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Vertretung im Notfall?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretung im Notfall? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Wie die das genau umsetzen wollen, kann ich nicht sagen. Ganz einfach so, dass man keine Fälle mehr bekommt. ...


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Alt 04.12.2018, 09:30   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wie die das genau umsetzen wollen, kann ich nicht sagen.
Ganz einfach so, dass man keine Fälle mehr bekommt.

Die Betreuungsstelle bestellt nicht aber ist bei der Bestellung zwingend zu beteiligen. Wenn nicht alle Voraussetzungen die zu einem regulären Vorschlag führen können erfüllt sind- wird nicht bestellt.
Die unterschiedliche Handhabung der einzelnen Gerichte hatte ich ja bereits im vorherigen Beitrag geschildert

Die Betreuungsstelle hat nicht gesagt man soll einen anderen Betreuer bestellen sondern man soll ihn benennen.
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Alt 04.12.2018, 19:29   #12
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen

Für den Urlaubsfall erteilen wir einander zusätzlich standardmäßig eine ausgefeilte Ermächtigung, in der der Vertretende nicht selbst handelt, sondern als Erklärungsbote des regulären Betreuers fungiert, wenn es z.B. nur mal darum geht, einen Antrag zu stellen oder wichtige Informationen einzuholen.
@Flafluff, das Konstrukt des Erklärungsboten für die Urlaubsvertretung würde ich auch gerne umsetzen. Welche Fallstricke habt ihr denn bei der "ausgefeilten Ermächtigung" berücksichtigt?

Ich habe mich nun kurz über die juristische Begrifflichkeit des "Boten" eingelesen: Es gibt das Problem, dass Boten nichts rechtsgültig "im Auftrag" unterschreiben können, wo eine Schriftformerfordernis (§ 126 BGB) vorausgesetzt wird. Bei Sozialhilfeanträgen ist die Schriftform nach meiner Recherche nicht notwendig. Bei Widersprüchen z.B. hingegen schon.

Was mir noch unklar ist: Wie würde man im Zweifel beweisen, dass der Bote bei einem konkreten Sachverhalt nur der Bote war und nicht eigenmächtig entschieden hat? Hier scheint wohl die von dir erwähnte "Ausfeilung" der Ermächtigung zum Tragen zu kommen - oder?


LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 05.12.2018, 20:26   #13
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Hallo Annegret,


"ausgefeilt" bedeutet nicht, dass hier beonders präzise einzelne mögliche Konstellationen oder Vertretungssachverhalte beschreiben würden. Die Kollegin hat die Erklärung damals, wenn ich mich recht erinnere, von einer Anwältin entwerfen lassen, ich meinte eher die dahinterstehende Expertise mit "ausgefeilt".


Vielleicht sollte man besser "funktionstüchtig" sagen. Tatsächlich wurde diese Ermächtigung bisher immer akzeptiert, wenn wir von ihr Gebrauch gemacht haben. Das war weder mit Krankenkassen, noch mit Jobcentern/Sozialämtern etc. ein Problem. Auch Anträge wurden akzeptiert und bearbeitet. Aus der Erfahung heraus wissen wir ohnehin schon, wann so eine Ermächtigung eher nicht greifen kann und lassen uns dann zum Ersatzbetreuer bestellen, wenn etwas sehr wichtiges ansteht. Für den Erstkontakt, bspw, zu Kliniken genügt bspw. die Ermächtigung. Ist mächtig was zu entscheiden, genügt sie (uns) nicht. Wir lassen uns dann bestellen.



Wenn die geschätzte Kollegin, die das hier sicher liest, ihr Placet gibt, werde ich gerne den Wortlaut der Ermächtigung hier einstellen.
Flafluff ist offline  
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Alt 05.12.2018, 23:30   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wie würde man im Zweifel beweisen, dass der Bote bei einem konkreten Sachverhalt nur der Bote war und nicht eigenmächtig entschieden hat?
Weil das genauso in der Erklärung steht, bzw. der originäre Betreuer dies mit seiner Unterschrift bestätigt.


Zitat:
werde ich gerne den Wortlaut der Ermächtigung hier einstellen.
ja mach`s halt. (Aber nimm bloss unsere Urlaubszeiten raus)

Die Erklärung wurde wirklich von einer Anwältin entworfen.
Manchmal denke ich, das funktioniert auch deshalb immer weil wir beide bekannt sind und weil bekannt ist dass wir unsere Dinge zusammen besprechen und klären. So ist bei der Akzeptanz zumindest in weiten Teilen auch gesichert dass hinterher keiner von uns auf die Idee käme das vorherige Handeln des Andern in irgendeiner Form doch noch in Frage zu stellen und dass sich daran ein Streit entzünden könnte.


Ich denke zu dem Thema kann man sich endlos in juristische Feinheiten verstricken- daran hat aber letztendlich kein Mensch Interesse.

Irgendwas muss gelöst werden, mit der Erklärung, und dem inhaltlichen Grundwissen zum jeweiligen Fall geht das und deshalb wird es wirklich seit Jahren anstandslos akzeptiert. Pragmatismus siegt öfter als man denkt, da muss nicht jeder Satz bis zum letzten juristisch überprüft werden.
Wir haben es - Datenschutz hin oder her- ja auch schon erlebt dass, wenn der eine ausnahmsweise mal nicht zeitnah erreichbar war, dass der andere angerufen wurde mit der Frage: ja wo isser denn?

Die Erklärung wurde auch schon mit dem falschen eingesetzten Datum akzeptiert. Das Datum war versehentlich noch das aus dem Vorjahr- haben wir aber erst nach Urlaubsende gemerkt und ausser uns gar keiner.
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