Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute vermögend- Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
meine Betreute (im Heim und Vermögend) besitzt mit dem Sohn anteilig 50/50 ein Grundstück.
Den eigenen Anteil meiner ...
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05.12.2018, 02:25 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 178
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Betreute vermögend- Betreuervergütung
Hallo zusammen,
meine Betreute (im Heim und Vermögend) besitzt mit dem Sohn anteilig 50/50 ein Grundstück. Den eigenen Anteil meiner B. wird der Sohn abkaufen, dauert aber AG, Genehmigung usw... Meine Frage: Da meine B. kein ausreichendes Geld aufm Konto hat, kann ich ja bei ihr noch keine Vergütung geltend machen. Kann ich den Verg.antrag beim AG auch stellen, treten die für die B. in Vorkasse, so dass sie es dann später vom Vermögen meiner B. einholen? Oder muss ich so lange warten, bis das Grundstück verkauft ist? |
05.12.2018, 13:14 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,716
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Hallo, wenn ein werthaltiges nicht selbstbewohntes Grundstück vorhanden ist, ist der Betreute nicht mittellos, sowohl beim Stundenansatz (§ 5 Abs 1 VBVG) als auch bei der Zahlungspflicht (§ 1836d BGB), also Vergütungsantrag gegen Betreute stellen. Nur die Entnahme verzögert sich. Eine Vorschusszahlung aus der Staatskasse ist da grundsätzlich nicht vorgesehen. Es gibt ja kein rechtliches Hindernis, das Grundstück flüssig zu machen. Die üblichen Bearbeitungszeiten zählen nicht. Es müsste schon Unzumutbarkeit vorliegen, die wird meist erst bei Wartezeiten über 1 Jahr angenommen.
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07.12.2018, 23:37 | #3 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 178
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Ich hätte es anders fragen sollen;(!!
Sie hat auf dem Konto Guthaben. da die Sache mit dem Grundstück in Verzögerung ist und sie vermögend (Grundstück) ist, hat der Betreuer das Recht, aus dem Kontoguthaben die Vergütung in Rechnung zu stellen oder gilt das Guthaben bis zum Verkauf des Grundstücks als Schonvermögen? |
09.12.2018, 18:18 | #4 |
Moderator
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Beiträge: 5,716
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Tja, ich muss es wohl weiter zusammenreimen: also gibt es zum einen ein (nicht selbst bewohntes Grundstück, das eigentlich verwertbar ist (also keine Überschuldung durch Hypotheken usw, auch keinen Miteigentümer/Nacherben usw., der den Kauf blockieren könnte?). Und der Kauf ist bereits konkret in die Wege geleitet und in welchem Stadium? Noch beim Wertgutachten, wurde Makler schon beauftragt? Gibt es schon möglichen Kunden, läuft das Genehmigungsverfahren nach § 1821 BGB? Das wären so die Aussagen für vernünftige Antworten.
Und dann gibt es noch ein Sparguthaben? Wenn ja wieviel? Und in welcher Höhe soll Vergütung beantragt werden? Wie ist es um die laufenden Einnahmen bestellt, um die Miete/Heimkosten, um sonstige Schulden?
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09.12.2018, 19:06 | #5 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 178
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hi,
nein der verkauf wird nicht blockiert. Der Sohn ist auch dafür. Die Anwältin meiner B. kümmert sich um das Anliegen. Wertgutachten wurde gemacht. Das AG muss noch die Genehmigung für den Verkauf freigeben. Die Heimkosten waren offen, weil das AG die Rentenumleitung aufgrund der Vermögenssache (Grundstück) nicht erlaubte. Vor kurzem hat die Grundsicherung ein Darlehensvertrag (in Absprache mit de Kanzlei) zukommen lassen. Auf dem Giro über 5000, und meine Anspruch wäre zirka die Hälfte! Kein Sparbuch! |
09.12.2018, 21:45 | #6 |
Moderator
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Hallo, mit solchen Angaben kann ich nicht wirklich viel anfangen. Wieviel von dem Angesparten stammt aus dem Einkommen des laufenden Monats und wieviel aus der Zeit davor? Die Kontoart spielt keine Rolle. Was für Ausgaben gibts sonst? Wie werden die Heimkosten (falls der Betreute dort lebt) bezahlt? Warum geben Sie nicht mal eine vernünftige Gesamtdarstellung? Das ist ja so, als müsste man Ihnen jedes Detail aus der Nase ziehen? Sehen So auch die Berichte an das Betreuungsgericht aus? Mannometer.
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