Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute aus gemeinsamem Haushalt ausgezogen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe KollegInnen,
ich stehe vor folgender Frage (vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch...):
Meine Betreute hat zusammen mit ...
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11.11.2018, 10:44 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Betreute aus gemeinsamem Haushalt ausgezogen
Liebe KollegInnen,
ich stehe vor folgender Frage (vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch...): Meine Betreute hat zusammen mit Ihrem Mann eine Wohnung gemietet, hier wohnten die beiden bis kürzlich zusammen mit ihrem Kind. Nun wurde das Kind in Obhut genommen und meine B. hat sich entschieden mit dem Sohn in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu ziehen. Der einzige Wohnsitz wurde umgemeldet, die Leistungen bei Jobcenter für Frau und Kind wurden eingestellt (KDU werden aber erstmal für 6 Monate weiter bezahlt), da andere Kostenträger zuständig sind. Der Ehemann wohnt weiter in der "Familienwohnung", und nun muss ab 01.01.19 beim Jobcenter diesbezüglich ein Weiterbewillligungsantrag gestellt werden. Meiner Meinung nach ist hierfür den Ehemann zuständig, der ja nun allein dort wohnt. Ist es von rechtlicher Bedeutung, dass meine Betreute per Vertrag noch Mitmieterin ist und ergibt sich daraus für mich, dass ich nun weiter dafür sorgen muss, dass die Wohnung durchs Jobcenter finanziert wird? Danke für Eure Tipps! Marsupilami |
11.11.2018, 11:30 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Deine Betreute ist weiterhin Mitmieterin und haftet gesamtschuldnerisch aus dem Mietvertrag. Der Vermiter kann sie allerdings per schriftlicher Vereinbarung aus dem Mietverhältnis entlassen. So lange bist Du verpflichtet, dich darum zu kümmern, dass die Miete vom Jobcenter bezahlt wird.
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11.11.2018, 11:52 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Hallo Michael77,
genau das dachte ich auch. Da aber meine Klientin aus der BG ausgeschieden ist und nun nur noch der Ehemann ALG II - Leistungsempfänger ist, bin ich hier nicht mehr verfahrensbeteiligt. Für die Betreute zahlt nun der Landschaftsverband, auch die Kosten der Unterkunft (das Mutter-Kind-Heim). Beim Jobcenter hatte ich schon mitgeteilt, dass im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme vorgesehen ist, dass nach Stabilisierung der Situation vorgesehen ist, dass Mutter und Kind wochenends zum Vater fahren, damit der Kontakt zum Vater/Ehemann nicht abbricht. Somit sei nach meiner Meinung die Angemessenheit der Wohnung weiterhin gegeben. Natürlich werde ich das Jobcenter auf dem Laufenden halten, wenn klar ist, ob und wann diese Besuche stattfinden können. Aber auch im Besuchsfall ist die Betreute nicht auf ALG II angewiesen, da sie ihr Haushaltsgeld ja vom Landschaftsverband. Die Frage ist, ob sie nun wirklich aus dem Mietvertrag ausscheiden muss, hier müsste der Vermieter ja zustimmen, dass der Vertrag auf den Ehemann übertragen wird. Das ist verzwickt... |
11.11.2018, 12:27 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn du das z.B. analog zu einer Heimaufnahme siehst klingt es nicht mehr so ungewöhnlich, da werden ja auch die Mietkosten bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter übernommen. Auch die Besuchsregeln sprechen für den Erhalt der Wohnung.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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11.11.2018, 15:56 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
ich sehe das so, wie Michaela: So lange die Betreute noch im Mietvertrag mit drin ist, ist auch der Landschaftsverband in der Pflicht. Danach muss der (Ehe-?)Mann sich darum kümmern, dass die Wohnung auch weiterhin übernommen wird, da die Trennung vorübergehend ist und auch Platz für Frau & Kind bei Besuchen vorhanden sein muss. Mit dem Sozialamt habe ich so etwas auch schon mal durchbekommen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.11.2018, 17:22 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich hatte verstanden: Mietvertrag läuft auf Mann und Frau. Frau (und Kind) sind für einen bestimmten Zeitraum da weg aber das mit der Motivation einer Rückkehr, ähnlich wie ein KH Aufenthalt, ne REHA, Mutter Kind- Kur. Ich sehe weder einen Grund zur Kündigung, auch nicht zur Mietvertragsänderung. Ich sehe es so, dass die Betreuerin sich darum kümmern müsste dass die Wohnung für Frau und Kind erhalten bleibt und dass der Landschaftsverband jetzt doppelt zahlen muss.
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