Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreute aus gemeinsamem Haushalt ausgezogen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute aus gemeinsamem Haushalt ausgezogen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe KollegInnen, ich stehe vor folgender Frage (vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch...): Meine Betreute hat zusammen mit ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 11.11.2018, 10:44   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard Betreute aus gemeinsamem Haushalt ausgezogen

Liebe KollegInnen,


ich stehe vor folgender Frage (vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch...):


Meine Betreute hat zusammen mit Ihrem Mann eine Wohnung gemietet, hier wohnten die beiden bis kürzlich zusammen mit ihrem Kind.
Nun wurde das Kind in Obhut genommen und meine B. hat sich entschieden mit dem Sohn in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu ziehen. Der einzige Wohnsitz wurde umgemeldet, die Leistungen bei Jobcenter für Frau und Kind wurden eingestellt (KDU werden aber erstmal für 6 Monate weiter bezahlt), da andere Kostenträger zuständig sind.
Der Ehemann wohnt weiter in der "Familienwohnung", und nun muss ab 01.01.19 beim Jobcenter diesbezüglich ein Weiterbewillligungsantrag gestellt werden.
Meiner Meinung nach ist hierfür den Ehemann zuständig, der ja nun allein dort wohnt.
Ist es von rechtlicher Bedeutung, dass meine Betreute per Vertrag noch Mitmieterin ist und ergibt sich daraus für mich, dass ich nun weiter dafür sorgen muss, dass die Wohnung durchs Jobcenter finanziert wird?


Danke für Eure Tipps!


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2018, 11:30   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Deine Betreute ist weiterhin Mitmieterin und haftet gesamtschuldnerisch aus dem Mietvertrag. Der Vermiter kann sie allerdings per schriftlicher Vereinbarung aus dem Mietverhältnis entlassen. So lange bist Du verpflichtet, dich darum zu kümmern, dass die Miete vom Jobcenter bezahlt wird.
Michael77 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2018, 11:52   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Hallo Michael77,
genau das dachte ich auch.
Da aber meine Klientin aus der BG ausgeschieden ist und nun nur noch der Ehemann ALG II - Leistungsempfänger ist, bin ich hier nicht mehr verfahrensbeteiligt. Für die Betreute zahlt nun der Landschaftsverband, auch die Kosten der Unterkunft (das Mutter-Kind-Heim).
Beim Jobcenter hatte ich schon mitgeteilt, dass im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme vorgesehen ist, dass nach Stabilisierung der Situation vorgesehen ist, dass Mutter und Kind wochenends zum Vater fahren, damit der Kontakt zum Vater/Ehemann nicht abbricht.
Somit sei nach meiner Meinung die Angemessenheit der Wohnung weiterhin gegeben.
Natürlich werde ich das Jobcenter auf dem Laufenden halten, wenn klar ist, ob und wann diese Besuche stattfinden können.
Aber auch im Besuchsfall ist die Betreute nicht auf ALG II angewiesen, da sie ihr Haushaltsgeld ja vom Landschaftsverband.

Die Frage ist, ob sie nun wirklich aus dem Mietvertrag ausscheiden muss, hier müsste der Vermieter ja zustimmen, dass der Vertrag auf den Ehemann übertragen wird.

Das ist verzwickt...
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2018, 12:27   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Für die Betreute zahlt nun der Landschaftsverband, auch die Kosten der Unterkunft (das Mutter-Kind-Heim).
Dort solltest du auch die weiteren Kosten für die Mietwohnug geltend machen.
Wenn du das z.B. analog zu einer Heimaufnahme siehst klingt es nicht mehr so ungewöhnlich, da werden ja auch die Mietkosten bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter übernommen.
Auch die Besuchsregeln sprechen für den Erhalt der Wohnung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2018, 15:56   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

ich sehe das so, wie Michaela: So lange die Betreute noch im Mietvertrag mit drin ist, ist auch der Landschaftsverband in der Pflicht.
Danach muss der (Ehe-?)Mann sich darum kümmern, dass die Wohnung auch weiterhin übernommen wird, da die Trennung vorübergehend ist und auch Platz für Frau & Kind bei Besuchen vorhanden sein muss.
Mit dem Sozialamt habe ich so etwas auch schon mal durchbekommen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2018, 17:22   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
ich sehe das so, wie Michaela: So lange die Betreute noch im Mietvertrag mit drin ist, ist auch der Landschaftsverband in der Pflicht.
Danach muss der (Ehe-?)Mann sich darum kümmern, dass die Wohnung auch weiterhin übernommen wird, da die Trennung vorübergehend ist und auch Platz für Frau & Kind bei Besuchen vorhanden sein muss.
Ne, so hatte ich das nicht gesehen.
Ich hatte verstanden:
Mietvertrag läuft auf Mann und Frau.
Frau (und Kind) sind für einen bestimmten Zeitraum da weg aber das mit der Motivation einer Rückkehr, ähnlich wie ein KH Aufenthalt, ne REHA, Mutter Kind- Kur.

Ich sehe weder einen Grund zur Kündigung, auch nicht zur Mietvertragsänderung.

Ich sehe es so, dass die Betreuerin sich darum kümmern müsste dass die Wohnung für Frau und Kind erhalten bleibt und dass der Landschaftsverband jetzt doppelt zahlen muss.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39