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Gesprächstermine und Postfach-Angabe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesprächstermine und Postfach-Angabe im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe mein Büro in meinem Haus. Gesprächstermine führe ich fast ausschließlich bei den Klient*innen, in Ausnahmen auch bei ...


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Alt 15.11.2018, 03:06   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
Standard Gesprächstermine und Postfach-Angabe

Hallo,


ich habe mein Büro in meinem Haus. Gesprächstermine führe ich fast ausschließlich bei den Klient*innen, in Ausnahmen auch bei mir im Büro.

Jetzt habe ich 2 neue Klientinnen mit multi-toxisch abhängigen Angehörigen, beide Angehörige als gewalttätig bekannt.

Vorher hatte ich bei der Warnung, Büro und Wohnung zu trennen, eher an alkoholkranke Klient*innen mit EV gedacht, die vor der Tür stehen und Geld wollen.



Nun will ich meine Privatadresse schützen. Also Postfach als Adresse, und die Gesprächstermine fanden ja eh zu 95% aushäusig statt.


Wie handhabt Ihr die restlichen 5%? Also zB die ehemalige Vorsorgebevollmächtigte, die mir die Unterlagen bringen will / die Verwandten, die mir etwas aushändigen sollen und nicht wollen, dass ich zu ihnen komme.



Wo trefft Ihr Euch mit denen, wenn nicht in Eurem Büro?


LG Clavinova
clavinova ist offline  
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Alt 16.11.2018, 14:25   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Ich habe zu Beginn auch von zu Hause gearbeitet und habe diese Adresse nicht rausgegeben.
Treffen kann man sich - theoretisch - an jedem beliebigen Ort, der ein Miniumum an Privatsphäre bietet. Ich habe mich auch schon in Kaffees und in einer Anlaufstelle für Suchtkranke getroffen ...
Wenn das Gegenüber das nicht akzeptiert bleibt noch der Postweg.


Und bei Bevollmächtigten, Vor- oder Nachbetreuern bietet sich die Wohnung des Betreuten an. Dann bekommt er auch gleich mit, was übergeben und was berichtet wird.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 16.11.2018, 18:45   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Bei mir ist es ähnlich wie bei Clavinova. Postfach habe ich, allerdings nützt das nichts bei Gerichtssachen. Da zählt die ladungsfähige Anschrift. Ich habe mir mit Segen des Gerichts daher noch einen Briefkasten an einem Geschäftshaus gemietet, der mir als Geschäftsadresse dient.
Ich habe ebenfalls teilweise sehr aufdringliche oder zuweilen gefährliche Klienten. Bedroht wurde ich auch schon. Daher empfinde ich die Geschäftsadresse als notwendigen und sehr effektiven Schutz für mich und meine Familie.
Dazu habe ich noch eine absolute Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt.
Flafluff ist offline  
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Alt 16.11.2018, 18:55   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Dazu habe ich noch eine absolute Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt.

Hallo Flafluff,


war diese einfach so aus den geschilderten beruflichen Gründen zu bekommen?
Aiwala ist offline  
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Alt 16.11.2018, 18:59   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Ja, sie war einfach zu bekommen. Ich musste nur kurz schriftlich niederlegen, weshalb. Hier führte ich meinen Beruf, meine Spezialisierung auf problematische Klienten und ein konkretes Beispiel an, als ein Untergebrachten mir gesagt hatte, ich solle die Unterbringung aufheben, weil ich doch bestimmt nicht wolle, dass meiner Familie etwas zustößt.
Diese Sperre gilt zwei Jahre, dann muss man sie erneuern.
Flafluff ist offline  
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Alt 18.11.2018, 14:24   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
Standard Büro, Büro-Atrappe und Trennung von privatem Haushalt

Ich bin ein bekennender Verfechter eines externen Büros, habe ich im Grunde von Anfang an. Dann stellen sich all die Fragen nicht. Mir ist aber bewusst, dass es nicht jeder möchte und nicht jeder bezahlen mag (die üppige Vergütung lässt grüßen). Also alles chillig.

Es gibt die Möglichkeit, eine Geschäftsanschrift zu mieten (geht auch völlig ohne Segen irgendeiner Stelle, erst recht des Gerichts). Geht mit und ohne stundenweise zu zahlende Büronutzung. Viele Anbieter bieten die praktische Postweiterleitung. Dann ist Postfach nicht nötig und man muss nichts selbst machen. Auch das Problem mit der ladungsfähigen Anschrift ist dann kein Thema.

Auskunftssperre ist absolut wichtig, wenn man in unserem Beruf arbeitet - ganz egal, ob mit oder ohne externes Büro.
Betreuer-Berlin ist offline  
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Alt 18.11.2018, 16:50   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

In vielen Städten gibt es Startup-Centren, hier mal ein Beispiel aus Darmstadt: https://hub31.de/?gclid=EAIaIQobChMI...iAAEgKrUfD_BwE

Nachfragen, obs vor Ort so etwas gibt, kann man bei der Kommunal/Kreisverwaltung beim Bereich Wirtschaftsförderung oder bei der IHK. Nützlich sind auch Nachfragen bei bereits tätigen Berufsbetreuern. Gemeinschaftsbüros helfen dabei, die Kosten zu teilen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 21.01.2019, 18:31   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.11.2018
Beiträge: 3
Standard

Ich überlege mir auch eine Geschäftsadresse zu mieten, allerdings stehen für mich die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Wie sind denn eure Erfahrungen, ist euch wirklich schon einmal was passiert durch Klienten?
Josto ist offline  
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Alt 21.01.2019, 18:56   #9
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Nein.
mimi91 ist offline  
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Alt 21.01.2019, 20:34   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Mir auch nicht.
sonnyblue3 ist offline  
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