennt die Besonderheiten des Einzelfalls am besten und kann sicher eher helfen, als solch eine "Ferndiagnose".

Viel Glück bei der weiteren Betreuungsarbeit! Erledigen Sie diese ehrenamtlich oder beruflich?

Gruß, Andrea van Staa, Betreuungsstelle Oberhausen
Betr.stelle Oberhausen ist offline  
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Alt 30.07.2005, 01:12   #4
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ich hatte die Akten zu Einsicht vom Amtsgericht mitbekommen und alles durchgeschaut. Meine Betreute wird seit 1994 betreut, anfangs war eine sehr engagierte Rechtsanwältin tätig, sie hat aber irgendwann alles niedergelegt. Dann kam die Schwester zum Einsatz, mit ihr ging das nicht lange gut. Danach war die Betreuungsbehörde tätig und dann der Schwager, mit dem das erst recht nicht klappte. Von ihm ist rein gar nichts in der Akte, ich habe lediglich den Beschluss gefunden und Anschreiben des Amtsgerichts, mit Bitte um Bericherstattung und schließlich Festsetzung eines Bußgeldes.

Beide hatten nie die Vermögenssorge (aber die Rechts-/Behördenangelegenheiten) und das wird seinen Grund haben. Als ich das mit dem Konto erfuhr war der erste Weg die Erweiterung zu beantragen, das ging sehr schnell und dann bin ich zur Bank. Das Job Center hat so lange auf die neue Konto Nr. gewartet. Ich hatte die Schwester schriftlich aufgefordert das Geld für Juli, was sie noch erhalten hatte, bei der Kasse des KH einzuzahlen und sich das quittieren zu lassen. Sie hat 50 Euro zu wenig eingezahlt. Meine Betreute erklärte, dass sie sich das "gepumpt" hätte.

Sie hat in den letzten Jahren die meiste Zeit in der Klinik verbracht, hätte dann weniger Geld bekommen, aber niemand hat das angegeben. Also ist immer schön der ganze Satz auf das Konto der Schwester gezahlt worden und meiner Betreuten wurden mal Zigaretten oder eine Pack. Kaffee gebracht, wenn die Schwester überhaupt kam.

Ich habe nun nochmals eine Frist bis zur nächsten Woche gesetzt, mit der Rechtpflegerin ist der Gang zum Rechtsanwalt abgesprochen. Das dauert natürlich alles ewig lange. Es fehlen alle Unterlagen, meine Betreute weiß noch nicht einmal wie der Vermieter heißt, sie befindet sich seit einigen Wochen in der Psychiatrie. Über das Job Center konnte ich einiges in Erfahrung bringen.

Zur Frage..ich bin seit einigen Jahren Berufsbetreuerin. Klar gewöhnt man sich an vieles, aber manchmal kommt einem schon noch die Galle hoch.

Nochmals vielen Dank und herzliche Grüße

Tina
Tina L. ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreuerwechsel, bußgeld, übergabe einer betreuung

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