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Auslandseinsatz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auslandseinsatz im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin Einer meiner Betreuten (paranoide Schizophrenie, keine Krankheitseinsicht, Medis abgesetzt, Arbeit gekündigt, aus allen Kontakten gegangen, ALG ist beantragt, aber ...


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Alt 25.10.2018, 22:02   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard Auslandseinsatz

Moin
Einer meiner Betreuten (paranoide Schizophrenie, keine Krankheitseinsicht, Medis abgesetzt, Arbeit gekündigt, aus allen Kontakten gegangen, ALG ist beantragt, aber noch nicht bewilligt, Anspruch jetzt mangels Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt fraglich) hat sich in die USA abgesetzt und wurde dort hochgradig verwirrt von der Straße gekratzt und in einem Krankenhaus eingeliefert. Bis zum Abtauchen nicht verrückt genug für eine Einweisung.

Neben den 7 Stunden Zeitversatz zu meinen Bürozeiten ist Kommunikation echt ein Problem. Wenn ich bedenke, dass ich Englisch in der 12. abgewählt habe, war das Gespräch mit dem Arzt ganz OK, Behandlungsplanung sieht aber anders aus.
Die nächsten Schritte sind jetzt, Arztberichte senden, vielleicht den Arzt hier beknien, dort selbst mal anzurufen und Kontakt zum Konsulat aufnehmen.
Danach ist erstmal Nebel - Sichtweite deutlich unter 50 Meter.

Welche Befugnisse habe ich mit meinem deutschen Amtsgericht in den USA? Könnte ich ggf. gegen den Willen des Betroffenen eine Rückführung nach Deutschland durchsetzen? WIE könnte so eine Rückführung aussehen?
Wunschvorstellung ist natürlich, er berappelt sich, ich buche den Flug und seine Eltern holen ihn vom Flugplatz ab.
Realität ist im Moment, dass er Ende November aus dem Krankenhaus entlassen wird - im Zweifelsfall in ein Obdachlosenasyl.

Any suggestion?
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K.Wagner ist offline  
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Alt 26.10.2018, 08:18   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Welche Befugnisse habe ich mit meinem deutschen Amtsgericht in den USA?

Schau mal hier nach:
Internationales Betreuungsrecht » Zusammenfassung der internationalen Länderumfrage zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht


Zitat:
Könnte ich ggf. gegen den Willen des Betroffenen eine Rückführung nach Deutschland durchsetzen?
Wohl eher nicht- vor allem wegen der Kosten.

Ich hatte sowas mal in Spanien, der Betroffenen konnte soweit bearbeitet werden dass er nach der Entlassung aus dem KH in ein Hotel ging bis ne Flugbuchung zu Stande kommen konnte. Gezahlt haben das alles insgesamt die Familie und die Freunde, die Hotelbuchung und Flug nach dem KH habe ich von hier aus geregelt und wir haben morgens und abends zusammen telefoniert. (Was bei dir wegen der Zeitverschiebung auch eher problematisch wird)



Wenn die Entlassung Ende November ansteht dann hast du evtl. eine gute Chance dass die hoffentlich verabreichten Medis Wirkung zeigen, dass seinen Wahnsinn bis dahin einsehen kann und derjenige zumindest etwas mitarbeitet und sich auf den Rückflug einlässt.

Allerdings wird er dafür u.U. bzw. sicherheitshalber eine ärztliche Bescheinigung brauchen flugtauglich zu sein. Nicht dass er am Gate stehenbleibt mit seinem Ticket


Am besten wäre jemand der halbwegs Einfluss auf ihn hat holt ihn dort ab.
Auf Mitarbeit von Behörden, Konsulat usw. wirst du eher nicht setzen können sondern froh sein wenn bestenfalls Geld (für den Rückflug) vorgestreckt wird falls es nicht anders geht.


Um diesen Fall bist zu wahrlich nicht zu beneiden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.10.2018, 10:06   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Hallo, als Betreuer hat man mit dem Ausland oft Probleme, insbes wenn sie wie die USA dem Haager Übereinkommen über den Erwachsenenschutz nicht beigetreten sind.

Wenn der Betreute dort allerdings freiheitsentziehend untergebracht (oder unter dortige Vormundschaft - Guardianship gestellt wurde), hätte nach dem Wiener Abkommen über konsularische Beziehungen (Art. 36/37) das deutsche Generalkonsulat verständigt werden müssen (USA und D sind beide in letzterem Abkommen). Ich würde selbst versuchen, das Konsulat zu erreichen (geht auch via Auswärtiges Amt Berlin). Die müssen sich um deutsche Staatsbürger im Ausland kümmern und notfalls auch einen Rücktransport organisieren (§ 5 Konsulargesetz). Aber Achtung: sind Beamte.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (26.10.2018 um 10:36 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 26.10.2018, 21:13   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 684
Standard

Moin,


ich hatte mal ein Fall in meinen früheren Zeiten in der Psychiatrie. Die Dame kam aus China, war allerdings minderjährig.


Wir konnten allen beteiligten Institutionen klar machen, dass ein Rückflug nach China kostengünstiger ist, als alle zukünftigen Sozialleistungen. Die Krankenkasse hat dann ein Rückflug mit Arztbegleitung gezahlt.


Viellecht eine Möglichkeit?


Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 03.11.2018, 17:08   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Mir ist mal eine Betreute ohne Ankündigung ins europäische Ausland verzogen.
Ich habe sie zuerst von der Polizei suchen lassen, weil ich gar keine Ahnung hatte, wo sie abgeblieben war.
Als die neue Adresse fest stand, habe ich dies dem Betreuungsgericht gemeldet und die Betreuung wurde aufgehoben.
Parallel habe ich bei der Gemeindeverwaltung im neuen Wohnort eine neue Betreuung angeregt.

Ich habe auch versucht etwas über die Botschaft zu erreichen, die waren aber mehr als desinteressiert.

Danach habe ich nie wieder was von der Dame gehört...
Marsupilami ist offline  
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Alt 12.11.2018, 13:37   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Wenn alles gut läuft, kommt er morgen zurück nach Deutschland.
Das KH hatte ihn in einem Wohnprojekt geparkt, die dortige Sozialarbeiterin hatte vermittelt und sorgt jetzt für die Fahrt zum airport, das Ticket habe ich hier gebucht.
Klappt alles nur, weil er halbwegs behandelt und einsichtig ist und selbst zurück möchte.

Drückt uns mal die Daumen ...
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K.Wagner ist offline  
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